Kassenbon

Bescheinigung der Bezahlung eines Einkaufs oder einer Dienstleistung
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Ein Kassenbon bzw. -zettel ist die häufig verwendete Bescheinigung der Bezahlung eines Einkaufs. Häufig wird der Kassenbon auf Thermopapier im Format 57 mm × 25 m oder 80 mm × 25 m gedruckt. Rechtlich gelten die Bestimmungen einer Rechnung.

Außer dem Logo des vergebenden Geschäftes, dessen Anschrift und Telefonnummer enthält der Kassenbon noch meist die folgenden Angaben:

sowie eine Dankesformel für den getätigten Einkauf.

Insbesondere bei einem Kaufabschluss in Supermärkten oder anderen Großmärkten ersetzt er oft einen Kaufvertrag und die Rechnung. Dadurch tritt der Fall ein, dass man durch Bezahlung und Annahme des Kassenbons stillschweigend den Geschäftsbedingungen des Unternehmers zustimmt. Diese können u. a. folgendes enthalten:

  • Ermächtigung zum Lastschrifteinzug (bei Zahlung mit EC-Karte)
  • Ermächtigung zur Adressenweitergabe vom Bankinstitut an das Handelsunternehmen (bei Zahlung mit EC-Karte, wenn die Lastschrift von der Bank nicht eingelöst werden konnte)
  • Ermächtigung zur Datenweitergabe an Dritte (z. B. zwecks Erstellung von Kundenprofilen)

Aber auch für den Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs eines Gegenstandes oder für das Geltendmachen von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen ist der Kassenbon wichtig.