Corpus iuris civilis

spätantike römische Rechtssammlung
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Das Corpus Iuris Civilis ist ein Gesetzeswerk, das von 528 bis 534 n. Chr. im Auftrag des oströmischen Kaisers Justinian I. aus älteren Kaisererlassen (Codex Iustinianus, veröffentlich 529), älteren Juristenlehrbüchern (Institutionen, veröffentlicht 533), Kommentaren (Digesten oder auch Pandekten, veröffentlicht 533), und neuen Gesetzen (Novellae, veröffentlicht 534) unter Leitung des Hofjuristen Tribonianus zusammengestellt wurde. Eine Neuaugabe des Codex Iustinianus wurde 534 veröffentlicht. Es handelt sich dabei um die uns bekannte Fassung.

Die Neukodifikation des Römischen Rechts stellte eine Meisterleistung dar, besonders in der Kürze der Zeit. Ältere Codizes wurden obsolet, und die Überarbeitung des Rechts erleichterte in Zukunft die Prozessführung ganz erheblich. In mancher Hinsicht (z.B. hinsichtlich der Rechtsstellung von Frauen und Sklaven) handelte es sich bei dem CIC um ein für damalige Vorstellungen fortschrittliches Gesetzeswerk.


Rezeption

Die Rezeption des antiken Rechts im Mittelalter sollte sich als ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung des modernen Rechts erweisen. Die Wiederentdeckung der Digesten machte den Weg frei für die Entstehung der modernen Jurisprudenz. Im Mittelalter galt der CIC als das Recht, vor allem Kaiserrecht schlechthin: Die Römisch-deutschen Kaiser erliessen neue Gesetze, die in den CIC eingeflochten wurden und stellten sich damit in die Tradition der spätantiken Kaiser. An den Universitäten wurde er als geltendes Recht gelehrt und sollte noch in der Neuzeit einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Jurisprudenz ausüben.

Der Name Corpus Iuris Civilis ist allerdings nicht zeitgenössisch; er wurde erst im Mittelalter geprägt (wohl um die Mitte des 12. Jahrhunderts: Vgl. dazu P. Weimar, Corpus Iuris Civilis, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 6, Sp. 270-277).

Das Corpus Iuris Civilis bildete im kontinentalen Europa viele Jahrhunderte lang, in Deutschland bis zum Inkraftreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) am 1. Januar 1900, in seiner Ausformung durch die Pandektenwissenschaft die maßgebliche Rechtsquelle für das Zivilrecht.

Aufbau des Werks und Abfassungszeit


Ausgaben

  • Theodor Mommsen, Paul Krüger (Hg.): Corpus Iuris Civilis, Hildesheim 1988, ISBN 3296121013
  • Okko Behrends, Rolf Knüttel u.a. (Hg.): Corpus Iuris Civilis. Text und Übersetzung, Heidelberg 1995 ff., ISBN 3811491946

Literatur

  • Mario Bretone: Geschichte des Römischen Rechts, München 1992, ISBN 3406365892

siehe auch: Pandekten, Römisches Recht, Codex Iustinianus