Rechtsform

gesetzlicher Rahmen von Gesellschaften und Körperschaften
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Die Rechtsform definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft, die in irgendeiner Form wirtschaftlich tätig wird. Sie wird bei Unternehmen oft im Gesellschaftsvertrag festgelegt, der in Ausnahmefällen (z. B. bei der BGB-Gesellschaft) auch mündlich oder konkludent geschlossen werden kann.

Die Rechtsform wirkt sich unter anderem auf Haftungsfragen der Gesellschafter und deren Recht zur Geschäftsführung aus. Sie bestimmt zudem, ob die Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt (z. B. Aktiengesellschaft) oder ob ihre Gesellschafter als natürliche Personen handeln.

Je nach Rechtsform sehen gesetzliche Normen unterschiedliche Anforderungen bei deren Errichtung, Betrieb oder Liquidation vor. Insbesondere finden sich Regelungen hinsichtlich des Grundkapitals, der Anzahl und Verpflichtungen der Gesellschafter, der Geschäftsführungsbefugnisse oder bestimmter Publizitätspflichten.

Während bei Personengesellschaften mindestens ein Gesellschafter auch mit seinem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einzustehen hat (eine Ausnahme stellt die GmbH und Co. KG dar), ist die Haftung bei den Kapitalgesellschaften in aller Regel begrenzt (z. B. auf die jeweiligen Einlagen der Gesellschafter).

Wird eine einzelne natürliche Person als Einzelunternehmen wirtschaftlich tätig, so haftet sie grundsätzlich mit ihrem vollen Vermögen. Es sind jedoch auch Ein-Personen-Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen (AG, GmbH) möglich, in denen ein Gesellschafter alle Anteile besitzt. Diese Gesellschaften können entstehen, indem ein Gesellschafter alle Anteile erwirbt oder eine Gesellschaft kann von Beginn an von nur einer Person gegründet werden. Einige Rechtsformen beziehen teilweise auch staatliche Haftung ein, so ehemals die Kolonialgesellschaft, heute noch Sparkassen.

Deutschland

In Deutschland gibt es unter anderem folgende Rechtsformen:

Eine Sonderform von "Juristischen Personen" nehmen die Gewerkschaften ein, sofern sie keine eingetragenen Vereine sind. Sie gelten dennoch als "rechtsfähig". Als noch im 20. Jahrhundert tätige (heute 2004 übergeleitete) Rechtsformen sind noch zu nennen:

  • Kolonialgesellschaft nach deutschem Schutzgebietsrecht
  • Bergrechtliche Gewerkschaft nach preußischem Recht
  • Gesellschaft alten hamburgischen Rechts – eigentümerlose juristische Person, heute (2006) ist nur noch die Hamburger Sparkasse (Haspa) bzw. deren Trägergesellschaft so organisiert

Schweiz

In der Schweiz gibt es folgende Rechtsformen:


Frankreich

Microentreprise

Wiktionary: Rechtsform – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


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