Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro Vorlage:Navigationsleiste Wikipedia Dateien
Logos von Parteien
Hi, wie sieht das mit dem Logos von politischen Parteien aus. Kann man die einfach so verwenden. Danksehr. --Da legend 13:54, 19. Mai 2006 (CEST)
- Kommt drauf an: 1. Wofür? In der Wikipedia? und 2. je nach Schöpfungshöhe ja oder nein. Konkretes Beispiel wäre erforderlich. --Fb78 ☼ 16:37, 19. Mai 2006 (CEST)
- Für die deutsche Wikipedia. Konkret wären das die Logos Südafrikanischer Parteien in einer Liste wie in der Englischen. --Da legend 16:56, 19. Mai 2006 (CEST)
- Hallo? Wir müssen die SEHEN und zwar jedes einzelne Logo. Danke --Historiograf 17:02, 19. Mai 2006 (CEST)
- Ich nehme an, Da legend meint en:Politics of South Africa. --Fb78 ☼ 17:04, 19. Mai 2006 (CEST)
- Gebau die meine ich, wollte eine ähnlich Liste bei Politische Situation in Südafrika einbringen, und wissen ob ich die Logos von der Website kopieren kann. Zum Beispiel von [1].
- Ehrlich gesagt: Im Einzelfall ist das eine Ermessensfrage eines Richters. Lies Schöpfungshöhe und urteile selbst, ob die betreffenden Parteilogos urheberrechtlichen Schutz beanspruchen können. Es sind da sicher einige Grenzfälle dabei, bei denen man so oder so entscheiden könnte. --Fb78 ☼ 18:58, 19. Mai 2006 (CEST)
Also ich habe eine Lizenz entworfen. Sie soll das Copyleftprinzip in seiner Essenz anwenden. Ich habe dazu jetzt einige Fragen: Gibt es noch etwas zu Ergänzen? Ist die Lizenz auch (zum Beispiel vor Gericht) durchsetzbar? Kann sie als eine offizielle Bildlizenz in der Wikipedia oder in den Commons eingesetzt werden (müsste man dann auf Englisch übersetzen)? Ist die Formulierung gut? Gibt es irgendwelche Bedenken? -- M@rkus 14:47, 19. Mai 2006 (CEST)
Keine eigenmächtigen Lizenzbasteleien! Mit CC haben wir alles, was wir brauchen. Ob ein Gericht deine Lizenz als AGB durchgehen lässt, kommt auf das Gericht an. Mein Fazit: Vergiss es --Historiograf 17:04, 19. Mai 2006 (CEST)
- Ich wollte ja nichts eigenmächtiges machen. Deswegen frage ich ja. Die Form dieser Lizenz ist der BSD-Lizenz sehr ähnlich. Sie ist noch etwas überarbeitungsbedürftig, das Vertragsverhältnis muss noch genauer geklärt weren. An meiner Idee halte ich jedoch fest. -- M@rkus 23:52, 19. Mai 2006 (CEST)
- FWL-Bilder werden hier und in Commons auch ohne Probleme akzeptiert. Allerdings halte ich es für Unsinn, wenn jeder sich seine eigene (inkompartible) Lizenz baut. -- Timo Müller Diskussion 00:09, 20. Mai 2006 (CEST)
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich
„Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich“ (1856-1891) von Constant von Wurzbach
Bevor ich damit beginne, Artikel aus diesem Lexikon zu entnehmen, wollte ich fragen, ob es denn auch tatsächlich rechtlich einwandfrei für die Zwecke der Wikipedia verwendet werden darf. Meiner Meinung nach ist das Copyright schon lange abgelaufen. Bitte um kurze Stellungnahme, da sehr wertvoll. Evtl. könnte man auch eine Vorlage à la {{Meyers}} erstellen --Neoneo13 15:51, 19. Mai 2006 (CEST)
- Kannst du bedenkenlos verwenden. Aber bitte nicht einfach nur die Artikel daraus abkritzeln, sondern mindestens sprachlich der heutigen Zeit anpassen. --Finanzer 16:27, 19. Mai 2006 (CEST)
- Super. Klar, das hatte ich auch vor. Dafür ist schon einiger Aufwand notwendig. Alleine die Ortsnamen sind oft recht schwer zu ergründen, aber da hab ich bereits Erfahrung ;). Find ich toll. Das Biographische Lexikon gilt übrigens auch heute noch in vielerlei Hinsicht als konkurrenzloses biographisches Nachschlagewerk. Ein Frakturschrift-Scanprogramm sollte man haben für die Wikipedia. Ich werd dann auch eine Vorlage à la Meyers erstellen, sobald ich einen Text "übersetzt" habe. --Neoneo13 18:34, 19. Mai 2006 (CEST)
Artikel abkritzeln darfst Du natürlich auch gerne, wäre in Wikisource gerne gesehen. --AndreasPraefcke ¿! 18:42, 19. Mai 2006 (CEST)
- Ok, es gibt jedenfalls schon einen Baustein {{Biographisches Lexikon des Kaisertums Österreich}} (Hab teilweise Info aus dem Text zu Jellačić entnommen). Hoffe, es ist ok. Man könnte den Baustein aber bestimmt noch besser gestalten. Mit Wikisource kenn ich mich noch gar nicht aus, aber werde die Artikel dort gerne einfügen. Ich werde die Bausteine zu Meyers etc. mal unter Wikipedia:Nachschlagewerke im Internet anführen... --Neoneo13 19:16, 19. Mai 2006 (CEST)
Brauchen wir zu jeder Quelle so einen dämlichen Baustein? --Historiograf 20:06, 19. Mai 2006 (CEST)
Wir hatten hier mal eine Löschdiskussion wegen jemand, der unbedingt aus der ADB veraltetes Wissen reinmüllen wollte. Nur weil sie gemeinfrei sind, sind diese alten Nachschlagewerke keine verläßlichen aktuellen Quellen. Wurzbach-Texte unverändert auf Wikisource, hier eine Zusammenfassung unter Ergänzung des neueren Forschungsstandes. Ich bin mir im übrigen ziemlich sicher, dass die UB Graz den Wurzbach auf CD MIT Volltext verkauft (§ 87a UrhG ick hör dir trapsen) --Historiograf 20:12, 19. Mai 2006 (CEST)
- Das glaube ich nicht, da es bisher noch keine gute Möglichkeit zum Scannen von Frakturschriftarten gibt. Die Uni oder sonst wer verkauft aber den Wurzbach sehrwohl, vermutlich im PDF-Format... Der Wurzbach ist allerdings ein sehr verläßliches Standardwerk, auf dass sich die Wikipedia gut stützen kann, sonst würde es sich ja nicht als CD verkaufen... --Neoneo13 20:45, 19. Mai 2006 (CEST)
Du bist schlecht informiert, ALO ist führend im Scannen von Frakturschrift (siehe ABBY FINEREADER Version XIX, wird seitenweise verkauft), siehe auch http://dzd.uni-graz.at/info/918.html. Ich weiss, dass die Frakturschrift-OCR von ALO sehr brauchbare Ergebnisse liefert (auf meinem eigenen Notebook sind Beispiele) --Historiograf 22:05, 19. Mai 2006 (CEST)
- Ah, du hast Recht. Sorry. Tja, man müßte nur irgendwie an das eBook oder Abby rankommen, dann wär alles einfacher... --Neoneo13 18:23, 20. Mai 2006 (CEST)
Karten nachbearbeiten
Folgendes Szenario: Ich lade mir von Google oder Map24 eine Karte runter und öffne sie in einem Bildbearbeiter. Dann nutze ich sie als Hintergrund und male selbst sämtliche relevanten Linien nach. Ich lösche zuletzt das ursprüngliche Bild. URV oder nicht? --Manuel - (Diskussion) 19:32, 19. Mai 2006 (CEST)
Kommt wohl auf die relevanten Linien an. Aber wohl in der Regel keine URV --Historiograf 20:05, 19. Mai 2006 (CEST)
- Google-Map oder aktuelles Kartenmaterial sollte kein Problem sein. Es reicht nicht immer, die Vorlage zu entfernen, lese mal bei PDF den Abschnitt "menschliches Versagen". Sowas kann auch in Photoshop oder ähnlichen Programmen passieren. Wenn du völlig sicher gehen willst, verläßt du zwischendurch das jeweilige propietäre Dateiformat, indem du in irgendeinem ASCII-Format wie beispielsweise DXF speicherst und diese Datei wieder aufmachst. Fast immer funktioniert es auch, wenn du die gewünschten Daten einmal über die Zwischenablage in eine neue Datei holst. Ich habe gerade diese Woche PDF's entdeckt, in denen sämtliche gelöschten Ebenen enthalten waren. Selbst in den Dateiinformationen können sich noch Verweise finden, das zeigen nur wenige Programme an!
- Theoretisch kann Kartenmaterial der Nazis oder der DDR problematisch sein, weil darauf offensichtliche Verzerrungen eingezeichnet wurden (bei Militär- oder Geheimobjekten) - dann reproduzierst du die damaligen absichtlichen Fehler und man könnte dir theoretisch nachweisen, welche Karte du abgezeichnet hast. Dies halte ich aber für Krümelkackerei und Theorie, ich wäre nur vorsichtig, beispielsweise einen Lageplan von Carinhall einfach nachzuzeichnen aber sowas ist sicher die absolute Ausnahme. -- Ralf 20:47, 19. Mai 2006 (CEST)
- Besten Dank für die Antworten! Ich hatte sowieso an Inkscape und SVG gedacht, da wird die kopierte Grafik bestenfalls referenziert. --Manuel - (Diskussion) 11:11, 20. Mai 2006 (CEST)
ABBA-Briefmarken
Hallo!
Ich denke zwar, dass Briefmarken in der deutschen Wikipedia frei abgebildet werden dürfen, aber zur Sicherheit frage ich hier lieber.
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Darf man auch Teile von den Briefmarken abbilden, oder muss die Briefmarke immer komplett zu sehen sein? Der Artikel ABBA benötigt nämlich dringend Bilder. THOMAS 21:13, 19. Mai 2006 (CEST)
- Deutsche Briefmarken sind amtliche Werke, Briefmarken der Färöer sind PD - wie das in Schweden gehandhabt wird, weiß ich nicht. Einfach deutsches Recht auf die Marken zu übertragen wäre falsch. --Ralf 21:18, 19. Mai 2006 (CEST)
Bilder im Artikel Blatt (Pflanze)
Liebe Kollegen,
auf der Diskussionsseite des Artikels Blatt (Pflanze) findet seit 12 Tagen eine inzwischen unschöne Diskussion darüber statt, ob drei Bilder des Artikels im Abschnitt Abwandlung der Blätter eine URV darstellen. Damit wieder ein bisschen Sachlichkeit in die Diskussion kommt, möchte ich hier die Experten fragen, wie ihr das seht, bevor die Bilder noch oft im Artikel gelöscht und wieder eingestellt werden.
--Aragorn05 09:29, 20. Mai 2006 (CEST)
- Die Frage lässt sich nur beantworten, wenn wir die Vorlage kennen, von der die Zeichnungen abstammen. Allein durch das Nachzeichnen/Abpausen einer Vorlage entsteht keine neue Urheberschaft. Es ist aber erlaubt, die Fakten (Aufbau der Zellstruktur) auf eigene Weise darzustellen. --Fb78 ☼ 14:01, 20. Mai 2006 (CEST)
- Ich habe bereits erklärt, dass ich die Abbildungen gezeichnet habe (in Relation auf Aragorn05 Frage auf der Diskussionsseite) und dass auf dem Vorlageblatt nichts (und das schließt auch nicht vorhandene Seitenangaben ein) außer drei Blattquerschnitte drauf sind: die eines Xero-, eines Hygro- und eines Hydrophyten. Diese sehen ebenfalls eher so aus als wären sie eine Zeichnung und stammen anscheinend aus keinem Buch. Die Lehrkraft, welche mir dieses Blatt irgendwann mal ausgehändigt hat, kann ich auch nicht ansprechen, da ich sie wohl nicht mehr antreffen werde bzw. ich nicht weiß wo sie sich jetzt aufhält, da ich schon länger keinen "Kontakt" hatte. --Bgqhrsnog 17:07, 20. Mai 2006 (CEST)
- Es geht darum, ob du dich sklavisch an die Vorgabe gehalten hast oder ob du sie variiert hast. Kann Aragorn05 belegen, ob es eine identische Vorlage gibt? --Fb78 ☼ 17:59, 20. Mai 2006 (CEST)
- Es gibt ähnliche Vorlagen (vllt. auch annähernd identische), aber das wurde bereits auf der Diskussionsseite besprochen (siehe Literaturangaben und Vorlage von Chaoslynx), weil es sich um eine allgemeine Abbildung handelt, die anscheinend auf einen Schöpfer zurückgeht. Ob Aragorn05 eine kennt, weiß ich nicht. Ich habe natürlich Variationen vorgenommen. So zum Beispiel in der Stellung und Verteilung der Blatthaare, des Parenchyms und der strukturierung der Farbe (Schwarztöne). Deshalb wundert es mich auch, dass die Vorlage von Chaoslynx vollkommen identisch sein soll. Die Bezeichnung der Besonderheiten durch Buchstaben findet sich ebenfalls nicht auf der Vorlage. Chaoslynx hat im Übrigen angegeben, dass ich angeblich einen Fehler in den Zeichnung des Hygrophyten gemacht hätte, was jedoch in meinen Abb. ausgerechnet so dargestellt ist. (großer Interzellularraum über der Spaltöffnung)--Bgqhrsnog 18:24, 20. Mai 2006 (CEST)
- Nein, ich kenne keine Vorlage. Ich habe den Streit nur seit 2 Wochen verfolgt, und wollte eine endgültige Klärung, bevor ein Edit-War ausbricht. Deshalb habe ich das hier eingestellt. Mir geht es nur um eines: Wenn es eine URV ist raus, wenn nicht, dann drinnen lassen. --Aragorn05 10:45, 21. Mai 2006 (CEST)
- Mein Vorschlag: Im Artikel stehen lassen. Falls jemand tatsächlich nachweisen kann, dass es sich um URV handelt, Löschantrag stellen. Da es bis jetzt keinerlei Beweise dafür gibt, ruhig Blut. --Fb78 ☼ 15:43, 24. Mai 2006 (CEST)
Vortrag
Ich möchte einige Bilder von Bakterien (z. B. staphylokkokkus aureus)in einem nicht kommerziellen Vortrag für Studenten verwenden. Genügt es, diese mit " staph. aureus, aus wikipedia.org " kennzuzeichnen oder muss die komplette Bildunterschrift "microscopic image of Staphylococcus aureus (ATCC 25923). Gram staining, magnification:1,000, wikipedia.org " oder noch zusätzliche Ergänzungen angebracht werden?
S. Schauseil
- Du meinst z.B. dieses Bild? Als Wissenschaftler kann dir keiner verbieten, das Bild als Bildzitat in einem Vortrag zu verwenden. Bei der Quellenangabe ist der Urheber wichtig, nicht die vollständige Bildbeschreibung. "wikipedia.org" ist keine korrekte Quellenangabe. Korrekter wäre: "Urheber: http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Y_tambe. Lizenziert unter GNU FDL." --Fb78 ☼ 14:01, 20. Mai 2006 (CEST)
Bild mit Creative Commons-Lizenz in Wiki Italia (Isidoro Falchi)
Mein erstes Leseverständnis dieser Lizenz geht dahin, ich dürfte das Bild in der deutschen Wiki unter Nennung des Autors verwenden. Andererseits heißt es, die Lizenz sei in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Bei "Creative Commons Italia" ist erklärt: "Alcuni diritti riservati", aber es wird nicht klar, welche Rechte vorbehalten sind. Je mehr ich lese, umso dümmer fühle ich mich. Kommen wir deshalb zum Kern der Sache: Darf ich das Bild verwenden für einen deutschen Artikel, den ich über Isidoro Falchi plane, oder nicht? --Reise-Line Fahr mal hin! 19:57, 20. Mai 2006 (CEST)
- Um welches Bild geht es denn bitte? --Fb78 ☼ 20:02, 20. Mai 2006 (CEST)
- Es handelt sich wohl um dieses Bild. Warum es CC-lizenziert ist, kann ich aber nicht nachvollziehen. Vielleicht sind die Urheberrechte schon abgelaufen und das Bild damit gemeinfrei, da der Mann im 19. Jahrhundert lebte (siehe hier, genaue Lebensdaten sind aber leider nicht bekannt). --Matt314 20:49, 20. Mai 2006 (CEST)
- Sehe ich auch so. CC ist Quatsch, das ist entweder PD-Old oder je nach Alter eben nicht. @Reise-Line: Lade das Bild in Wikimedia Commons hoch und gib als Lizenz Vorlage:PD-Old an. Und wenn ich noch eine Bitte äußern dürfte: Wird der deutsche Artikel um ein, zwei Sätze länger als der italienische? --Fb78 ☼ 20:54, 20. Mai 2006 (CEST)
Danke. Fb78: Der Artikel soll gut werden, braucht aber noch viel Recherche und ist vorläufig nur eine Baustelle --Reise-Line Fahr mal hin! 21:18, 20. Mai 2006 (CEST).
CC-Lizenzen sind in den einzelnen Ländern nicht grundsätzlich verschieden. Man muss sich an den Wortlaut der landessprachlichen Lizenz halten, kann aber davon ausgehen, dass die Forderungen bei CC-BY-SA in Italien und Deutschland vergleichbar sind --Historiograf 02:06, 21. Mai 2006 (CEST)
Robotergesetze
Bin mir über das richtige Vorgehen nicht ganz schlüssig: Ich habe eine URV entdeckt, die vor einiger Zeit eingefügt wurde, seitdem ist der Artikel noch erweitert worden und auch ohne die URV noch gut. Eine Versionslöschung ercheint mir deshalb unsinnig. Ich habe den entsprechenden Absatz rausgenommen und den URV-Baustein eingefügt.
Musikgenres
Ich meine gerade auf ein ziemliches URV-Nest gestoßen zu sein. Fast der gesamte Volltext dieser Seite (zumindest die trocken deskriptiven Stellen) ist bei uns auf dutzende Artikel verteilt worden. US-Dancefloor und Dreamhouse waren 1:1 copy and paste, anderen Artikeln wie 2 Step oder Acid House wurden seither von mehreren Leuten editiert, die Ursprungsversion ist aber auch hier der Text von der Hanfpostille (eines übrigens nicht unbedeutenden Blättchens der dt. Musikpresse) . Die Artikel im onlin-Hanf Journal sind zwar augenscheinlich jünger als unsere Artikel, aber ich nehme mal an, dass sie zuvor gedruckt worden sind. Er ist vom Redakteur (Roland Grieshammer) gezeichnet und recht professionell geschrieben, so dass ich davon ausgehe, dass er nicht bei uns abgeschrieben hat (die Einträge bei uns stammen übrigens von verschiedenen IPs). Meinungen? --Janneman 02:31, 23. Mai 2006 (CEST) Nachtrag: Je länger ich die Artikel vergleiche, komme ich zum Schluss, dass vielleicht doch Herr Grieshammmer sich bei uns bedient hat, denn unser Eintrag Cosmic mit der doch eher unbeholfenen Einleitung "Cosmic ist eine und keine Musikrichtung. Im Endeffekt entstand dieser Stil in Italien ab Mitte der 70er Jahre." ist immerhin vom Juli 2003 und findet sich genauso später beim Hanfblättchen. Ich habe mal per mail höflich aber bestimmt nachgefragt. Also alle erstmal wieder zurücklehnen... --Janneman 02:54, 23. Mai 2006 (CEST)
http://english.osu.edu/organizations/ijjf/ zu PD in einzelnen Ländern - lesenswert --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:08, 23. Mai 2006 (CEST)
Beschwerde über Wikisource
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Wieso_dreht_eigentlich_niemand_Wikiquote_den_Saft_ab.3F --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:44, 23. Mai 2006 (CEST)
Mal wieder Screenshots
...Frag ich am besten hier: Nachdem, was ich weiss ist sowas auch in de:wp okay, weil Kpacman unter der GPL läuft. Etwas unschlüssig bin ich, weil es sich um einen offensichtlichen Clone handelt. Kannst Du mir dazu was eindeutiges sagen? · blane ( ♪♫♪ · ᾣ ) 21:33, 23. Mai 2006 (CEST)
- So einfach ist das nicht. Generell gilt natürlich, dass Screenshots von GFDL-Programmen wie diesem hier verwendbar sind. In diesem Fall verletzt das Programm aber möglicherweise selbst das Urheberrecht an dem originalen Pacman. So wurde zB 1984 Pacman als schützbar angesehen. Wenn Pacman heute noch als schützbar gilt - und ich denke, das tut es - wäre der Screenshot nicht OK. Was meinen die anderen? --Fb78 ☼ 14:52, 24. Mai 2006 (CEST)
Genau das war nämlich auch meine Überlegung. Allerdings, verletzt Kpacman (und diverse andere GPL-Clones) tatsächlich die Originallizenz? Das kann ich mir kaum denken. Es gibt ja auch Projekte wie Freedroid – das ist visuell 1:1 vom Original. Und es gibt hunderte anderer solcher Clones und ich wüsste von keinem Rechtstreit (sei es in den USA oder in Deutschland), wo ein Hersteller auf Urheberrechtsverletzung klagte. Oder irre ich mich? Aber selbst wenn nicht, wäre wohl zu klären, warum da kein Urheberrecht anfällt, bzw. weshalb es von den rechteinhabern nicht wahrgenommen wird. · blane ( ♪♫♪ · ᾣ ) 14:56, 24. Mai 2006 (CEST)
- Ich würde natürlich auch gerne den Screenshot behalten, aber ich tippe auf einen Hack. Im Link der Commonsbildbeschreibung steht .. strongly influenced by c)1980 version.. Der Vergleich zum Original ist verblüffend, wenn nicht gar 1:1. Man müsste sich den Quellcode näher ansehen (Farbcodes, Spiel-Logik) und mit dem Original vergleichen. Allerdings gab es selbst bei den Original Arcade-Versionen Hacks. Das Original war ja Puckman. Hacks gab es bei Pacman sowie Pacman-Varianten Hangly-Man, Piranha u.a. spätestens seit 1981. Linux (KDE) war und ist auch ein Betriebssystem für Hacker. Selbst wenn es kein Hack ist, wurde das Original nachgeahmt. Ich kenne Shareware-Versionen, die die Daten der Original-ROMs enthalten (Nachprüfbar anhand der CRC-Summen). Meist gibt es Sounds als WAV-Samples. --Kungfuman 15:47, 24. Mai 2006 (CEST)
- Die rechtlichen Probleme tauchen ja oft erst dann auf, wenn der Rechtebesitzer glaubt, durch freie Kopien Geld zu verlieren. Stell dir mal eine billige chinesische Version amerikanischer PC-Spiele vor - da stehen die Anwälte sofort auf dem Plan. Falls die Pacman-Grafiken schützbar sind - ich tendiere wie gesagt zu ja - verletzt Kpacman auch das Urheberrecht. Ob es eine Klage gibt oder nicht. --Fb78 ☼ 15:36, 24. Mai 2006 (CEST)
Hm. Okay, aber selbst wenn wir mal annehmen, dass es sich bei Kpacman um eine Urheberrechtsverletzung handelt (die – aus welchen Gründen auch immer – vom Rechteinhaber nicht aufgegriffen wird), bleibt die Frage, ob das unser, also ein Problem der Wikipedia, ist, oder nicht: Die potenzielle Rechteverletzung liegt ja bei Kpacman und nicht bei einem Bild davon, denn dsa wiederum ist ja durch die GPL geregelt. D.h. Wenn ein „bösartiger“ Rechteinhaber der WP an den Karren will, müsste er sich an den Hersteller von Kpacman wenden. Oder ist das Wunschdenken? · blane ( ♪♫♪ · ᾣ ) 15:52, 24. Mai 2006 (CEST)
Wir (i.e. WMFoundation) haften in einem solchen Fall als Mitstörer. Und noch ein weiterer Mitstörer ist denkbar, der Verantwortliche für wikipedia.de gemäß DENIC. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 21:44, 24. Mai 2006 (CEST)
- Das würde ja bedeuten, das die WMF mitverantwortlich ist, wenn Dritte eine falsche Lizenz angeben! Denn würde Kpacman tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wäre die GPL-Lizenz dafür sicher nicht rechtens. Das wäre ja vergleichbar, wenn jemand ein Bild (wissentlich oder unwissentlich) unter eine GFDL-Lizenz hochlädt, obwohl es urheberrechtlich geschützt ist. Dann ist die WMF ebenfalls Mitstörer? Cheers · blane ( ♪♫♪ · ᾣ ) 16:16, 27. Mai 2006 (CEST)
- Lektüretipp: [4] --Fb78 ☼ 17:50, 27. Mai 2006 (CEST)
http://www.bmz.de/de/wege/multilaterale_ez/akteure/weltbank/index.html
Wer klaut von wem? Wikipedia von bmz oder umgekehrt?
MfG Ronny ( ronny_p@gmx.net )
- Schwer zu sagen. Eindeutig kopiert - in welche Richtung auch immer - sind nur ein paar Sätze, die dürften für sich genommen nicht schutzfähig sein. Es handelt sich nicht um eine vollständige Kopie, also kein Textplagiat. --Fb78 ☼ 15:14, 24. Mai 2006 (CEST)
Frage zur Bildlizenz
Habe diese Seite hier entdeckt, die ihre Photos unter der finnischen cc-1.0 Lizenz veröffentlich, die eine Namensnennung erfordert. Was für eine Lizenz müßte ich anwenden, wenn ich Photos von der Seite in die WP hochladen will? --Sippel2707 12:34, 24. Mai 2006 (CEST)
- Ja, die kannst du hochladen, am besten gleich auf Commons und mit dem entsprechenden Baustein {{cc-by-sa-1.0}} (bzw. {{Bild-CC-sa/1.0}} für die dt. Wikipedia) versehen. --Matt314 15:24, 24. Mai 2006 (CEST)
- Die Lizenz ist glaube ich nicht ganz identisch mit cc-by-sa-1.0. Für die finnische Version gab es auf Wikimedia Commons leider keinen passenden Lizenzbaustein. Deshalb habe ich einen gebastelt. Lade die Bilder auf Commons hoch und benutze {{cc-by-sa-1.0-fi}}. --Fb78 ☼ 15:29, 24. Mai 2006 (CEST)
- Perfekt, vielen Dank. --Sippel2707 15:48, 24. Mai 2006 (CEST)
Creative Commons Attribution
Ist es erlaubt, Texte, die unter der CC-BY lizenziert worden sind, in die Wikipedia einzubauen? --83.135.99.128 13:25, 24. Mai 2006 (CEST)
- Nein, leider nicht. CC-Lizenzen und GFDL sind nicht kompatibel. --Fb78 ☼ 15:28, 24. Mai 2006 (CEST)
- Warum nicht? --Flominator 12:13, 25. Mai 2006 (CEST)
- [5] --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:49, 25. Mai 2006 (CEST)
- Hmm, soweit ich das überblicke, stellt CC-BY keine Forderungen, die GFDL nicht auch stellen würde (nämlich die Nennung der Autoren), gewährt dafür mehr Freiheitsgrade als GFDL. Daher sollte es rechtlich problemlos möglich sein, ein CC-BY-Werk in Wikipedia zu verwenden und sogar Bearbeitungen als GFDL weiter zu lizensieren. Bei CC-BY-SA geht das natürlich nicht, da "SA" ja bedeutet, dass dieselbe Lizenz verwendet werden muss. Aber CC-BY sollte genauso gehen wie PD. Aus der von Dir genannten Seite geht leider nicht hervor, warum das anders sein sollte. Gibt es irgendwo Diagramme, die die Aufwärts- bzw. Abwärtskompatibilität verschiedener Lizenzen aufzeigen?--SiriusB 09:31, 26. Mai 2006 (CEST)
- [5] --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 19:49, 25. Mai 2006 (CEST)
- Warum nicht? --Flominator 12:13, 25. Mai 2006 (CEST)
Es ist Konsens, dass es nicht geht. Ob es dafür eine Begründung gibt, ist wurscht. Wir bräuchten die Doppellizenzierung nicht, wenn es ginge. Wir können hier keinen Mischmasch veranstalten, da bei jeder Verwendung einer CC-Lizenz auch die Lizenz mitangegeben werden muss. Der Artikel stünde also unter zwei Lizenzen. Wie sollte das denn praktisch gehen. Der erste, der ihn verändert sieht im Editfenster die Einwilligung zur GNU FDL. Nein, das wird nix. Find dich ab, dass es nicht geht. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:15, 28. Mai 2006 (CEST)
selbst erstellte Bilder = automatisch GFDL?
Hallo mal wieder, ich hätte gerne endlich eine verbindliche Antwort, wie mit Bildern zu verfahren ist, die selbst fotografiert sind und keinen Lizenzbaustein enthalten.
Kurz zur Vorgeschichte: Ich ging immer davon aus, dass wahrscheinlich GFDL nichts taugt, bis ich in dieser Diskussion darauf verwiesen wurde, dass das Thema bereits auf der Mailingliste geklärt wurde. Da ich aber auf Wikipedia:Bildrechte nichts dergleichen gefunden habe, wollte ich es genauer wissen und fragte auf WP:FZW nach. Dort bestätigte zumindest Historiograf, dass ich mit meiner Ansicht nicht allein stehe.
Kurz danach sehe ich allerdings, wie Ixitixel GFDL-Lizenzen in derartige Bilder einbaut. Auf eine Anfrage bei ihm erhielt ich die Antwort, dass das Thema bereits auf bei den Bildrechten diskutiert wurde und dort beschlossen wurde, GFDL einzutragen.
Nachdem nun Bsmuc64 mich meiner meiner Diskussionseite auch noch gebeten hat, bei derartigen Bildern kein BLU-User zu setzen. Wie soll das denn nun weitergehen?
Während meiner Arbeit in der Kategorie:Wikipedia:BLU-User stoße ich relativ häufig auf derartige Problembilder. In ca. 7 von 10 Fällen erreiche ich den Autor per Wikipedia oder Google-Treffer via E-Mail und kann das Problem in 80% dieser Fälle lösen. Oft muss ich allerdings nach dem LA eine zweite E-Mail schicken, damit Benutzer den Ernst der Lage erkennen ;) Was tun wir nun mit den richtig schweren Fällen, bei denen ich keinen Autor erreichen kann.
Sollte nun beschlossen werden, dass wahrscheinlich-GFDL oder einfach mal GFDL eingesetzt werden können, würde es zwar die Arbeit in der Kategorie ziemlich vereinfachen, allerdings würde ich dann wahrscheinlich gar keine Nutzer mehr anschreiben ... wozu auch!
Daher hätte ich nun gerne eine verbindliche Aussage: Mögliche Optionen sind eine Lizenzierung als GFDL, eine Löschung, sowie eine Markierung mit Vorlage:Bild-wahrscheinlich-GFDL. Letzteres hat m.E. allerdings den Effekt, dass das Problem verschoben wird, anstatt es zu lösen. Sollte man sich für eine automatische Lizenzierung entscheiden, muss das in jedem Fall Spezial:Hochladen erwähnt werden. Meinungen? Standpunkte? Vorschläge?
Danke für alles, --Flominator 12:32, 25. Mai 2006 (CEST)
- Ich glaube nicht, dass man das so handhaben kann, dass "selbst erstellte" Bilder automatisch GFDL sind. Denn der verfasser muss sich ja darüber klar sein, wass GFDL bedeutet... --Stefan-Xp 12:42, 25. Mai 2006 (CEST)
- Ich weiß nicht, was du in einem Wiki für verbindliche Aussagen erwartest. :) Ich kann nur sagen, dass "wir" bislang so vorgegangen sind wie beschrieben. Es wäre wohl konsequent, den Bild-wahrscheinlich-GFDL abzuschaffen. Wichtig ist allerdings noch zu betonen, dass das "selbst fotografiert" natürlich stets hinterfragt wird - z.B. ob es nicht doch mit hoher Wahrscheinlichkeit geklaut ist, oder dass ein geschütztes Werk selbst fotografiert wurde. Also sollte der Bild-wahrscheinlich-GFDL eher in den Baustein BLU verschoben werden, damit solche wenigstens einmal überprüft werden. --Gruß Crux 12:51, 25. Mai 2006 (CEST)
- Beschrieben ist beides. Was meinst du GFDL oder Löschen? --Flominator 13:17, 25. Mai 2006 (CEST)
- GFDL, wie es auch Wikipedia_Diskussion:Bildrechte/Archiv6#Selbst_erstellte_Bilder_ohne_Lizenz_GFDL.3F in etwa festhält. --Gruß Crux 13:20, 25. Mai 2006 (CEST)
- Beschrieben ist beides. Was meinst du GFDL oder Löschen? --Flominator 13:17, 25. Mai 2006 (CEST)
- Ich wäre auch eher dafür, den wahrscheinlich-GFDL-Baustein abzuschaffen. Man kann nicht davon ausgehen, daß ohne explizite Lizenzangabe automatisch GFDL gemeint ist. Wer keine Lizenz angibt, hat es entweder vergessen - dann muß man nachfragen und nach einer gewissen Zeit ohne Reaktion wird das Bild eben gelöscht weil wir es so nicht brauchen können - oder der Uploader hat schlicht keine Ahnung von Lizenzen (was IMHO der häufigste Grund für fehlende Lizenzangaben ist). In dem Fall wird er gar nicht wissen, was die Freigabe unter der GFDL überhaupt bedeutet und welche Auswirkungen sie hat. Wir können nicht voraussetzen, daß alle unerfahrenen Uploader sich der Konsequenzen der GFDL bewußt sind und ihren Bedingungen zustimmen würden.
- Also sollte wie bisher der BLU- bzw. BLU-User-Baustein rein und wenn der Uploader nicht innerhalb einer gewissen Zeit die Lizenz nachträgt, wird es eben gelöscht weil sich sonst niemand sicher sein kann, ob das Bild wirklich frei verwendbar ist. --Kam Solusar 14:30, 25. Mai 2006 (CEST)
Wenn ein Uploader ein eigenes Werk hochlädt, und keine Lizenz angibt, obwohl er das Werk nicht unter GFDL oder PD stellen will, dann ist das sein Fehler. Daher bin ich dafür, dass eine fehlende Lizenz bei eigenen Werken als GFDL interpretiert wird. Die WP ist nicht verpflichtet, Uploader vor deren eigenen Fehlern zu schützen. Wird wegen fehlender Lizenzangabe ein hochgeladenes Bild als GFDL verwendet, obwohl das dem Rechteinhaber nicht passt, dann ist das sein Fehler und damit sein Problem. Bsmuc64 15:18, 25. Mai 2006 (CEST)
P. S. Ich schlage vor, alle "wahrscheinlich GFDL" -Bilder nach einer bestimmten Zeit, z.B. 4 Wochen, in GFDL-Lizenzen umzuändern. Bsmuc64 15:22, 25. Mai 2006 (CEST)
- Ich bin der Ansicht, dass man nicht einfach davon ausgehen kann, dass jemand seine Bilder unter die GFDL stellt, wenn er dem nirgendwo wirklich zugestimmt hat. Wenn der Urheber der GFDL nicht zustimmt, ist es eine klare URV. Da kann man nicht einfach sagen, das wäre "sein Problem"! Wenn es danach ginge bräuchten wir uns ja gar nicht mehr ans Urhebertrecht zu halten, wenn es jamnden stört, ist es eben "sein Problem"... So leid es mir tut, ich fürchte, dass alle Bilder, bei denen der Urheber keine Lizenz angegeben hat aund auch nachträglich nicht einer freien lizenz zustimmt (zum Beispiel, weil er nicht mehr aktiv ist), müssen wohl als URVs gelöscht werden. -- Timo Müller Diskussion 15:41, 25. Mai 2006 (CEST)
- "Wird wegen fehlender Lizenzangabe ein hochgeladenes Bild als GFDL verwendet, obwohl das dem Rechteinhaber nicht passt, dann ist das sein Fehler und damit sein Problem." - Spätestens wenn der Urheber den Anwalt einschaltet, ist es unser Problem, bzw derjenigen die das Bild im Vertrauen auf diese Angaben weiterverwendet haben. --Kam Solusar 16:10, 25. Mai 2006 (CEST)
EIgentlich ist das doch das gleiche wie mit Text. Hier unter dem Feld steht: "Ich versichere hiermit, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt und willige ein, ihn unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen." Warum sollte das nicht auch für Bilder gelten? nur weil man bei Bildern die Möglichkeit hat eine andere Lizenz anzugeben? Nicht GFDL Texte müssen gelöscht werden. Solange aber das niemand weiß bleiben sie drin. Bis verdacht auf URV laut wird. Das passiert aber selten wenn es tatsächlich ein eigener Text ist. Dann kommt irgendwann später höchstens der Autor und merkt daß ers nicht wollte. Soweit so gut. Bei Texten ist das 1 oder 0. Da man bei Bildern ne auswahl hat wäre es falsch eine Vergessene Lizensierung als GFDL anzusehen. Das Hochladen Fenster ist grausam. Man kann Lizenz "unbekannt" hochladen. Ich find das sollte man nicht dürfen. Beim Hochladen muss klar angegeben werden welche Lizenz das Bild hat. Der Default sollte auf GFDL sein. In der Box : Lizenz selbst eingeben, sollte stehen: Wfalls nciht angegeben gilt GFDL. Rückwirkend können wir aber nix machen --FabianLange 16:50, 25. Mai 2006 (CEST)
Wir sollten nicht vergessen, dass WIR ein Nachweisproblem haben, wenn ein Rechteinhaber behauptet, er habe das Bild nicht hochgeladen. De facto ist also die GNU FDL sehr wohl widerrufbar, soweit wir nicht unpraktikable Authentifizierungsmechanismen beim Hochladen jedes einzelnen Bildes einführen wollen. Begründung:
- Wir sichern Benutzern die anonyme Benutzung der Wikipedia zu und behalten uns IP-Checks nur bei rechswidrigen Inhalten vor und löschen nach einiger Zeit die IP-Daten. Wie sollen wir nachweisen, dass z.B. ein Benutzer mit einer realen Person identisch ist?
- Es ist auch aus anderen Gründen (z.B. Zurechnung von Beiträgen aus einem Firmenproxy zu einem Benutzer auch wenn dieser gar nicht tätig war, siehe Disku von Bdka, Sohn war am PC, Hacking-Angriff usw.) problematisch, eine Person auf eine eindeutige Willenserklärung festzulegen.
Die Konsequenz daraus kann aber nicht sein, dass wir hier im Zweifel BLU-Fotos blind GNU FDL-taggen (ist auch nicht sinnvoll, da CC-Lizenzen vorzuziehen sind) --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:07, 25. Mai 2006 (CEST)
Ich habe mich auf den Fall bezogen, bei dem der Uploader mit einer Quellenangabe angibt, der Rechteinhaber zu sein, z.B. bei einem eigenen Werk. Wenn der beim Hochladen keine Lizenz angibt, dann kommt das m. E. einem freiwilligen Verzicht auf die Wahrnehmung von Rechten, die über GFDL hinaus gehen, gleich und er kann hinterher nicht Vorwürfe machen. Stellt sich hinterher heraus, dass der Uploader trotzdem nicht der Rechteinhaber ist, dann handelt es sich um eine arglistige Täuschung des Uploaders und damit um seine Unrechtshandlung. Die WP muss das Bild nur sofort löschen.
In Kurzform:
- Quellenangabe "Eigenes Werk", ("selbst gezeichnet" etc.) + fehlende Lizenz = GFDL
- Quellenangabe "Fremdes Werk" ("von URL xyz" etc.) + fehlende Lizenz = BLU
- Fehlende Quellenangabe + fehlende Lizenz = BLU
So sollte es die WP handhaben. Mit welcher Begründung sollte ein Uploader rückwirkend Vorwürfe machen, wenn die ungewollte GFDL-Lizenzierung auf sein eigenes Versäumnis zurückzuführen ist ? Einen Hinweis auf der Uploadseite sollte es allerdings geben und die Möglichkeit, keine Lizenz anzugeben, sollte auch m. E. abgeschaft werden. Behauptet ein nachweislicher Rechteinhaber, er habe nicht hochgeladen, dann muss erstens ein Bild sofort gelöscht werden und zweitens liegt ein vom tatsächlichen Uploader und nicht von der WP begangenes Unrecht vor, welche eine Identitätsfahndung erlaubt. Bsmuc64 05:46, 26. Mai 2006 (CEST)
Die Ausführungen von Bsmuc64 sind abzulehnen. Hier wird einseitig pro domo argumentiert. Da wir noch andere Lizenzen ausser GNU FDL zulassen, können wir nicht eine "mindestfreie" Lizenz automatisch nehmen. Das ist eindeutig ein Rechtsverstoß. Wir haben es bei unseren Kunden teilweise mit einer rechtlich unerfahrenen Klientel zu tun, z.T. sind es sogar Minderjährige. Zu behaupten, dass jedem genau die Konsequenzen eines Hochladens absolut klar sein müssen, ist reine Heuchelei. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:04, 26. Mai 2006 (CEST)
- Danke für diese schöne Zusammenfassung. Der LA auf die Vorlage:Bild-wahrscheinlich-GFDL läuft (hier). --Flominator 20:05, 27. Mai 2006 (CEST)
Welche Lizenz bei geschütztem Plan?
Ich habe einen Übersichtsplan über das Verkehrsgebiet des Verkehrsverbund Mainfranken (VVM)hochgeladen. Vorher habe ich beim VVM angefragt, ob ich diesen Plan hochladen darf. Der VVM hat zugestimmt. Welche Lizenz muss ich da verwenden?
- Hast du eine Textvorlage verwendet und eine Zustimmung zur Veröffentlichung unter GFDL oder CC-Lizenz erhalten? Wenn nein, kannst du die Veröffentlichung sowieso vergessen. --Fb78 ☼ 16:08, 25. Mai 2006 (CEST)
ScreenCaps von Sat-TV
Hallo. Wie sieht das bzgl. Urheberecht aus, wenn ich selbst ScreenCaps (Scnappschüsse) von TV-Sendungen anfertige? Danke für Antwort, MfG -- Metzi3 16:18, 25. Mai 2006 (CEST)
- Sind hier grundsätzlich nicht verwendbar, siehe Wikipedia:Bildrechte --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 16:34, 25. Mai 2006 (CEST)
- Siehe auch Wikipedia:FAQ Rechtliches --Fb78 ☼ 16:39, 25. Mai 2006 (CEST)
- Okay, schade. Trotzdem danke euch beiden. Schönen Rest-Feiertag noch. --Metzi3 16:45, 25. Mai 2006 (CEST)
Dessau-Eintrag
Guten Tag, Ich würde gerne Bilder und Inhalte (nicht wortwörtlich) von dem wikipedia-eintrag Dessau auf meiner Homepage verwenden. Diese Seite dient zur Information über die Stadt Dessau und besitzt keinerlei kommerzielle Ziele sondern ausschließlich Informationen über meine Heimatstadt. In Hoffnung auf Antwort auf: kanys@web.de
tim lüddemann
- Am besten liest du mal Wikipedia:Lizenzbestimmungen ordentlich durch. Bobo11 09:08, 26. Mai 2006 (CEST)
Midgard-Wiki
Hi, wir versuchen gerade für die Seite www.midgard-wiki.de ein neues Logo zu entwickeln. Würde das folgende Beispiel: http://www.midgard-wiki.de/index.php/Bild:Logo-mit-W%FCrfel.gif irgendwelche Rechte verletzen?
Schon mal Danke für die Antwort.
Alles Gute Dengg (Admin)
- Hallo Dengg, die grafische Gestaltung des Logos ist aus meiner Sicht OK. Problematisch ist dagegen der Name "Midgard-Wikipedia". Soweit ich weiß, hat sich die Wikimedia Foundation den Namen Wikipedia als Wortmarke schützen lassen. So was wie "Midgard-Wiki" oder "Midgardipedia" :) wäre besser. (Copyright bzw. zu deutsch Urheberrecht hat mit dem Markenrecht übrigens nichts zu tun. Ich habe gesehen, dass die Begriffe auf eurer Diskussion da durcheinander geworfen werden.) --Fb78 ☼ 15:01, 26. Mai 2006 (CEST)
Doppellizenzierung versus Übersetzung
- Teilfrage 1
Es gibt Benutzer, die auf ihrer Benutzerseite ein Bapperl haben, das vorsieht, dass sie ihre Beiträge doppelt lizenzieren. Ist das Rechtsgültig?
- Wenn ich einen Edit alleinstehend betrachte, kann ich die Art der Lizenz nicht erkennen, aber aktiv auf der Benutzerseite zu suchend kann ich es...
- Wenn ich eine Projektkopie ohne Benutzerseite habe, ist die Lizenz dann anders?
- Gilt dieses Bapperl rückwirkend? Gilt dieses Bapperl für die zeit, nachdem es entfernt wurde?
- Muss ich den Zeitraum, in dem ein solches Bapperl existierte, selbst aus der History klamüsern?
- Teilfrage 2
Es gibt Benutzer, die auf ihrer Benutzerseite ein Bapperl haben, das vorsieht, dass sie ihre Beiträge doppelt lizenzieren. Ein solcher Benutzer erstelle nun eine Übersetzung:
- Steht die Übersetzung dann tatsächlich unter der angegebenen Lizenz? oder...
- ...ist die Lizenzierung im Fall der Übersetzung ungültig oder erfolgt nicht? bzw.
- ...ist die Übersetzung nicht rechtens, eine URV?
- Entweder oder: Wissen die Benutzer davon?
- Dürfen Benutzer mit o.g. Bapperl überhaupt aus der englischen Wikipedia übersetzen? Aus Quellen mit welcher anderen Lizenz?
- Müssen alle Edits dieser Benutzer, die übersetzend sind, deutlich als solche gekennzeichnet sein?
Danke für eine Antwort im Voraus! ↗ nerdi ¿! ₪ ↗ 20:41, 26. Mai 2006 (CEST)
Das sind eine ganze Menge von Fragen ... Wir geben hier keine Rechtsberatung ...
...
...
aber meine Meinung wäre: Die Doppellizenzierung ist ausdrücklich auf Meta vorgesehen, Nachweis unter [6]. Sie bezieht sich nur auf die eigenen Beiträge des Benutzers, soweit diese von anderen Beiträgen trennbar sind. Wird aus einem Text unter der GNU FDL übersetzt, entsteht keine Doppellizenz, sondern ein unter GNU FDL lizenziertes Werk. Solche Beiträge stehen dann natürlich nicht unter der Doppellizenz, da keine Lizenzvereinigung möglich ist. Die Übersetzung ist nicht gesondert verwertbar, da eine Bearbeitung eines GNU FDL-Textes. Hoffe, das ist wenigstens ansatzweise klarer geworden. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:47, 26. Mai 2006 (CEST)
Solche Bausteine sehe ich sehr kritisch. Solange keine fremden Werke verändert werden, ist es ja ok. Aber wenn man fremde Texte oder Bilder bearbeitet, muß die Ur-Lizenz erhalten bleiben. Ein Grenzfall wäre die Schaffung eines eigenen Werkes gem. Schöpfungshöhe, hier muß von Mal zu Mal entschieden werden, welche Lizenz zulässig und gültig ist. Werden Bilder (oder Texte) verändert (oder übersetzt), welche in der Quelle PD mangels Schöpfungshöhe sind, können sie in der bearbeiteten Version beliebig lizensiert werden. Ralf 16:34, 27. Mai 2006 (CEST)
Frage wie Vorgehensweise bei Verdacht auf URV
Es geht um das Bild Bild:KM2000.jpg. Ich hab das Bild ebenfalls hier gefunden. Ich hab den Benutzer um Aufklärung gebeten. Nun meine Frage. Was ist in der Zwischenzeit mit dem Bild? Sollte man es aus dem Artikel vorläufig entfernen? --Sonaz Disku 22:16, 28. Mai 2006 (CEST)
Ist wohl URV, zu entfernen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:18, 28. Mai 2006 (CEST)
Wikipedia-Teile unter FDL in "proprietärem" Werk?
Hallo zusammen. Ich arbeite derzeit mit einem Verlag an unterrichtsbegleitenden Materialien auf einer CD. Diese steht (leider, aber verständlicherweise) unter einer "proprietären" Lizenz.
Natürlich ist es verlockend, dabei auf Inhalte der Wikipedia zurückzugreifen: es geht um ein technisches Thema, und da bietet die Wikipedia hervorragende Materialien. Selbstverständlich würden die übernommenen Inhalte als solche gekennzeichnet, es würde eine Kopie der FDL beigelegt werden, und die übernommenen Inhalte würden gesondert ("transparent" i.S.d. FDL) zugänglich gemacht werden. Was aber nicht geht, ist dass die gesamte CD unter die FDL gestellt wird.
Ich habe nun ein wenig recherchiert, bin aber zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Die GNU FDL sagt meines Erachtens, dass es möglich ist: "When the Document is included in an aggregate, this License does not apply to the other works in the aggregate which are not themselves derivative works of the Document." (vgl. FDL, "7. AGGREGATION WITH INDEPENDENT WORKS"). Wenn ich die Nutzungsregeln der englischen Wikipedia recht verstanden habe, ist eine Einbettung in proprietäre Werke unter keinen Umständen möglich, die deutschen Regeln jedoch verstehe ich so, dass es unter den von mir genannten Voraussetzungen erlaubt ist.
Ich habe auf den diesbezüglichen Seiten und in den Archiven gestöbert, dabei allerdings keine expliziten Hinweise auf mein Problem gefunden. Daher meine Frage: Darf ich Wikipedia-Inhalte unter der FDL in ein proprietäres Werk einbinden, wenn (a) alle entnommenen Inhalte als solche gekennzeichnet werden, (b) explizit darauf hingewiesen wird, dass die Inhalte unter der FDL stehen (c) transparenter Zugang auf dem Medium zu den entnommenen Inhalten gewährt wird und (d) natürlich eine Kopie der GNU FDL beigelegt wird? Gibt es weitere Vorgaben/Einschränkungen die ich übersehen habe? Lx0 15:24, 29. Mai 2006 (CEST)
- Wo steht dass denn auf der englischen Seite? --Fb78 ☼ 20:31, 29. Mai 2006 (CEST)
- Ich habe die oben verlinkte Seite so verstanden, dass eine Übernahme nur in den genannten, aber keinen anderen Konstellationen möglich ist. Möglich ist aber auch, dass die Einbettung in proprietäre Werke zu erwähnen vergessen wurde (kann ich mir kaum vorstellen), oder aber absichtlich weggelassen wurde, um diese verständlicherweise unerwünschte Methode nicht noch zu fördern. Lx0 11:13, 30. Mai 2006 (CEST)
Das (nicht: dass, Fb78) frage ich mich auch. Die GNU FDL sind die AUSSCHLIEßLICHEN inhaltlichen Nutzungsbedingungen der Wikipedia. Eine GNU FDL-konforme Nutzung kann von uns nicht untersagt werden. Sektion 7 ist eindeutig: Man darf GFDL-Inhalte in ein Gesamtwerk einbringen, auch wenn dieses unfrei ist. Die GFDL-Inhalte bleiben dabei frei. Bei CDs besteht auch das DRM-Problem nicht, zumal wenn eine transparente Kopie zugänglich gemacht wird. Die Verwendung der Bezeichnung Wikipedia außer in der Quellenangabe und der geschützten Logos fällt nicht unter inhaltliche Nutzung nach dem Urheberrecht, wie sie von der GNU FDL ABSCHLIEßEND geregelt wird. Also: wer die GNU FDL strikt einhält, braucht sich um das nicht zu kümmern, was hier - meist bemerkenswert uninformierte - Benutzer sagen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 20:40, 29. Mai 2006 (CEST)
- Danke für die auführliche Antwort, Historiograf. Gibt es denn offizielle Stellungnahmen dazu, z.B. von Wikimedia Deutschland; oder wurde das Thema bereits anderweitig diskutiert, so dass ich Deine Ausführungen als offiziell verstehen darf?
- Was mich an der FDL, Sect. 7 stutzig gemacht hat, ist folgender Teilsatz: "[...] if the copyright resulting from the compilation is not used to limit the legal rights of the compilation's users beyond what the individual works permit." Aber ich denke, das bedeutet nur, dass die Lizenz für das Gesamtwerk die sich aus der FDL ergebenden Rechte nicht beschneiden bzw. sogar ausdrücklich erwähnen sollte. Lx0 11:13, 30. Mai 2006 (CEST)
Meine Aussagen sind nie als offiziell zu verstehen. Wikimedia Deutschland vermeidet es, irgendwelche Aussagen zum Thema Lizenzauslegung zu machen. Du bekommst hier immer nur eine Handvoll unverbindlicher Meinungen. Wenn du Gewissheit möchtest, solltest du von jeglicher Nutzung Abstand nehmen, nur das schließt ein Risiko aus. Siehe im übrigen [7] --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 18:42, 30. Mai 2006 (CEST)
Zitiren auch für "eigenen Text"
Hallo,
so wie ich das Ganze jetzt verstanden habe, kann ich Texte unter Angabe auf Wikipedia zitieren. wie sieht das Ganze aber aus, wenn ich z.B. Inhaber einer Marke bin, über die hier geschrieben wird. Muss ich dann auch zitieren oder kann ich dann den Text über mein Produkt frei verwenden?
Also wenn ich z.B. für Coca-Cola arbeite und ein Firmenprospekt/Internetseite ... machen muss!?
Danke Gruß
- Jeder der den Text nutzen will, kann ihn nur zu den Bedingungen der GFDL nutzen, siehe auch Wikipedia:Weiternutzung. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Text von dir selber in Wikipedia eingestellt wurde. Bei einem von mehreren Autoren bearbeiten Text ist das aber ohne weiteres nicht mehr möglich.
- Ein Zitat im Rahmen des Zitatrechts ist natürlich immer möglich. --Matt314 22:13, 30. Mai 2006 (CEST)
Bild ohne Lizenzangabe aus GFDL-Wiki
Dieses Bild wurde aus einem anderen Wiki entnommen, welches unter der GFDL steht. Das Logo wurde dort vom Gründer/Admin des Wikis hochgeladen, allerdings ohne weitere Angaben. Ich bezweifle, daß wir das Bild einfach so als GFDL verwenden können - oder bin ich da zu pingelig? Bezüglich der evtl. mangelnden Schöpfungshöhe weiß ich inzwischen hier eh nicht mehr, wie man das einschätzen kann. --Kam Solusar 00:30, 31. Mai 2006 (CEST)
Bilder (vermutlich) ohne ausreichende Angaben aus GFDL-Wiki
- Hier ähnliche Fälle, zwar sind auf den Quellseiten (ein Wiki) Lizenzen angegeben (GNU GFDL - Bausteine), allerdings fehlt jeweils die Angabe zur Quelle, wie es eigentlich hier gefordert wird und damit bei einem direkten Upload bemängelt worden wäre. (Auch bei selbst erstellten Fotos und Zeichnungen darf ein Text wie „selbst fotografiert“, „selbst gezeichnet“ und eine Lizenzangabe, etwa Public Domain, Creative Commons oder GNU FDL, nicht fehlen. Vorlage:Bildquelle)
- Bild:Telomian.jpg, Bild:Silken Windsprite.jpg, Bild:Chiendeporcelaine 03.jpg, Bild:McNab.jpg, Bild:Kyi Leo.jpg, Bild:Kishu.jpg, Bild:Kai.jpg, Bild:Volpino04.jpg, Bild:Irishwhitered.jpg, Bild:Kaidog.jpg, Bild:Haldenstovare.jpg, Bild:Hellinikos1.jpg, Bild:Poitevin-01.jpg, Bild:Epagneulfrancais.jpg, Bild:Bömischer Rauhbart.jpg, Bild:Rafeiro do Alentejo.jpg, Bild:Aidi.jpg
- Bild:Stichelhaar1.jpg läßt vermuten, dass das Thema Lizenzierung dort nicht ganz so ernst genommen wird. Das Bild hat angeblich von Commons stammend über das Wiki jetzt zur dt. Wikipedia gefunden - leider wird der Urheber nicht genannt und auf gut Glück ist das Bild nicht auf Commons, allerdings unter http://www.agraria.org/cani/stichelhaar.htm im web auffindbar (evtl. auf Commons als URV entlarvt und gelöscht worden?) --Btr 01:54, 1. Jun 2006 (CEST)
- Ich habe beim Bild:Stichelhaar1.jpg nachgefragt, die Lizenz scheint nicht wirklich stichhaltig: "Das Bild stammt von einer südamerikanischen Gallerieseite und ich habe wegen der Verwendung unter der GNU-Lizenz nachgefragt. Inzwischen stellte sich aber heraus, daß es von einer deutschen Stichelhaar-Vereinsseite stammt. Die Anfrage wegen der Nutzungsgenehmigung läuft. [..]" Warum aber bei dem Bild steht, dass es von Commons stammen soll, bleibt unklar. --Matt314 16:24, 1. Jun 2006 (CEST)
Merz von Quirnhein auf EN
Die Infos zu en:Image:MertzvonQuirnheim.jpg stimmen ? Dachte der 70. Todestag zählt. --Joystick 05:01, 31. Mai 2006 (CEST)
- Ja, aber bring das mal den Leuten auf EN bei... ;-) Übrigens ist es nicht der 70. Todestag, sondern der 1. 1. des Darauffolgenden Jahres. -- Timo Müller Diskussion 07:31, 31. Mai 2006 (CEST)
mehrere Artikel
Hallo gibt es eine Möglichkeit wenn man mehrere Artikel aus Wikipedia benutzt einen Hinweis im Copyright oder wo anders zu machen ? Mit freundlichen grüssen -- Michael
Verstehe ich nicht. Lies Wikipedia:Lizenzbestimmungen und frag dann bitte nochmal --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:44, 31. Mai 2006 (CEST)
Bilder von Plakaten
In der Diskussion zu den Kandidaten Lesenswerte Artikel ist die Frage aufgekommen, ob es zulässig ist, ein Bild eines öffentlich aufgehängten Plakates (Werbung) anzufertigen und einzustellen. Ich bin mir leider bezüglich den Rechten nicht ganz im Klaren. Danke, --Patrick, «Disk» «V» 16:48, 31. Mai 2006 (CEST)
- Laut Panoramafreiheit dürfen Werke, die die nötige Schöpfungshöhe erreichen, nur dann reproduziert werden, wenn sie dauerhaft im öffentlichen Raum angebracht sind. Ein Plakat, das nur zehn Tage oder auch etwas länger hängt, erfüllt das nicht. --h-stt !? 17:41, 31. Mai 2006 (CEST)
- Das ist unsere wohlbegründete Praxis, auch wenn manche Juristen drüber streiten. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:44, 31. Mai 2006 (CEST)
Danke für die raschen Antworten, dann lassen wir die Zeckengefahr unsichtbar bleiben und nur die Betrachter des Originalplakates ihr ins Auge blicken. Grüße --Patrick, «Disk» «V» 17:59, 31. Mai 2006 (CEST)
- Es kommt natürlich auch auf die Schöpfungshöhe an. Ein paar einfache Wörter plus eine stilisierte Zecke dürften noch nicht schützbar sein. --Fb78 ☼ 15:41, 1. Jun 2006 (CEST)
In dem Artikel sind Teile des Songtextes zu bestaunen. Gibt es damit rechtliche Probleme oder nicht? --dEr devil (dis) 17:48, 31. Mai 2006 (CEST)
Ist vom Zitatrecht gedeckt --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 03:13, 1. Jun 2006 (CEST)
Frage teil2
FrageTeil2 hallo habe oben die Frage "mehrere Artikel" gestellt. Dazu nun die Fortsetztung: Man muss ja wenn man einen Artikel übernehmen will das darunter setzten :
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Gibt es eine Möglichkeit dass, wenn ich mehrere Artikel übernehmen will, einen Hinweis im Impressum oder im Copyright mache? In etwa :
Manche Artikel Stammen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
--Michael
Nein. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:10, 31. Mai 2006 (CEST)
Kurzer URV-Absatz, lange Versionsgeschichte
Unter Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen#Von_Benutzer:JEW_hinterlassene_Edits, Absatz Kannibalismus, stellt sich mir die Frage, ob eine Versionslöschung durchgeführt werden muss. 5 Sätze wurden 1:1 übernommen. Was muss erfolgen? --Hei_ber 18:27, 31. Mai 2006 (CEST)
Versionslöschung wäre übertrieben --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:12, 31. Mai 2006 (CEST)
Gemäß der Versionsgeschichte eine Übersetzung aus der englischen Wikipedia, allerdings wurde nicht nach Wikipedia:Übersetzungen vorgegangen und die ursprünglich übersetzte Version nicht angegeben. Im Review hat eine IP (84.137.13.208) darauf aufmerksam gemacht, dass dies gegen die GNU FDL verstößt, was ich nachvollziehen kann. Was nun ? Muss der Artikel wegen URV gelöscht und neu angelegt (bzw. korrekt übersetzt) werden oder kann man die fehlenden Informationen nachtragen ? Gruß, 84.163.245.191 21:27, 31. Mai 2006 (CEST)
Leider nehmen die meisten es hier bei Übersetzungen nicht so genau und treten die Rechte der beteiligten Autoren mit Füßen --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 22:11, 31. Mai 2006 (CEST)
Deswegen meine Nachfrage hier - reicht ein Nachtrag, z.B. in Form eines Hinweises in der Versionsgeschichte oder ist der Text eher als URV den LK zuzuführen ? --84.163.244.118 22:22, 31. Mai 2006 (CEST)
- Das lässt sich nicht abschließend beantworten. Ich würde sagen: Nachweis auf Quelle und Autoren in der Versionsgeschichte ist zur Zeit ok, da MediaWiki bislang keine technische und lizenzrechtlich einwandfreie Lösung anbietet, und sonst könnten wir nie irgendwas fremdes unter GFDL lizenziertes nutzen oder auch nur innerhalb der Wikipedia mal etwas auf mehrere Artikel aufteilen etc. Historiograf mag das natürlich zurecht anders sehen, und sein Graf's Law ("was abgemahnt werden könnte, wird auch mal abgemahnt" oder so ähnlich) spricht natürlich auch dagegen. Sein lesenswerter Versuch, die bescheuerte GFDL mal nach allen Seiten zu beleuchten hier: Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ zeigt jedenfalls deutlich, dass man eigentlich fast gar nichts 100%iges zur GFDL sagen kann, ohne auf immer neue Minenfelder zu stoßen. --AndreasPraefcke ¿! 16:34, 1. Jun 2006 (CEST)
Sind Hörproben URV
Hi, Leute! Mich würde mal interessieren ob privat aufgenommene Hörproben (z.B. aus Filmen) auch Urheberrechtsverletzungen sind? bzw. wie muss man sie verändern, entfremden, dass sie nicht mehr als Urheberrechtsverletzungen gelten? Danke. -- Häsk 08:48, 1. Jun 2006 (CEST)
- Ich würde die Frage gern etwas erweitern(Notenzitate erfolgen ja bereits, z. B. bei Bruce Springsteen):
- Ist es zulässig, von Musikstücken, für die noch Urheberrecht geltend gemacht werden kann, kurze Zitate einzustellen, die besprochen werden (etwa das Gitarrenriff von "Smoke on the Water", wenige Takte lang).
- Hängt die Zulässigkeit davon ab, wie die Musik eingespielt wurde (Original Orchesteraufnahme/Bandaufnahme, versus Midi-Datei versus selbst eingespielt)? Eine Mididatei etwa ist ja letzlich auch nur eine Darstellung von Notenwerten.
- Können aktuelle Konzertaufnahmen von urheberrechtsfreien (da Komponist entsprechend lange verstorben) Stücken zitiert werden?--Hei_ber 10:00, 1. Jun 2006 (CEST).
Alles nein. Wir akzeptieren hier nur kurze Textzitate, weder Bildzitate noch Audio-Zitate. Die Einspielung ist irrelevant, bei Konzertaufnahmen sind die Leistungsrechte der Aufführenden urheberrechtlich geschützt. --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 12:46, 1. Jun 2006 (CEST)
- Danke für die Antwort! Dann bleiben nur Notenzitate... --Hei_ber 13:55, 1. Jun 2006 (CEST)
Internetseite mit Text aus Wikipedia
Ich habe durch Zufall diese Webseite gefunden [8] und keinen Hinweis auf die Wikipedia gefunden. Der Text ist aber aus dem Artikel Moltebeere kopiert. Ist das rechtens? Zumindest sind doch die Bilder geklaut. Könnte da mal jemand gucken? In UR-Fragen unsichere -- Zirpe 09:47, 2. Jun 2006 (CEST)
- Ein Fall für Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Die Bilder werden sogar direkt von upload.wikimedia.org eingebunden! --BerndH 10:34, 2. Jun 2006 (CEST)
- Danke. Hab´s da mal hingeschaufelt. -- Zirpe 10:44, 2. Jun 2006 (CEST)
Korrekte Literaturangabe
Ich schreib grad an meiner Diplomarbeit in theoretischer Informatik und verwende 2-3 Formulierungen aus den Artikeln "Einwegfunktion" und "Zeitkomplexität". Als Quelle hab ich wie bei LaTex üblich in Eckigen Klammern ein Kürzel im Text nach den entsprechenden Sätzen eingegeben. Das Literaturverzeichnis im Anhang, dass den Kürzeln die gesamte Quellenangabe zuweist, erstelle ich mit bibtex, aber hier stellt sich mir die Frage, was ich korrekt eingeben muß. Reicht z.B:
author = http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:RobotQuistnix title = "Einwegfunktionen", aus freier Enzyklopädie Wikipedia
Üblicherweise zitieren wir hier nicht mit Autorennamen, siehe dazu letztgültig http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Cite --Historiograf Wikipedia:Bibliotheksrecherche 17:06, 2. Jun 2006 (CEST)
Cool! :o) Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen!
Bilder unter Crown Copyright
Können die Bilder, die in en:WP unter Crown Copyright verwendet werden, auch in de:WP verwendet werden? --84.61.66.156 22:06, 2. Jun 2006 (CEST)
- Ja, wenn die Angabe korrekt ist. Leider gibt es in der en-Wikipedia viele Irrtümer über Crown Copyright und es werden zB deutsche Fotos, die im Imperial War Museum genutzt werden, als Crown Copyright bezeichnet. Das ist natürlich falsch. Dem Crown Copyright unterliegen nur Werke, die von Beamten und Soldaten der Krone gemacht wurden. Und die Vorschriften über die Schutzdauer des Crown Copyrights sind auch etwas kompliziert, weil sie sich mehrfach geändert haben. Sicher frei sind nur Bilder vor 1956, also alles zB aus dem zweiten Weltkrieg, was von britischen, kanadischen und australischen Soldaten fotografiert wurde. Also verlass dich nicht blind auf die Lizenzen, sondern denke selbst mit. --h-stt !? 09:29, 3. Jun 2006 (CEST)
- Hallo, ohne es besser zu wissen, müsste es nicht genauer heißen ... die von Beamten und Soldaten im Dienst der Krone gemacht wurden. ... Es könnte ja auch sein, dass ein Soldat ein Photo in seiner Freizeit gemacht hat, dann wäre es doch nicht frei, oder? --Gruß Martin 11:37, 3. Jun 2006 (CEST)
Kümmert sich bitte jemand um diesen Ausschnitt aus einer Swisstopo-Karte, die "Bildlizenz" ist eine glatte Lüge. Das Verfahren für Bild-URVs ist leider nicht beschrieben, sondern nur Text-URVs und gewöhnliche LA für Bilder. --83.79.150.122 16:59, 3. Jun 2006 (CEST)