Stadtplanung

Erarbeitung und Realisierung von wünschenswerten, den menschlichen Bedürfnissen entsprechenden zukünftigten Zuständen einer Stadt
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. Mai 2006 um 15:07 Uhr durch 84.191.229.27 (Diskussion) (Aktuelle Themen der Stadtplanung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Stadtplanung ist eine Teildisziplin der Raumplanung und beschäftigt sich wie diese mit der Analyse der Stadt und darauf folgend der Erarbeitung von Planungskonzepten unter Abwägung aller relevanten Interessen mit dem Ziel der Konfliktminimierung. Stadtplanung dient in erster Linie der Steuerung der Bodennutzung für gesamte Stadt- oder Gemeindegebiete oder für Teilbereiche davon. Die mit Stadtplanung beschäftigten Fachleute werden als Stadtplaner bezeichnet und arbeiten zum überwiegenden Teil in der öffentlichen Verwaltung sowie auch in privaten und intermediären (privat-öffentlich) Planungsbüros.

Aufgabe der Stadtplanung ist die Erzielung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung der Städte und Gemeinden sowie deren Teilgebiete. Dabei sind die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung ist zu gewährleisten. Stadtplanung soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz. Darüber hinaus soll die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell erhalten und entwickelt werden.

Grünordnung und Landschaftsarchitektur erhalten eine zunehmende Bedeutung im Rahmen der Stadt- und Dorfplanung und des Stadtumbaus.

Stadtplanung in Deutschland

Förmliche Stadtplanung nach dem Baugesetzbuch

Gesetzliche Grundlage für stadtplanerisches Handeln bildet das Baugesetzbuch (BauGB). Im BauGB werden förmliche Verfahren zur Aufstellung verschiedener Pläne geregelt. Den höchsten Stellenwert nimmt die Bauleitplanung ein, die zwei Planwerke von unterschiedlicher Detailschärfe und Verbindlichkeit unterscheidet:

  • Als vorbereitender Bauleitplan dient der Flächennutzungsplan (FNP), der das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet umfasst und die Grundlage für die Ausarbeitung von detaillierten Plänen für Teile des Gemeindegebietes dient. Im FNP werden Aussagen über die zukünftig beabsichtigte Verteilung von Bodennutzungen getroffen, also die Verteilung und Zuordnung von Wohn-, Gewerbe-, Frei- und Sonderflächen sowie die Lage wichtiger Verkehrstrassen. Der FNP ist aus dem Regionalplan zu entwickeln und hat eine Geltungsdauer von rund 15 Jahren.
  • Für Teilbereiche eines Gemeindegebietes werden als verbindliche Bauleitpläne Bebauungspläne aufgestellt, die neben den Aussagen zur Verteilung der Bodennutzungen auch gestalterische Festsetzungen und bestimmte Grundstücksrechte enthalten. Bebauungspläne sind parzellenscharf und werden nach Abschluss umfangreicher Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit als Satzungen beschlossen und sind danach unmittelbar rechtswirksam.

Das Baugesetzbuch enthält weitere formelle Planungsverfahren, die jedoch nur vereinzelt angewandt werden. Das sog. besondere Städtebaurecht regelt die Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Stadtumbau und der Sozialen Stadt.

Die Regelungen des Baugesetzbuches werden durch Rechtsverordnungen ergänzt: die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt Art und Maß, in der ein Grundstück genutzt werden darf und enthält Vorgaben über Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche. Die Planzeichenverordnung (PlanzVO) enthält Vorgaben für die plangraphische Darstellung von Bauleitplänen. Eng verzahnt ist das Bauplanungsrecht nach dem BauGB mit dem Bauordnungsrecht der Bundesländer.

Informelle Pläne und Programme

Zum Aufgabengebiet der Stadtplanung gehört neben der Abwicklung formeller Planungsverfahren auch die Aufstellung informeller Planwerke und Programme. Unter informellen Plänen sind alle Pläne ohne gesetzliche Grundlage zu verstehen, die von der Planungsverwaltung freiwillig aufgestellt werden und daher lediglich behördenverbindlich sind. Sie dienen in der Regel zur Erarbeitung von Planungsalternativen und sollen bei der Aufstellung formeller Pläne beachtet werden. Obwohl informelle Pläne aller Art denkbar sind, haben sich einige Standard-Planwerke herausgebildet:


Darüber hinaus gibt es in der Stadtplanung eine lange Tradition von Planungswettbewerben. Für besonders anspruchsvolle städtebauliche (oder auch architektonische oder ingenieurtechnische) Vorhaben werden Ideenkonkurrenzen nach bestimmten Regeln durchgeführt, die zu einer Vielzahl an Lösungsvorschlägen führen. Aus den eingereichten Arbeiten ermitteln unabhängige Jurys den jeweils bestgeeigneten Entwurf.


Aktuelle Themen der Stadtplanung

Durch gesellschaftliche Veränderungen ändern sich auch die Aufgabengebiete der Stadtplanung. Während ursprünglich die Bereitstellung geeigneter Flächen für Wohn- und Gewerbenutzung im Vordergrund stand, beschäftigt sich die Stadtplanung heute auch mit anderen Aufgaben:

  • Schrumpfende Stadt: Seit einigen Jahren beschäftigt sich Stadtplanung mit sogenannten "Schrumpfenden Städten", ein Phänomen krisenhafter Stadtentwicklung, das durch Strukturkrisen, Abwanderung und generellem Bevölkerungsrückgang durch das Ungleichgewicht von Geburtenrate und Sterberate verursacht wird. Hierbei muss Stadtplanung nicht auf Wachstum orientiert agieren, sondern sich mit Problematiken zu immer dünner besiedelten Kommunen auseinandersetzen.
  • Stadtumbau: Der Umgang mit bestehenden Stadtquartieren bekommt einen wachsenden Stellenwert in der Stadtplanung, da vielfach die vorhandenen Siedlungsstrukturen nicht mehr den heutigen Anforderungen genügen und planerische Maßnahmen erfordern. Das Problem des Stadtumbaus stellte sich zunächst in Ostdeutschland, wo die Abwanderung aus den "Plattenbausiedlungen" Umstrukturierungen notwendig machte. Inzwischen wurden die Förderprogramme ausgedehnt, so dass bundesweit unter den Programmtiteln "Stadtumbau Ost" und "Stadtumbau West" nunmehr umfassende Maßnahmen zur Neuordnung bestehender Stadtteile oder Stadtquartiere umgesetzt werden können.
  • Soziale Stadt: Bereits 1999 haben Bund und Bundesländer unter dem Programmtitel "Soziale Stadt" ein Förderprogramm für "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf" aufgelegt. Ziel dieses Programms ist es, der sich verschärfenden sozialen und räumlichen Spaltung in den Städten gegenzusteuern. Im Vordergrund steht die Einbeziehung der betroffenen Bevölkerungsgruppen und der lokalen Akteuren in den Stadtteilen (siehe Quartiersmanagement)
  • Festivalisierung: Wie die Bewerbungen um die Ausrichtung der Kulturhauptstadt 2010 in Deutschland zeigten, werden wesentliche Fragen über die Zukunft von Stadträumen aktuell durch die Planung großer Events aus den Bereichen Musik, Freizeit oder Sport geprägt. Hoffnungen auf Wachstumsimpulse und Ausstrahlungseffekte durch Unternehmen der Kulturwirtschaft finden sich in fast jedem Leitbild städtischer Planungen wieder. Mit großem finanziellen Aufwand werden insbesondere Innenstadträume auf derartige Veranstaltungen vorbereitet und umgestaltet. Durch gezielte nationale Kulturförderung aus Mitteln der staatlichen Lotterie ist diese Entwicklung in Stadtzentren Großbritanniens besonders anschaulich zu beobachten (Millenium-Projekte). Kennzeichnend für die Umsetzung derartiger Großvorhaben sind Kooperationsstrukturen, welche die Kommune mit der lokalen Privatwirtschaft und einzelen Akteuren eingeht. Positivbeispiele für eine sich selbst tragende Entwickluung der Stadterneuerung im Zeichen der Festivalisierung finden sich in der Belebung der Stadtkerne von Manchester, Wolfsburg und Lille.


Bereits 1999 haben Bund und Bundesländer unter dem Programmtitel "Soziale Stadt" ein Förderprogramm für "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf" aufgelegt. Ziel dieses Programms ist es, der sich verschärfenden sozialen und räumlichen Spaltung in den Städten gegenzusteuern. Im Vordergrund steht die Einbeziehung der betroffenen Bevölkerungsgruppen und der lokalen Akteuren in den Stadtteilen (siehe Quartiersmanagement)

Siehe auch

Literatur

  • Bernd Streich: Stadtplanung in der Wissensgesellschaft - Ein Handbuch, Wiesbaden 2005, VS-Verlag, ISBN: 3-531-14569-X

Verbände und Vereinigungen

  • Informationskreis für Raumplanung e.V. IfR
  • Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V. SRL
  • Website des Fachbereichs Architektur Stadtplanung Landschaftsplanung an der Universität Kassel UNI KASSEL FB 6
  • Institut für Städtebau und Wohnungswesen (http://www.isw.de)
  • Ordem Profissional dos Urbanistas do Québèc OUQ
  • International Society of City and Regional Planners ISOCARP
  • American Planning Association APA
  • Sociedad de Urbanistas del Perú SURP
  • Société Française des Urbanistes SFU
  • Asociación Española de Técnicos Urbanistas AETU
  • Planum - The European Journal of Planning
  • INURA - International Network for Urban Research and Action
  • European Council of Town Planners ECTP

Programme und Initiativen

Forschungsprojekte