Das Überwinden der 0,5%-Hürde bei Bundestags- und Europawahlen bringt eine Partei in den Genuß der Wahlkampfkostenerstattung. Für jede Wählerstimme gibt es dann bares. Bei Landtagswahlen muß eine Partei aber mindestens ein Prozent der Stimmen erhalten, um aus der staatlichen Parteienfinanzierung bedient zu werden.