Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst

Verwertungsgesellschaft in Deutschland
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Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst) ist eine Verwertungsgesellschaft. Dieser Verein wurde von den Urhebern (Künstler, Fotografen und Filmurheber) zur Wahrnehmung ihrer Rechte gegründet.

Bildende Künstler, Fotografen, Designer, Karikaturisten, Pressezeichner und Bildagenturen, sowie Filmproduzenten, Regisseure, Kameraleute, Cutter, Szenen- und Kostümbildner und Choreografen sind durch die 1968 gegründete Verwertungsgesellschaft Bild- Kunst vertreten.

Die Tantiemenquellen sind im Wesentlichen dieselben wie bei der VG Wort, hinzu kommen Museen, Kunstvereine und Artotheken. Eine weitere Besonderheit ist das Folgerecht, das Recht des bildenden Künstlers auf prozentuale Beteiligung am Erlös aus der Weiterveräußerung seines Werkes im Kunsthandel. Da er das Original seines Kunstwerks nur einmal verkaufen kann, wäre er ohne dieses Folgerecht von Wertsteigerungen am Kunstmarkt ausgeschlossen. 1992 nahm die VG Bild-Kunst aus Folgerechten Gebühren in Höhe von 4,2 Millionen Mark ein.