Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit
Die EMV-Richtlinie oder Richtlinie 89/336/EWG ist eine Vorschrift der europäischen Gemeinschaft mit dem Titel Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten). Sie gibt vor, in welcher Weise die Elektromagnetische Verträglichkeit von elektrisch betriebenen Geräten in den Mitgliedsländern der EU beschaffen sein soll.
Inhalt
Gemäß Artikel 1 dieser Richtlinie erstreckt sich die Geltung auf alle elektrischen und elektronischen Apparate, Anlagen und Systeme, die elektrische oder elektronische Bauteile enthalten und die gemäß Artikel 2
- elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch diese Störungen beeinträchtigt werden kann.
Als Elektromagnetische Verträglichkeit wird in Artikel 4 definiert:
- die Fähigkeit eines Apparates, einer Anlage oder eines Systems, in der elektromagnetischen Umwelt zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für alle in dieser Umwelt vorhandenen Apparate, Anlagen oder Systeme unannehmbar wären.
Die Funkgeräte, die von Funkamateuren im Sinne der Vollzugsordnung für den Funkdienst, die Teil des Internationalen Fernmeldevertrags ist, verwendet werden, sind vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen, es sei denn, diese Geräte sind im Handel erhältlich.
Die Umsetzung der Richtlinie 89/336/EWG erfolgt in Deutschland mit dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG).