Gehörlosigkeit

vollständiges oder weitgehendes Fehlen des Gehörs
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. Juni 2003 um 00:50 Uhr durch Odrechsel (Diskussion | Beiträge) (+2 links, - Grammatikfehler). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.


Unter Gehörlosigkeit (Taubheit) versteht man die Minderung des natürlichen Hörvermögens soweit, dass Gesprochenes trotz Hörhilfen nicht mehr verstanden werden kann.

Wer gehörlos auf die Welt kommt, oder in den ersten zwei Lebensjahren ertaubt, kann nicht mehr auf normalem Wege sprechen lernen, sondern ist auf eine spezielle Sprecherziehung angewiesen, mit der - je nach Talent und Übung - die "normale" Lautsprache erlernt werden kann. Dazu werden bei Gehörlosen, die noch ein Restgehör aufweisen, auch Hörhilfen verwendet. Herkömmliche Hörhilfen sind das Hörgerät sowie das Cochlear Implantat (CI).

Zum Verstehen der Lautsprache sind Gehörlose auf das Lippenlesen angewiesen, was vergleichsweise mühsam ist.

Zur zwanglosen Unterhaltung der Gehörlosen untereinander haben sich Gebärdensprachen herausgebildet, die auf rein visuellem Wege wahrgenommen werden können. Da Gehörlose durch ihre Kommunikationsbehinderung in der Gesellschaft häufig ausgeschlossen sind, sind die Gehörlosen gerne unter sich.

Früher, als es diese Sprecherziehung nicht gab, hatten Gehörlose kaum eine Chance, normal sprechen zu lernen, wodurch der irreführende Begriff "taubstumm" entstand. (Man sollte lieber von "gehörlos" oder "taub" reden, da "taubstumm" von vielen als diskriminierend empfunden wird)

Tritt die Hörschädigung erst nach dem natürlichen Spracherwerb auf, spricht man von "postlingualer Ertaubung", zu Deutsch "Spätertaubung". Die Betroffenen können meist normal sprechen, sind aber ebenfalls auf Lippenlesen angewiesen.


Siehe auch: schwerhörig, taubblind