Unter Ensembleschutz versteht man laut dem Deutschen Denkmalschutzgesetz in ihrer ürsprünglichen Struktur und Gruppierung erhalten gebliebene historisch gewachsene Ortsteile und Platzgestaltungen. Dieses gesamtbild soll durch den Ensembleschutz gewährleistet und geschützt werden.
Kommunen und Gemeinden definieren einen Ensembleschutz per Satzung und müssen ihre Entscheidung hierzu erklären und begründen. Die Satzung schreibt fest, dass alle baulichen Veränderungen erst durch eine Genehmigung, die sich nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) richten muss, erlaubt sind.
Denkmalschutzgesetze, wie z.B. auch die Bauordnungen, werden durch die Ländergesetztgebung festgelegt.