Bekennende Kirche

deutsche Oppositionsbewegung evangelischer Christen in der Zeit des Nationalsozialismus
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Die Bekennende Kirche (BK) war eine Bewegung deutscher evangelischer Christen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland, die sich seit 1934 gegen deren nationalsozialistisch ausgerichtete Haltung wandte und in Opposition zu den Deutschen Christen stand. Sie arbeitete gegen den Ausschluss getaufter Juden aus der Evangelische Kirche durch die Übernahme des staatlichen Arierparagraphen, gegen die Theologie der Deutschen Christen und gegen staatliche Übergriffe auf die Kirchenverfassung im Rahmen der Gleichschaltung. Ihre Auseinandersetzung mit den Deutschen Christen und teilweise auch dem NS-Staat bezeichnet man auch als Kirchenkampf. Trotz Verfolgung hielt sie den evangelischen Widerstand aufrecht und gewann dadurch in der Zeit nach dem Nationalsozialismus eine Bedeutung, die über die Kirche hinauswies. Einige ihrer Mitglieder wirkten bei der Neuordnung der evangelischen Kirche nach 1945 führend mit.

Geschichte

Als Reaktion auf die Entfernung von so genannten Nichtariern aus Kirchenämtern nach der Machtergreifung gründete Martin Niemöller im September 1933 den Pfarrernotbund, der zum Protest gegen diese Maßnahmen aufrief und Hilfe für die Betroffenen organisierte. Der Pfarrernotbund und andere Gruppen bildeten die Vorläufer der Bekennenden Kirche, die auf der ersten Reichsbekenntnissynode vom 29. bis zum 31. Mai 1934 in Wuppertal-Barmen die „Barmer Theologische Erklärung“ verabschiedete, die das theologische Fundament der Bekennenden Kirche bildete.

Nach dieser Synode bildeten sich viele sogenannte Bekenntnisgemeinden. Sie lehnten die offizielle Kirchenleitung ab und wandten sich damit auch gegen den nationalsozialistischen Staat, dem gemäß These 5 der Barmer Erklärung der Anspruch bestritten wurde, "die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens [zu] werden und also auch die Bestimmung der Kirche erfüllen". Dieser Widerstand war aber zunächst kaum oder gar nicht politisch begründet, sondern richtete sich gegen die von der DC beherrschte Kirchenleitung.

Auf der zweiten Reichsbekenntnissynode, am 19. und 20.Oktober 1934 in Berlin-Dahlem, verabschiedete die Bekenntnissynode das "Dahlemer Notrecht" und rief eine Vorläufige Kirchenleitung ins Leben, den "Reichsbruderrat", der die Autorität der offiziellen Kirchenbehörden nicht mehr anerkannte, und bis Februar 1936 im Amt blieb. Die theologische Rechtfertigung war dabei zwischen den reformierten bzw. unierten Christen einerseits und die lutherischen andererseits zwar sehr ähnlich, aber nicht in allen Details deckungsgleich. Für die Lutheraner war sie der in der evangelisch-lutherischen Kirche fest geschriebene Bekenntnisstand oder Bekenntnisnotstand (status confessionis), der gegeben ist, wenn die Kirchenoberen sich vom lutherischen Bekenntnis - festgehalten im Augsburger Bekenntnis - entfernen. Das sahen die lutherischen Synodalen als gegeben in der so genannten Schöpfungstheologie der Deutschen Christen, die Schöpfungsordnungen wie zum Beispiel das Volk neben der Bibel anerkannten.

Der Anspruch der oppositionellen Pfarrer wurden im Reich auf einigen sogenannten "Bekenntnistagen" verkündet. Allein in Frankfurt am Main nahmen 12000 Personen an dem Bekenntnistag teil, an der der Ende Oktober 1934 gebildete Landesbruderrat den Anspruch erhob, die rechtmäßige Leitung der Kirche Nassau-Hessen zu sein, 140 Pfarrer der Landeskirche kündigten ihrem nationalsozialistischen Bischof den Gehorsam. Ende September 1934 hatten sich von den insgesamt 800 Geistlichen der Landeskirche Nassau Hessen 361 amtierende und weitere 90 noch nicht ordinierte Vikare, also mehr als die Hälfte, der Bekennenden Kirche angeschlossen.

Innerhalb der Evangelischen Kirche gab es Gemeinden und Pfarrer, die der Bekennenden Kirche angehörten, und es gab Abspaltungen von Teilen der Gemeinden, wo sich der Pfarrer und Teile der Gemeinde den Deutschen Christen zugewandt hatten, andere Teile mit angehenden Pfarrern (Vikare und damals noch so genannte Hilfsprediger) aber illegal und neben den kirchlichen Strukturen eigene unbezahlte beziehungsweise nur durch Spenden bezahlte Prediger und Gottesdienststätten unterhielten (Notkirchen in Gaststätten, und als das verboten wurde, in Fabrikhallen und Schuppen). Die evangelische Kirche hat diese Dienstverhältnisse nach der Zeit des Nationalsozialismus nur teilweise legal gemacht: Die Dienstzeit wurde angerechnet, Gehalt aber nicht nachgezahlt.

Im Februar 1936 fand die nächste Bekenntnissynode in Bad Oeynhausen statt, auf der die zweite Vorläufige Kirchenleitung gewählt wurde. Inzwischen hatte sich aber die Bekennende Kirche in zwei Flügel geteilt, den gemäßigten, der eine Zusammenarbeit mit dem im September 1935 ernannten neuen "Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten" Hans Kerrl in dem neuen Reichskirchenausschuß befürwortete, und den radikalen Flügel, der dies ablehnte.

Ihre Mitglieder sorgten 1945 mit dem Stuttgarter Schuldbekenntnis für einen ersten Schritt in Richtung Sühne.

Angehörige der Bekennenden Kirche

Die bekanntesten Bekenntnistheologen waren Dietrich Bonhoeffer(1906-1945), Martin Niemöller und Karl Barth.

Weitere:

Literatur

  • Klaus Scholder: Die Kirchen und das Dritte Reich. Bd. 1: Vorgeschichte und Zeit der Illusionen, 1918 - 1934. Berlin 1977.
  • Klaus Scholder: Die Kirchen und das Dritte Reich. Bd. 2: Das Jahr der Ernüchterung 1934. Berlin 1985.
  • Gerhard Besier: Die Kirchen und das Dritte Reich. Bd. 3: Spaltungen und Abwehrkämpfe 1934 - 1937 Berlin 2001.
  • Wolfgang Gerlach: Als die Zeugen schwiegen. Bekennende Kirche und die Juden. Institut Kirche und Judentum, 2. Auflage Berlin 1993, ISBN 3923095694

Siehe auch