Definition
Erstellung und Weiterleitung von Datenprofilen mit Hilfe von Informationstechnologien (Netze). Speziell spricht man vom elektronischen (eRezept), wenn es sich um die ärztliche Verordnung handelt.
Nutzen
Die bisherigen Verordnungen werden formulargebunden (Muster 16) dem Patienten übergeben und damit ein mehrstufiger Kommunikationsprozess (Arzt-Apotheke-Apothekenrechenzentrum-Krankenkassenrechenzentrum-Krankenkasse) gestartet. Dabei kommt es zwar zu einem Medienbruch (Papier, Datensatz), der aber durch den Zwang zur Digitalisierung der Rezeptdaten (§ 300ff SGB(V) und die Kopplung der Zahlungspflicht der Krankenkassen an korrekte Datenlieferungen relativiert wird. Abgesehen davon, dass ein Formularwesen typische Fehlerquellen beinhaltet, die Einfluss auf die Datenqualität haben, ist eine Rezeptmanipulation (ungerechtfertigte Zuzahlungsbefreiung, Komplettfälschung) leicht möglich. Mit dem eRezept entstehen für die Krankenkassen, nicht aber für Apotheken oder Ärzte Rationalisierungsvorteile. Derzeit werden Daten mit einer äußerst geringen Fehlerrate an die gesetzlichen Krankenkassen geliefert, dies wird sich durch das elektronische Rezept nochmals verbessern. Die erwartete Kostenersparnis wird nicht durch das elektronische Rezept, sondern durch die Nutzanwendungen Arzneimitteldokumentation, Notfallausweis und Gesundheitsakte bestimmt.
Technisches-organisatorisches Konzept
Das eRezept soll mit der elektronischen Gesundheitskarte eingeführt werden, weil dadurch die Anspruchsberechtigung einer Verordnung nachweisbar ist.
Zwei Konzepte werden diskutiert:
- Rezept im netzbasierten Informationsverbund (Serverlösung)
- Rezept auf Gesundheitskarte
Die Verordnungsdaten stellen schutzwürdige Daten dar und sind kryptografisch zu verschlüsseln. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die digitale Signatur seitens des Arztes notwendig.
Für bestimmte Fälle wird derzeit noch der genaue Umgang mit dem eRezept auf der Gesundheitskarte definiert. Wie kann bspw. die Medizin über Dritte aus der Apotheke abgeholt werden ohne die Gesundheitskarte aus der Hand zu geben? Ein Vorgang dazu ist unter [1] beschrieben. Hier wird ein Kürzel eingeführt, welches das problemlose Abholen durch Dritte ermöglicht.
Siehe auch: AIDKlinik, CPOE, Unerwünschte Arzneimittelwirkung
Literatur
- Kraft, D.: Telematik im Gesundheitswesen, DuD-Fachbeiträge, Deutscher Universitäts-Verlag 2003, ISBN: 3-8244-2166-6