Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung

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Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ist am 26. Juli 1957 als Art. VIII des Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften verkündet worden und bis zum Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) der tragende Pfeiler des Rechts der anwaltlichen Gebühren.

Die BRAGO regelt bundeseinheitlich die Vergütung der Leistungen der Rechtsanwälte. Sie löst die Gebührenordnung für Rechtsanwälte vom 7. Juli 1879 und ergänzende landesrechtliche Bestimmungen ab.

Der wesentliche Fortschritt der BRAGO im Vergleich zu den älteren Rechtsvorschriften ist die weitgehende Einführung der Verfahrenspauschgebühren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie in den Verfahren vor den Verfassungs- Verwaltungs- und Finanzgerichten. In all diesen Rechtszweigen erfolgt die Vergütung nach der BRAGO durch den Anfall von Prozeß-, Verhandlungs-, Beweis- und Vergleichsgebühren.

Basisdaten
Kurztitel: Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
Voller Titel: Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Kostenrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: BRAGO
FNA: 368-1
Verkündungstag: 26. Juli 1957 (BGBl. I 1957, S. 907)
Außerkrafttreten: 30. Juni 2004 (BGBl. I 2004, S. 718)

Das besondere dieser Verfahrenspauschgebühren ist, das sie einer Mischkalkulation entspringen. Die Berechnung der Gebühr nach dem Verfahrensgang und dem Gegenstands- oder Streitwert führt dazu, daß die anwaltliche Leistung in Fällen geringer Gegenstandswerte nicht angemessen honoriert wird, ja teilweise nicht einmal die Geschäftskosten des Anwalts aufwiegen wird. Demzufolge ist der Anwalt darauf angewiesen, in Fällen mit hohen Streitwerten eine Vergütung zu erzielen, welche zugleich diese Verluste mit ausgleicht.

Weiter sind in der BRAGO Einzelheiten über die Fälligkeit der Gebühren, den Anspruch auf Vorschußzahlungen und die Gebührenberechnungen niedergelegt. Insoweit gehen die Regelungen der BRAGO den Bestimmungen des Schuldrechts vor.

Im Zuge der erforderlichen Anpassung der BRAGO an die sich ändernden Lebensverhältnisse und in Reaktion auf die zunehmende Zahl von Rechtsanwälten, welche ihre Tätigkeit am Markt anbieten, wird die BRAGO am 1. Juli 2004 durch das RVG abgelöst.