Die Steinigung (lat. lapidatio) ist eine schon bei Israeliten (Hebräern), Griechen, Makedoniern und Persern verwendete Art der Hinrichtung. Dazu fanden sich Bürger zusammen, die meist nach einem Urteil eines Rechtsorgans (König oder Gericht) den Delinquenten durch Steinwürfe töteten.

Altes Testament
Im Alten Testament ist die Steinigung die typische Vollzugsform für die Todesstrafe. Instruktiv ist hierfür 3. Buch Mose 24,14 (u.f.), an welcher Stelle JHWH selbst zu Mose spricht:
- Lass den Flucher, der den Namen des Herrn missbrauchte, vor das Lager hinausführen, und alle, die es gehört haben, sollen die Hände auf sein Haupt stützen, und dann soll ihn die ganze Gemeinde steinigen.
Weitere Beispiele finden 4. Buch Mose 14,10 und 5. Buch Mose 13,11; 17,5 und 22,21 das die Steinigung für eine Frau vorsieht, die beim Eheschluss nicht mehr Jungfrau war. (Vgl. auch 2. Buch Mose 21,29 und Lev 20,16). Im Neuen Testament wird aber durch das von Jesus gepredigte Evangelium diese Strafe aufgehoben (Joh 8, ff)
Steinigung im Neuen Testament
Jesus rettete eine Ehebrecherin vor der Steinigung (Joh 8,1–11), indem er den Anklägern ihre eigene Schuld bewusst machte. Somit entkräftete er die Begründung für die Todesstrafe (Lev 20,10).
Steinigungen im Islam
Heute ist die Steinigung (arab. ar-radschm الرجم) noch in bestimmten islamisch geprägten Regionen und Ländern in Anwendung. Sie kann nach der Schari'a zur Bestrafung nur eines der so genannten Hadd-Vergehen, nämlich Ehebruch zwischen zwei Personen, die mit anderen verheiratet sind oder waren, bei dem mindestens vier Zeugen unmittelbar dabeigewesen sein müssen, d.h. beim unmittelbaren Geschlechtsakt, oder nach einem Geständnis ausgesprochen werden.
Während manche Länder die Steinigung einführen wollen oder erst kürzlich eingeführt haben (z. B. der islamisch geprägte Norden Nigerias), sind in anderen Ländern (Iran) Bestrebungen im Gange, die Steinigung durch „humanere“ Hinrichtungsmethoden zu ersetzen. Laut Amnesty International wurde im Iran im Berichtsjahr 2003 an mindestens zwei Personen die Steinigung vollzogen. Dabei wurden die Opfer der Hinrichtung bis zu den Knien im Erdboden eingegraben und komplett mit einem undurchsichtigen Tuch verhüllt. Die Steine durften nicht größer als die werfende Hand sein, um den Tod des Delinquenten hinauszuzögern.
Internationales Aufsehen erregte der Fall von Amina Lawal, die im Jahre 2002 in Nigeria von einem Scharia-Gericht zur Steinigung verurteilt wurde sowie die Steinigung der tunesischstämmigen Ghofrane Haddaoui durch zwei Landsleute in Frankreich im Jahre 2004.
weitere Steinigungen
Ein berühmtes Opfer der Steinigung war der Azteken-Kaiser Moctezuma II. Bekannt aus dem Mittelalter ist die Steinigung des Ansverus bei Ratzeburg.