Ausbürgerung

Entziehung der Staatsangehörigkeit gegen den Willen des Betroffenen
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Ausbürgerung ist der Verlust der Staatsangehörigkeit durch zwangsweisen Entzug oder Aberkennung.

Besitzt die Person keine weitere Staatsangehörigkeit, so wird sie staatenlos.

In Deutschland griffen sowohl das Dritte Reich als auch die DDR auf Ausbürgerungen, vor allem gegen politisch Oppositionelle zurück. Gemäß Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG ist die Ausbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Trotzdem gibt es auch in der Bundesrepublik Deutschland Fälle von Ausbürgerung. So wehrt sich seit 2002 der deutsche Schriftsteller Peter-Paul Zahl gegen seine Ausbürgerung durch die deutsche Botschaft in Kingston (Jamaika).

Prominente Beispiele für eine Ausbürgerung sind: