Soziale Sanktion

soziales Handeln, mit dem das Handeln anderer bewertend beantwortet wird
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Als soziale Sanktion wird in etlichen Theorien der Soziologie jede soziale Interaktion durch soziales Handeln aufgefasst. Sie sind in der Konfliktsoziologie, in der Tauschsoziologie und in der Marktsoziologie ein Mittel, [[Macht] auszuüben.

Anders als z. B. im Strafrecht werden hier nicht nur negative, sondern auch positive Sanktionen behandelt, neben der Peitsche also auch das Zuckerbrot.

Eine besondere Form der Sanktionen sind solche, die andere Sanktionen anbahnen (androhen oder verheißen): "Offerten" (anders als z. B. im Handelsrecht, wo "Offerten" nur positive Sanktionen, nämlich ein Anerbieten von Vertragsleistungen]] mit selbstverpflichtendem Charakter sind) (vgl. Werbung).