Parlamentarischer Rat

politisches Gremium in Westdeutschland, das 1948–1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausarbeitete
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Der Parlamentarische Rat war eine von elf deutschen Länderparlamenten gewählte Versammlung, die von September 1948 bis Mai/Juni 1949 in Bonn tagte. Sie sollte nach der drei Jahre zuvor mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs erfolgten Niederschlagung der NS-Diktatur einen auf demokratischen Prinzipien beruhenden politischen Neuanfang für Deutschland einleiten.

50 Jahre Parlamentarischer Rat, Deutsche Sonderbriefmarke 1998
Präambel des Grundgesetzes in der heutigen Fassung (zum historischen Wortlaut)

Am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, eine verfassungs- und staatsrechtliche Basis für die Gründung der Bundesrepublik Deutschland, die noch von der Zustimmung der Länderparlamente und der Genehmigung der Militärgouverneure der drei Westzonen abhing. Zusätzlich schuf er mit dem Wahlgesetz zur Bundestagswahl und den Bestimmungen für die Bundesversammlung die gesetzlichen Voraussetzungen für die am 14. August 1949 erfolgende erste Bundestagswahl sowie für die erste Wahl des Bundespräsidenten, die am 12. September 1949 stattfand.

Vorgeschichte

Auf Grundlage der Frankfurter Dokumente, zu denen die Länderchefs in den auf der Rittersturz-Konferenz[1] verabschiedeten Koblenzer Beschlüssen Stellung nahmen, sollte für den neuen, provisorischen Weststaat nur ein „Grundgesetz[2] geschaffen werden. Auch der Name „Parlamentarischer Rat“ war aus diesem Provisoriumsgedanken entstanden, da man eine namentliche Nationalversammlung als Verfassungsgeber zu endgültig ansah. Neben der Aufgabe, aus den Vorarbeiten des Konvents von Herrenchiemsee ein Grundgesetz als Verfassung[3] auszuarbeiten, gehörten auch die gesetzlichen Regelungen für eine freie Wahl der zukünftigen Legislative sowie einer Bundesversammlung dazu. Die Entscheidung, diese Versammlung ebenso wie die zukünftige Bundeshauptstadt[4] nach Bonn zu legen, war bereits am 11. Oktober 1948 auf einem vorbereitenden Verfassungskonvent in Düsseldorf von den Innenministern getroffen worden.

Wahl des Parlamentarischen Rates

Die elf Ministerpräsidenten bzw. Bürgermeister (Hamburg, Bremen) der deutschen Länder in den drei westlichen Besatzungszonen nahmen am 26. Juli 1948 ein gemeinsames Rahmengesetz zur Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Rates an. Das Saarland zählte nicht dazu. Die Parlamente der Länder stimmten ihm in wenig veränderter Fassung zu.

Die fünfundsechzig Mitglieder wurden nicht in allgemeiner direkter Wahl, sondern von den einzelnen Landesparlamenten gewählt. Abgesehen davon entsprachen Aufbau und Struktur des Parlamentarischen Rates dem einer demokratischen Legislative[5] mit Abgeordneten, Präsidium, Fraktionen und Ausschüssen.[6]

Geschichte

 
Museum Koenig in Bonn – Ort der Eröffnungsfeier des Parlamentarischen Rates
 
Gedenktafel im Museum Koenig

Die Eröffnungsfeier des Parlamentarischen Rates fand im Rahmen eines Festaktes[7] am 1. September 1948 im Museum Alexander Koenig in Bonn statt. Die erste konstituierende Sitzung am 1. September 1948 und alle weiteren Plenar- und Ausschusssitzungen wurden in der Pädagogischen Akademie, dem späteren Bundeshaus, abgehalten. Einberufen wurde die erste Sitzung vom Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, dem hessischen Ministerpräsidenten Christian Stock (SPD). Er und der Landeschef, der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Karl Arnold (CDU), hielten die Eröffnungsansprachen. Zum Präsidenten des Parlamentarischen Rates wurde Konrad Adenauer (CDU) gewählt. Die CDU/CSU-Ratsfraktion kam in Königswinter unter, die SPD-Fraktion im Bad Honnefer Ortsteil Rhöndorf und die restlichen Fraktionen in Bonn. Die alliierten Besatzungsmächte unterhielten Verbindungsstäbe beim Parlamentarischen Rat: Frankreich und die USA in einer Doppelvilla in der Joachimstraße und Großbritannien in der Villa Spiritus.

Dem Parlamentarischen Rat gehörten 65 stimmberechtigte Abgeordnete der westlichen Besatzungszonen sowie fünf nicht stimmberechtigte Abgeordnete aus West-Berlin an. Die Abgeordneten schlossen sich zu geeigneten Fraktionen und Gruppen zusammen. Das Patt der großen Parteien zwang zur Einigung in den entscheidenden Fragen und verhinderte, dass eine Partei allein dem Grundgesetz ihren Stempel aufdrücken konnte.

Auch wenn zeitgenössisch von den „Vätern des Grundgesetzes“ gesprochen wird, waren unter den Abgeordneten auch vier Frauen (6 %), nämlich Friederike Nadig (SPD), Elisabeth Selbert (SPD), Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum), die heute als Mütter des Grundgesetzes bezeichnet werden.

Der Parlamentarische Rat war von Juristen und Beamten dominiert. Nachrücker eingeschlossen, waren zwölf der Abgeordneten Landesminister, darunter fünf Justizminister. 47 Abgeordnete waren zuvor oder zur Zeit des Parlamentarischen Rates verbeamtet. Einen akademischen Abschluss hatten 51 Abgeordnete, darunter 32 ein juristisches Examen und elf ein wirtschaftswissenschaftliches. Viele Abgeordnete hatten bereits in der Weimarer Republik bedeutende Ämter bekleidet. Elf Abgeordnete waren zuvor Mitglieder des Reichstages, und drei hatten bereits an der Ausarbeitung der Weimarer Verfassung von 1919 mitgearbeitet. Hermann Höpker-Aschoff (FDP) war zwischen 1925 und 1931 preußischer Finanzminister gewesen, Paul Löbe (SPD) langjähriger Präsident des Reichstages. Weiterhin gab es zahlreiche Professoren, darunter ausgewiesene Verfassungsexperten wie Carlo Schmid. Sekretär des Parlamentarischen Rates war Oberregierungsrat Hans Troßmann (CSU).

Viele Abgeordnete hatten in der Zeit des Nationalsozialismus unter Verfolgung, Berufsverbot oder Inhaftierungen gelitten. Einige Abgeordnete hatten ins Ausland fliehen müssen, fünf Abgeordnete waren in einem KZ interniert gewesen.

Andere, wie der CDU-Abgeordnete Hermann von Mangoldt (Professor für Öffentliches Recht), der FDP-Abgeordnete Höpker-Aschoff (Chefjurist der Haupttreuhandstelle Ost), der DP-Abgeordnete Hans-Christoph Seebohm (Mitbegründer der Egerländer Bergbau AG, die als „Auffanggesellschaft“ eigens zur Übernahme „arisierten“ Eigentums gegründet wurde) und der Arisierungsexperte der Dresdner Bank Paul Binder (CDU) blickten auf mehr oder weniger einflussreiche Karrieren während der NS-Zeit zurück oder waren wie der CDU-Abgeordnete Adolf Blomeyer als niederrangige SA-Führer in den Terror des NS-Regimes nach der „Machtergreifung“ verstrickt gewesen. Während der Beratungen des Parlamentarischen Rates legten sechs Abgeordnete ihr Mandat nieder und einer, Felix Walter (CDU), verstarb am 17. Februar 1949. Daher gab es sieben Nachrücker und insgesamt 77 Mitglieder.[5]

Von den alliierten Westmächten bestimmtes Hauptziel der Schöpfer des Grundgesetzes war es, aus den Fehlern der Weimarer Republik und der Diktatur der Nationalsozialisten zu lernen. Inhaltlich sollte das Grundgesetz eine demokratische Ordnung auf bundesstaatlicher Grundlage mit rechtsstaatlichen Gewährleistungen schaffen und damit einen Gegenentwurf zum Totalitarismus des nationalsozialistischen Unrechtsregimes. In bewusster Abgrenzung hierzu sowie zu den Volksdemokratien sowjetischer Prägung bekannten sich die meisten Abgeordneten zur parlamentarischen Demokratie, zum Gedanken des materiellen Rechtsstaats und zum Prinzip der Gewaltenteilung.

 
Grundgesetz vom 23. Mai 1949
 
Verkündungsformel

Zu den vom Parlamentarischen Rat gezogenen Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik gehörten etwa die Festlegung materieller Schranken für Verfassungsänderungen in Art. 79 Abs. 3 GG. Einigkeit bestand über den Vorrang und die Normativität der Verfassung, die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung binden sollte. Vor allem wurden die Grundrechte gestärkt und die Rolle des Kanzlers aufgewertet. Zum Beispiel wurde statt eines einfachen das so genannte konstruktive Misstrauensvotum eingeführt. Auch wurde die Stellung des Bundespräsidenten neu gestaltet. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren Vertreter einer streitbaren Demokratie und wollten dafür Sorge tragen, dass – anders als in der Weimarer Verfassung – Vorkehrungen getroffen wurden, die es Feinden der Demokratie unmöglich machen sollten, diese erneut auf legalem Wege zu untergraben. Als „Hüter der Verfassung“ wurde ein mit umfassenden Kompetenzen ausgestattetes Verfassungsgericht vorgesehen. Es sollte sicherstellen, dass das Recht als Grundlage der menschlichen Gesellschaft anerkannt und nicht die politische Zweckmäßigkeit zum höchsten Prinzip erhoben wird. Recht sollte vor Macht gehen. Die Herrschaft des Rechts und die Rechtsbindung aller staatlichen Machtäußerung sowie ihre prozessuale Sicherung wurden in Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG festgeschrieben.

Oberstes Ziel des Grundgesetzes war die Herstellung der Einheit aller Deutschen, wie es in der Präambel und in Artikel 23 zum Ausdruck gebracht wurde. Dabei musste jedoch auch auf die Interessen der (West-)Alliierten Rücksicht genommen werden, die in Detailfragen Nachbesserungen verlangten; dies betraf insbesondere die Rolle Berlins, das nach dem Wunsch des Parlamentarischen Rats ein gleichberechtigtes Bundesland sein sollte, während die Siegermächte auf dem Sonderstatus der Stadt bestanden, der sich etwa darin ausdrückte, dass die Berliner Abgeordneten im Deutschen Bundestag kein Stimmrecht bekamen.

Am 8. Mai 1949 um 23:55 Uhr (um der politischen Bedeutung des Tages willens) verabschiedete der Parlamentarische Rat nach 36-maligen Nachbesserungen mit 53 zu 12 Stimmen das Grundgesetz. Gegen das Grundgesetz stimmten dabei jeweils die beiden Abgeordneten der KPD, des Zentrums, der DP und sechs der acht CSU-Abgeordneten.

Die drei westlichen Militärgouverneure gaben am 12. Mai ihr Einverständnis und auch die Bundesländer stimmten vom 18.–21. Mai 1949 dem Entwurf zu – allein der Bayerische Landtag stimmte mehrheitlich gegen das Grundgesetz, das ihm zu wenig föderalistisch erschien, allerdings mit der Maßgabe, das Grundgesetz anzuerkennen, wenn zwei Drittel der Bundesländer es ratifizieren würden, was der Fall war (Art. 144 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 verkündet (BGBl. Nr. 1) und galt in Westdeutschland (außer zunächst im Saarland, das erst im Januar 1957 Teil der Bundesrepublik wurde) mit Wirkung ab 24. Mai 1949. Das Grundgesetz enthielt für Berlin (West) einige Sonderregelungen.

Das Wahlgesetz zum 1. Deutschen Bundestag und zur 1. Bundesversammlung wurde im Bundesgesetzblatt am 15. Juni 1949 (BGBl. Nr. 2) sowie eine Ergänzung am 5. August 1949 (BGBl. Nr. 3) verkündet.

Der Parlamentarische Rat löste sich nach diesen Vorbereitungen auf und die Bundestagswahl 1949 fand am 14. August 1949 statt.

Parlamentarischer Rat

Der Parlamentarische Rat bestand aus 65 Abgeordneten, die von den jeweiligen Landesparlamenten gewählt worden waren. Ein Abgeordneter vertrat dabei jeweils etwa 750.000 Einwohner. Hinzu kamen noch 5 Berliner Abgeordnete, die nur beratenden Status hatten.

Präsidium

Am 1. September 1948 wurde die erste Sitzung zur Wahl des Präsidenten vom Alterspräsidenten Adolph Schönfelder (SPD) geleitet und dann an den Gewählten abgegeben.

Präsident Partei Stellvertreter Partei Schriftführer Partei
Konrad Adenauer (1876–1967) CDU Adolph Schönfelder (1875–1966) SPD Helene Weber (1881–1962) CDU
Jean Stock (1893–1965) SPD
Hermann Schäfer (1892–1966) FDP Helene Wessel (1898–1969) DZP
Max Becker (1888–1960) LDP

Sitzverteilung

 
Deutschland 1945 bis 1949

Die Abgeordneten kamen aus den Landesparlamenten der drei Westzonen und teilten sich wie folgt auf:

Sitzverteilung Parlamentarischer Rat
Zone Sitze Bundesland CDU/CSU SPD FDP DZP DP KPD Gesamt
Amerikanische Besatzungszone 25 Bayern (BY) 8 4 1 13
Bremen (HB) 1 1
Hessen (HE) 2 3 1 6
Württemberg-Baden 2 2 1 5
Britische Besatzungszone 32 Hamburg (HH) 1 1 2
Niedersachsen (NI) 2 4 1 2 9
Nordrhein-Westfalen (NW) 6 6 1 2 2 17
Schleswig-Holstein (SH) 2 2 4
Französische Besatzungszone 8 Baden 1 1 2
Rheinland-Pfalz (RP) 2 2 4
Württemberg-Hohenzollern 1 1 2
Zwischensumme 65 27 27 5 2 2 2 65
nur beratende Funktion 5 Berlin (BE) 1 3 1 5
Gesamt 70 28 30 6 2 2 2 70

Fraktionen

Es wurden drei Fraktionen und drei Gruppen gebildet.

Fraktionen/Gruppen des
Parlamentarischen Rats
      
Insgesamt 65 Sitze
Fraktion Vorsitzender Stellvertreter Bemerkungen
CDU/CSU Robert Lehr (1883–1956) Heinrich Rönneburg (1887–1949) bis Dezember 1948
Anton Pfeiffer (1888–1957) Robert Lehr
Adolf Süsterhenn (1905–1974)
ab Dezember 1948
Theophil Kaufmann (1888–1961) Heinrich von Brentano (1904–1964) ab Mai 1949
SPD Carlo Schmid (1896–1979) Walter Menzel (1901–1963)
Andreas Gayk (1893–1954)
Gustav Zimmermann (1888–1949)
Paul Löbe (1875–1967)
FDP/LDP/DVP Theodor Heuss (1884–1963)
Gruppe Vorsitzender
DZP Johannes Brockmann (1888–1975)
DP Hans-Christoph Seebohm (1903–1967)
KPD Max Reimann (1898–1977)

Ausschüsse

Im Parlamentarischen Rat wurden die folgenden Ausschüsse gebildet:

Ausschuss Vorsitzender Partei Stellvertreter Partei
Hauptausschuß Carlo Schmid SPD Heinrich von Brentano CDU
Geschäftsordnungsausschuß Adolph Schönfelder SPD Theophil Kaufmann CDU
für Zuständigkeitsabgrenzung Friedrich Wilhelm Wagner SPD Walter Strauß CDU
für das Besatzungsstatut Carlo Schmid SPD Heinrich von Brentano CDU
für Grundsatzfragen und Grundrechte Hermann von Mangoldt CDU Georg-August Zinn SPD
für Wahlrechtsfragen Max Becker LPD Georg Diederichs SPD
für Finanzfragen Paul Binder CDU Jean Stock SPD
für die Organisation des Bundes Robert Lehr CDU Rudolf Katz SPD
für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege Georg-August Zinn SPD Walter Strauß CDU

Siehe auch

Literatur

  1. Band: Johannes Volker Wagner (Bearb.): Vorgeschichte. Nr. 1, 1996, ISBN 978-3-486-41611-4.
  2. Band: Peter Bucher (Bearb.): Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee. Nr. 2, 2014, ISBN 978-3-486-81734-8, S. 816.
  3. Band: Werner Wolfram (Bearb.): Ausschuß für Zuständigkeitsabgrenzung. Nr. 3, 2010, ISBN 978-3-486-70232-3, S. 856.
  4. Band: Wolfram Werner (Bearb.): Ausschuß für das Besatzungsstatut. Nr. 4, 2010, ISBN 978-3-486-70233-0, S. 192.
  5. Band: Eberhard Pikert/Wolfram Werner (Bearb.): Ausschuß für Grundsatzfragen. Nr. 5, 2010, ISBN 978-3-486-70234-7, S. 1160.
  6. Band: Harald Rosenbach (Bearb.): Ausschuß für Wahlrechtsfragen. Nr. 6, 2010, ISBN 978-3-486-70235-4, S. 914.
  7. Band: Michael Hollmann (Bearb.): Entwürfe zum Grundgesetz. Nr. 7, 2010, ISBN 978-3-486-70236-1, S. 688.
  8. Band: Michael F. Feldkamp (Bearb.): Die Beziehungen des Parlamentarischen Rates zu den Militärregierungen. Nr. 8, 2010, ISBN 978-3-486-70237-8, S. 370.
  9. Band: Wolfram Werner (Bearb.): Das Plenum. Nr. 9, 2010, ISBN 978-3-486-70238-5, S. 739.
  10. Band: Michael F. Feldkamp (Bearb.): Ältestenrat, Geschäftsordnungsausschuß und Überleitungsausschuß. Nr. 10, 2010, ISBN 978-3-486-70227-9, S. LXXXIII (255 S.).
  11. Band: Michael F. Feldkamp (Bearb.): Interfraktionelle Besprechungen. Nr. 11, 2010, ISBN 978-3-486-70228-6, S. 309.
  12. Band: Michael F. Feldkamp/Inez Müller (Bearb.): Ausschuß für Finanzfragen. Nr. 12, 2010, ISBN 978-3-486-70229-3, S. LXIII (595 S.).
  13. Band: Edgar Büttner/Michael Wetterengel (Bearb.): Ausschuß für Organisation des Bundes/Ausschuß für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege. Nr. 13, 2010, ISBN 978-3-486-70230-9, S. XXXIX (1608 S.).
  14. Band: Michael F. Feldkamp (Bearb.): Hauptausschuß. Nr. 14, 2010, ISBN 978-3-486-70231-6, S. LIV (1976 S.).
  • Michael F. Feldkamp: Die Entstehung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 1949. Eine Dokumentation. Hrsg.: Reclams Universal-Bibliothek. Nr. 17020. Reclam-Verlag, Ditzingen 1999, ISBN 3-15-017020-6, S. 228.
  • Michael F. Feldkamp: Der Parlamentarische Rat 1948–1949, die Entstehung des Grundgesetzes. mit einem Geleitwort von Bundestagspräsident Norbert Lammert. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1998, ISBN 3-525-01366-3, S. 231 (überarbeitete Neuausgabe).
  • Michael F. Feldkamp: Der Parlamentarische Rat und die Entstehung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 1948 bis 1949. Option für die Europäische Integration und die Deutsche Einheit. Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin 2008, ISBN 978-3-940955-09-8, S. 36 (PDF; 377,5 KiB [abgerufen am 26. Oktober 2014] Volltext auf der Seite der Konrad-Adenauer-Stiftung).
  • Klaus-Berto von Doemming, Rudolf Werner Füßlein, Werner Matz: Entstehungsgeschichte der Artikel des Grundgesetzes. 2., um eine Einl. erw. Aufl., Neuausg. In: Peter Häberle (Hrsg.): Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, N. F. Band 1. Mohr Siebeck, 2010, ISBN 978-3-16-150432-7, ISSN 0075-2517, S. 824.
  • Thomas Hertfelder, Jürgen Hess: Streiten um das Staatsfragment. Theodor Heuss und Thomas Dehler berichten von der Entstehung des Grundgesetzes. mit einer Einl. von Michael F. Feldkamp (= Wissenschaftliche Reihe. Nr. 1). Deutsche Verlags-Anstalt, 1999, ISBN 3-421-05220-4, ISSN 1861-3195, S. 328 (Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus).
  • Konrad Hesse: Der unitarische Bundesstaat. C.F. Müller, Karlsruhe 1962.
  • Bruno Schmidt-Bleibtreu, Hans Bernhard Brockmeyer: Kommentar zum Grundgesetz. Hrsg.: Hans Hofmann. 13. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Köln 2014, ISBN 978-3-452-28045-9, S. XXXII, 3150.
  • Helmut Vogt: Benötige Quartier für mich, Fahrer und Wagen. Das Arbeitsumfeld des Parlamentarischen Rates in Bonn 1948/49. In: Stadtarchiv Bonn (Hrsg.): Bonner Geschichtsblätter (= Jahrbuch des Bonner Heimat- und Geschichtsvereins. Band 57–58). 2008, ISSN 0068-0052 (bhgv.de).
  • Edith Ennen, Dietrich Höroldt: Vom Römerkastell zur Bundeshauptstadt. Kleine Geschichte der Stadt Bonn. 4., durchges. Auflage. Stollfuss Verlag, Bonn 1985, ISBN 3-08-614094-1, S. 270 ff. (Erstausgabe: 1965).
  • Franz Möller: Der Rhein-Sieg-Kreis im Spannungsfeld von Bund und Land. In: 943 Geschichte Deutschlands; 320 Politik. Rheinlandia-Verlag, Siegburg 2006, ISBN 3-938535-20-2, S. 148.
  • Peter Schindler: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999. Gesamtausgabe in 3 Bänden. Band 1–3. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden Baden 1999, ISBN 3-7890-5928-5, S. 4393 (bundestag.de [ZIP; 49,0 MB; abgerufen am 26. Oktober 2014] Datenhandbuch).

Einzelnachweise

  1. Entstehung der Bundesrepublik: Rittersturz. Deutsches Historisches Museum, abgerufen am 21. Oktober 2014 (Lebendiges Museum Online).
  2. Entstehung der Bundesrepublik: Das Grundgesetz. Deutsches Historisches Museum, abgerufen am 21. Oktober 2014 (Lebendiges Museum Online).
  3. Andreas Grau: Entstehung der Bundesrepublik: Traditionen der Verfassung. In: Lebendiges Museum Online. Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, abgerufen am 21. Oktober 2014.
  4. Entstehung der Bundesrepublik: Vorläufige Hauptstadt. Deutsches Historisches Museum, abgerufen am 21. Oktober 2014 (Lebendiges Museum Online).
  5. a b Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999. Gesamtausgabe in 3 Bänden. (ZIP; 48,2 MB) Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, abgerufen am 26. Oktober 2014.
  6. Andreas Grau, Antoinette Lepper-Binnewerg: Entstehung zweier deutscher Staaten: Parlamentarischer Rat, LeMO des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
  7. Entstehung der Bundesrepublik: Parlamentarischer Rat und Grundgesetz. Deutsches Historisches Museum, abgerufen am 21. Oktober 2014 (Lebendiges Museum Online).