Diskussion:Indizierung

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Letzter Kommentar: vor 21 Jahren von Hoch auf einem Baum

hmm, es gibt hier ein ziemliches durcheinander, welche information wohin gehört: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Zensur, Geschichte der Zensur, Indizierung, Jugendschutz,... ich weiß gerade auch nicht, wie man besten anfängt, das aufzuräumen... Hoch auf einem Baum 02:16, 3. Mai 2004 (CEST)Beantworten

redirect?

ich halte einen redirect für den Begriff Indizierung für arg problematisch. Ohne weitere Gründe sehe ich nicht ein, den vorhandenen Text zu killen. -- מישה 13:48, 30. Jun 2004 (CEST)

ein redirect auf die bundesprüfstelle (oder umgekehrt) halte ich letztendlich für sinnvoll, aber der vorhandenene text sollte vorher dort eingearbeitet werden. grüße, Hoch auf einem Baum


Da ein redirect von Matthias nicht gewünscht war, hab ich den Artikel dem der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien angepasst.

Zahl der Indizierungen

Hallo Neitram, ich hätte bitte gern die Quelle zu den 15.000 Büchern. Ist sie amtlich? Ich meine, die Zahl sei erheblich überhöht. Gruß Nocturne 11:59, 6. Jul 2004 (CEST)

Im Prinzip müsste man mal überdenken, ob der Begriff "Indizierung" nicht noch für weitere Bereiche gilt. So finde ich ihn z.B. öfter bei Suchmaschinen, die ihn wohl alternativ zu "Indexierung" benutzen.

Neben der Nachbearbeitung noch folgende Änderungen:

  • Indirekte (psychologische) Gewalt führt seltener zu einer Indizierung (was will der Autor damit sagen?)
  • (was durchaus zu unfreiwillig komischen Lokalisierungen führen kann). (persönliche Anschauung des Autors)
  • Kritiker bemängeln, dass insbesondere durch das mit der Indizierung einhergehende Werbeverbot dazu führe, dass das Medium praktisch vom Markt verschwinde. (gehört nicht in die Rechtsfolgen, sondern in die Kritik und ist dort eingearbeitet)
  • Mutzenbacher-Verfahren steht im Artikel Josefine Mutzenbacher
  • Der Abschnitt über Kinderpornographie gehört nicht zum Thema Indizierung, weil Kinderpornographie ja gerade eben nicht indiziert wird. Und bei der Bundesprüfstelle passt er auch nicht, weil das ja nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Vielleicht lässt er sich ja in Kinderpornographie integrieren, aber da will ich nicht reinpfuschen. Der Absatz steht hier zur Verfügung:
Die Verbreitung bestimmter Formen von Pornographie (z.B. Unzucht mit Tieren oder Kinderpornographie), Werke, die zum Rassenhass aufstacheln oder den Holocaust leugnen, Nazi-Symbole enthalten (außer zu wissenschaftlichen Zwecken und in Ausnahmen auch zur Unterhaltung: Indiana Jones) oder Menschen in ihrer Weltanschauung beleidigen (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen), ist nach deutschem Strafrecht generell verboten. Gleichwohl werden Medien mit solchen Inhalten teilweise auch der Bundesprüfstelle vorgelegt. Eine Ausnahme gilt bei Kinderpornographie, die den tatsächlichen sexuellen Missbrauch eines Kindes oder ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt: Sie ist nicht Gegenstand eines Indizierungsverfahrens, da dessen rechtliche Konsequenzen nicht so weit reichen, um eine wirksame Handhabe gegen Kinderpornographie zu liefern, (nur das Verbot einer Abgabe an Minderjährige greift in dem Fall nicht weit genug). Wenn die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (früher: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) auf kinderpornographisches Material stößt, gibt sie die Sache an die zuständige Strafverfolgungsbehörde ab.

Nocturne 14:28, 1. Jul 2004 (CEST)