Pfalzgraf

Amtsträger und Vertreter des Königs oder Kaisers
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Der Pfalzgraf war während der Abwesenheit des Königs dessen Vertreter in der Pfalz. Er stand dem Hofgericht vor und hatte eine leitende Funktion allgemeiner Art inne. Er fungierte auch als Verbindungsmann zwischen Bittstellern aus dem Reich und dem König.

Später wurde die Bezeichnung zu einem erblichen Titel in verschiedenen deutschen Fürstenhäusern.