Benachteiligtenförderung

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Die Benachteiligtenförderung umfasst die beruflichen Förderangebote für junge Menschen im Übergang von der Schule zur Arbeitswelt. Die Förderangebote verbinden in der Regel sozial- und berufspädagogische Ansätze mit allgemeinbildenden Ansätzen. Ergänzt werden die Angebote oft um Bildungsberatung und -begleitung.

Die Förderung im Übergang will Grundlagen für die spätere Teilhabe am Arbeitsleben und gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen legen. Aufgrund begrenzter Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Ausbildung oder Hochschulbildung gelingt vielen Jugendlichen ein nahtloser Übergang von der Schule in die Arbeitswelt nicht. Vor allem junge Menschen ohne Schulabschluss, mit schlechten Zeugnissen, mit Migrationshintergrund oder Sehgeschwächte[1], solche ohne Fahrzeug/Führerschein usw. sind bei der Ausbildungsplatzsuche benachteiligt.

Begriff

Der Begriff Benachteiligtenförderung spiegelt die beiden zentralen Erklärungselemente wider:

  • Die (finanzielle) Förderung geschieht aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen auf unterschiedlichen Ebenen der föderalen Strukturen. ("Förderdschungel")
  • Benachteiligung drückt eine gesellschaftliche Minderachtung aufgrund von individuellen Handicaps oder sozialen sowie strukturellen Tatbeständen aus. (vgl. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG)

Unterschieden wird zwischen bildungsbenachteiligten, marktbenachteiligten und sozial benachteiligten Jugendlichen.

Die jungen Menschen in den Maßnahmen werden zusammenfassend (tautologisch) als „benachteiligte Jugendliche“ charakterisiert. Damit gelten alle diejenigen im Sinne der vorgenannten Definition nicht als „benachteiligt“, die sich aktuell nicht in Förderangeboten befinden (müssen). Eine Nicht-Teilnahme an Förderung bedeutet jedoch nicht, dass keine Förderbedürftigkeit besteht - vielleicht ist nur gerade kein Platz frei oder keine Finanzierung möglich. Insofern ist die Zahl wirklich Benachteiligter größer, als es die Statistik ausweist. Andererseits ist sie insofern geringer, als die Teilnahme an einer Maßnahme nicht automatisch ein Indiz für Förderbedürftigkeit ist - so finden z.B. in Zeiten hoher Arbeitslosenzahlen nicht nur Bewerber mit „mangelnder Ausbildungsreife“ keinen Ausbildungsplatz.

Die Beschreibung der Benachteiligten unterliegt einem Wandel, genau wie die offiziell verwendeten Begriffe. Wenn z.B. in Zeiten einer guten Arbeitsmarktlage alle „Ausbildungsreifen“ eine Ausbildungsstelle finden können, reduziert sich die Zahl der schwer Vermittelbaren weitgehend auf die, denen ein Mangel an „Ausbildungsreife“ bescheinigt wird.

Das Gesetz zieht eine klare gesetzliche Grenze zwischen „behinderten Menschen“ (diese haben nach der amtlichen Festestellung ihrer „Behinderung“ einen eindeutigen Rechtsanspruch auf Leistungen nach § 19 Abs. 1 Sozialgesetzbuch III) und Menschen ohne Bescheinigung einer Behinderung. Tatsächlich gibt es zwischen beiden Gruppen eine Grauzone. So sind z.B. die Leistungen schwacher Hauptschulabsolventen oft nicht wesentlich besser als die derjenigen, denen eine Lernbehinderung bescheinigt wurde. Beide Gruppen bestehen überwiegend aus Jugendlichen, denen in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ihre „mangelnde Ausbildungsreife“ als Exklusionsgrund vorgehalten wird.

Das wichtigste Symptom einer Benachteiligung ist die Ausbildungslosigkeit; diese ist nicht durch Behinderung verursacht. Da die Berufsausbildung in der Regel die Eintrittskarte in die Berufs- und Arbeitswelt ist, kommt der Benachteiligung an dieser Stelle eine entscheidende Rolle bei der Integration sowie Teilhabe in und an der Gesellschaft zu.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. http://www.klinikum.uni-muenchen.de/Augenklinik-und-Poliklinik/de/fuer_augenaerzte/sektionen/crt/2_leben_ohne_brille/index.html