Young-Plan
Der Young-Plan legte am 12. März 1930, als sich Ende 1928 abzeichnete, dass Deutschland die Forderungen des Dawes-Plans nicht erfüllen konnte, die Reparationsverpflichtungen auf Grund des Versailler Vertrags neu fest.
Entstehung
Die Regierung unter Reichskanzler Hermann Müller (SPD), versuchte eine Räumung des Rheinlandes, ein Ende der Souverenitätsbeschränkungen durch eine Ende der internationalen Kontrolle über Reichsbank und Reichswehr und ein Ende der Reparationen gegen eine Schlusszahlung zu erreichen. Im September 1928 wurde die Einsetzung einer internationalen Sachverständigenkommission zur Regelung der Reparationsfrage unter dem amerikanischen Wirtschaftsexperten Owen Young bei der Völkerbundtagung beschlossen.
Die Kommission begann im Januar 1929 mit der schwierigen Arbeit und legte im Mai den Plan vor, der im August in Den Haag auf einer Konferenz angenommen wurde. Am 12. März 1930 vom Deutschen Reichstag verabschiedet, trat er am 17. Mai 1930 rückwirkend zum 1. September 1929 in Kraft.
Bedingungen
Das Deutsche Reich sollte die ersten 37 Jahre anfangs 1,7 Mrd Goldmark bezahlen, und der Betrag sollte auf 2,1 Mrd. steigen. Nach dieser Zeit sollte Deutschland weitere 22 Jahresraten von 1,65 Mrd. GM zahlen. Die Zahlungen sollten also insgesamt 59 Jahre (also bis zum Jahr 1988) dauern und es sollten insgesamt 112 Mrd. GM bezahlt werden. Der Transferschutz wurde beendet und Deutschland musste jedes Jahr mindesten 600 Mio. GM in Devisen zahlen, der Restbetrag konnte gestundet werden.
Da die Zahlungen in fremder Währung zu begleichen waren, schuf man die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel. Die alliierte Reparationskommission und der Reparationsagent beendeten ihre Arbeit. Außerdem wurde dem Deutschen Reich eine internationale Anleihe, die so genannte Younganleihe, in Höhe von 300 Mio. Dollar gewährt. Deren Laufzeit wurde 1952 im Londoner Schuldenabkommen bis 1980 verlängert.
Im Young-Plan wurde auch die vorzeitige Räumung des Rheinlandes bis 30. Juni 1930 (5 Jahre früher als im Versailler Vertrag vereinbart) und das Ende der Souverenitätsbeschränkungen von Reichsbank und Reichsbahn vereinbart.
Zwar wurden die Gesamtbelastung und die jährlichen Zahlungsraten gesenkt, die Laufzeit aber gegenüber dem Londoner Ultimatum bis ins Jahr 1988 verlängert. Im Gegenzug zur Annahme des neuen Reparationsplans verpflichteten sich die Alliierten gegenüber Reichsaußenminister Gustav Stresemann, das gesamte Rheinland vorzeitig zu räumen.
Volksentscheid über Young-Plan
Obwohl dies eine finanzielle Entlastung des Deutschen Reiches gegenüber bestehenden Abkommen bedeutete, suchten die die rechten Vereinigungen Deutschnationale Volkspartei, Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei und der Stahlhelm diesen Plan im Wege einer Volksabstimmung zu Fall zu bringen. Sie gründeten im Juli 1929 den "Reichsausschuß für das Volksbegehren gegen den Young-Plan".
Am 22. Dezember 1929 stimmten die Bürger über das "Freiheitsgesetz ab, das den ganzen Versailler Vertrag revidieren sollte und enthielt die Bestrafung der Unterzeichner des Planes Zuchthaus für Landesverrat. Es stimmten nur 13,5% statt 50% der Wahlberechtigten für das Volksbegehren, womit dieses scheiterte.
Ein gewisser Adolf Hitler wurde als "Trommler" engagiert und er konnte nach seiner Haft nach dem Hitler-Putsch wieder in die Politik einsteigen. Die NSDAP konnte bei den nächsten Wahlen Erfolge verzeichnen. Maßgeblich wurde der Kampf gegen den Young-Plan durch die Zeitungen und die Finanzen des reaktionären Politikers und Zeitungsmonopolisten Alfred Hugenberg (DNVP) unterstützt.
Vor allem die lange Zahlungsverpflichtung griffen die rechten Gegner der Weimarer Republik auf, um gegen den Plan zu agitieren ("Bis in die dritte Generation müsst ihr fronen!").
weitere Entwicklung
Nachdem es nach einem Vorschlag des amerikanischen Präsident Herbert Hoover während der Weltwirtschaftskrise zu einem allgemeinen Zahlungsmoratorium (Hoover-Moratorium)kommt, wurde der Young-Plan durch die Konferenz von Lausanne im Juli 1932 aufgehoben.