Wikipedia Diskussion:Urheberrechte beachten

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Allgemeine Punkte

Mir fehlt hier genaue Handlungsanweisungen.

OpenSource, GNU etc. werden erwähnt. Das Urheberrecht und dessen Zusammenspiel mit GNU etc. finden hier aber keine Erwähnung.

Ist "im Geist der Open Source Bewegung" in diesem Kontext nicht falsch? Schließlich ist die GFDL ja gegen die Open-Source-philosophy. Vgl.: http://www.gnu.org/philosophy/free-software-for-freedom.html

Pressemitteilungen

Frage: Wie sieht das mit Angaben aus Pressemitteilungen aus? Wenn man die vom Marketischgewäsch befreit, können da manchmal eine ganze Menge verwertbarer Angaben drinstecken. Ein anderes Beispiel sind Meldungen des Statistischen Bundesamtes oder solche aus dem Informationsdienst Wissenschaft (idw). Destatis schreibt beispielsweise als Verwertungshinweis: "Verbreitung mit Quellenangabe erwuenscht". Wie ist mit solchen Quellen zu verfahren? --asb 13:50, 12. Dez 2003 (CET)

Ein Beispiel: Bier, Abschnitt "Wirtschaft" mit Daten aus einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes.
Der Inhalt eines Sachtextes unterliegt nach deutschem Recht grundsätzlich keinem Urheberrecht. Geschützt kann in der Regel nur die Form (also Auswahl, Gliederung, Art der Darstellung) sein. Deshalb begegnet die inhaltliche Wiedergabe von Presseerklärungen (beispielsweise in indirekter Rede) grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken (siehe Urteil des OLG Düsseldorf mit zahlreichen Nchweisen zur ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs) --Andrsvoss 14:53, 12. Dez 2003 (CET)

Texte und Zitate

der duden stellt das standardwerk der deutschen rechtschreibung dar. nun heißt es aber dort, dass alle rechte an diesem werk vorbehalten seien und kein teil dieses werkes vervielfältigt werden darf. wenn man diesen satz wörtlich nimmt, würde dieses doch bedeuten, dass ich kein wort daraus verwenden darf, oder?

worauf ich jedoch hinaus will ist: darf ich eine wortdefinition (abstammung und ggf. erklärung) aus dem duden nun wörtlich übernehmen oder nicht? nehmen wir mal "der ein bestimmter artikel, männlicher Fall" (das steht so nicht im duden). nun kann ich dieses ja nicht mehr groß mit eigenen worten umformulieren, um eine urheberrechtsverletzung zu vermeiden. genauso geht es mir mit fremdwörterlexika oder einem atlanten. wie ist da die wiki meinung oder, sofern es eine gibt, die rechtliche? -- ee 14:50, 28. Okt 2003 (CET)

letztendlich geht es mir darum, ob ein lexikon auf eine definition ein urheberrecht haben kann, was eigentlich, zumindest aus meiner sicht, allgemeingut ist. -- ee 23:27, 28. Okt 2003 (CET)
Ja, kann es - "Schaffenshöhe" ist kein Kriterium für das Urheberrecht, wobei ich die Schaffenshöhe auch bei der anscheinen so simplen Abstammung nicht gering schätzen würde - es steckt da manchmal ne Menge Recherchearbeit dahinter. Kleiner Tipp: Man kann immer ein bisschen umformulieren - Setz Dich in des Tisches Mitte, nimm zwei Bücher, schreib das dritte. Es hindert Dich niemand daran, Dein Wissen dem Duden zu entnehmen, und dieses Dein Wissen in eigenen Worten wiederzugeben. Aber wörtlich Abschreiben ist absolut tabu. Gerade aus Lexika, Dudens etc. - so was kann uns hier echt den Hals brechen. Uli 07:14, 30. Okt 2003 (CET)

Bilder

Wie ist das mit Photos (aus dem Web oder sonstwo) von Personen, die seit mehr als 70 Jahren tot sind? Sind die per se frei oder was ist da zu beachten? --Michael 04:21, 2. Aug 2003 (CEST)

Nicht die abgebildete Person muß 70 Jahre tot sein, sondern der Fotograf. Dummerweise steht selten dabei, wann der genau gestorben ist (bzw. sein wird). Er könnte das Foto auch als Kind geschossen haben und 130 Jahre alt geworden sein. Bei Fotos von nicht all zu hoher künstlerischer Qualität erlischt der Schutz jedoch schon 50 Jahre nach der Veröffentlichung (s. §72 Urhg). Schwierig ist nur, wo zwischen einem "Lichtbildwerk" und einem einfachen "Lichtbild" die Grenze zu ziehen ist. (IANAL TINLA) -- Benutzer:Sloyment 62.104.223.81 00:38, 13. Nov 2003 (CET)
Kann das Verwertungsrecht nicht selbst dann noch an andere übergehen?
Nach welchem Gesetz denn?

Beispiel 1: Historische Postkarten, Zeichnungen oder Stiche von Städten, beispielsweise von Berlin um 1850; könnten wir die Nutzen (a) wenn wir die Originalpostkarte/ den Originalstich haben oder (b) einen Bildband, in dem diese abgebildet ist?
Beispiel 2: Exponate in Museen, beispielsweise eine antike Skulptur oder die Mona Lisa (wenn selbst im Museum fotografiert)? Wir können nicht aus einem Ausstellungskatalog abscannen, das ist klar; aber verfügen die Museen nicht auch über die Nutzungsrechte an der Abbildung ihrer Exponate? --asb 14:38, 20. Dez 2003 (CET)

Ich hab mal 'ne frage zu bildrechten. ich habe eine autogrammkarte von sepp herberger. wenn ich die nun abfotografiere und hochlade, ist das ein problem? immerhin geht es vordergründig nicht um das bild sondern um ein autogrammkarten-faksimili. -- Horst Frank 02:26, 17. Dez 2003 (CET)

Das würde ich erstmal riskieren - mit Bildunterschrift "Autogrammkarte von Sepp Herrberger" statt "Sepp Herberger". Uli 13:11, 9. Feb 2004 (CET)

Übrigens halte ich (leider, weil schönes Bild) das .jpg zu Labskaus für sehr kritisch, was das copyright betrifft. Siehe auch [1] -- Horst Frank 14:18, 20. Dez 2003 (CET)

Korrekt. Ich habs gelöscht. Uli 13:11, 9. Feb 2004 (CET)

Bilder aus "Pressebereich"

Wie sieht es aus, wenn ein Unternehmen die Bilder seiner Vorstandsmitglieder in der Pressesektion der eigenen Webseit mit folgenden Spruch zum Download anbietet: Die hier dargestellten Bilder liegen in hoher Auflösung zur kostenlosen Verwendung in Print- und Onlinemedien vor. Darf man diese Bilder dann auch in der Wikipedia einsetzten??? -- 145.253.239.24 13:01, 9. Feb 2004 (CET)

Solche Bilder sind dann zwar kopierbar, aber nicht änderbar. Also nicht frei genug für die GFDL, die sich die Wikipedia selbst auferlegt hat. -- Benutzer:Sloyment

Angesichts der folgenden Zeile in den Changelogs frage ich mich, ob das Löschen von Seiten Probleme mit den Copyrights bringen könnte (absurd? abwarten!):

Wikipedia:Lösch-Logbuch; 21:29 . . Ulrich.fuchs (Diskussion) ("Rathaus" gelöscht: Inhalt durch anon. verschoben nach Rathaus von Landsberg am Lech, wo er auch (wenn überhaupt) reingehört)

Inhaltlich ist das natürlich eine vernünftige Löschung, allerdings folgender Gedankengang:

  • Wenn ein anon das "verschoben" hat, dann muß das durch Kopieren des Inhalts passiert sein, da ja anonymen Benutzern der Seite-Verschieben-Link nicht zur Verfügung steht.
  • Bei einer solchen Kopieraktion wird natürlich die Versionsgeschichte nicht mitkopiert.
  • Die Versionsgeschichte ist i.a. der einzige Ort, an dem erkennbar ist, wer den Text eingestellt hat (i.a. der Träger des Copyrights)

Somit geht beim Löschen auch der Hinweis auf den Urheber verloren. Frage: Gibt das (allgemein und/oder speziell unter der FDL) Probleme? --Ce 21:56, 17. Okt 2003 (CEST)

Du hast absolut recht, bei obigem Fall hab ich (oder genauer: Der in der Tat anonyme Benutzer, der den Text in den zweiten Artikel übertragen hatte) gegen die GNU-FDL verstoßen, zumindest halb (er hat immerhin den Urspr. Autor im Kommentar genannt, damit taucht er in der Versionshistorie des neuen Artikels auf). Korrekt wäre gewesen, den neuen Artikel zu löschen, den geleerten Text bei "Rathaus" Text zu restaurieren und dann diesen Artikel zu verschieben. War mir ehrlich gesagt zu viel Arbeit.
Was ich noch viel unschöner finde, ist aber das Problem, dass immer dann auftritt, wenn ein Artikel in einen anderen integriert wird. Dann will man nämlich meist den einen (zu integrierenden) hinterher löschen, das geht aber nicht (zumindest nicht ohne Lizenzverstoß), weil man dann die Änderungshistore verliert. Gleiches gilt beim Übersetzen aus der englischen Schwester-Wikipedia (da verstoßen wir tagtäglich gegen unsere Lizenz, "aus en:" in der Zusammenfassungszeile reicht halt leider nicht, um lizenzkonform zu sein.
Die GNU FLD ist für unsere Zwecke (kollektives Schreiben) absolut ungeeignet, das haben ja nun auch schon die kapiert, die sie ursprünglich mal eingeführt haben. Es gab mal ein Gerücht auf der Mailingliste, dass die GNU Foundation daran ist, die GNU FDL irgendwie so umzuarbeiten, dass sie besser zu unserem Projekt passen könnte, oder dass sie die "Migration" auf eine andere Lizenz erlauben würde (die FDL sagt ja, dass jeder Text unter ihr auch unter einer späteren Version von ihr verwendet werden kann. Das ist dann zwar wieder nach deutschem Recht nicht zulässig, aber einen besseren Trost weiß ich auch nicht.)
Uli 22:11, 17. Okt 2003 (CEST)
Apropos nach deutschem Recht: Welchem Urheberrecht unterliegen denn die Wikipedia-Beiträge? Dem amerikanischen (weil der Server in den USA steht), oder hängt das davon ab, aus welchem Land der Text hineingestellt wurde, oder aus dem der Urheber stammt, oder ...?
Das Problem mit der Versionsgeschichte beim Zusammenführen könnte aber theoretisch auch über die Software gelöst werden: Es wäre z.B. denkbar, eine Funktion "zusammenführen" zu definieren, die z.B. den einen Artikel an den anderen anhängt und die Versionsgeschichten zusammenführt (dann müssten allerdings auch nichtlineare Versionsgeschichten unterstützt werden – vermutlich nicht so einfach, nichtmal CVS kann ja Dateien zusammenführen), wenngleich ich auch der Meinung bin, dass eine besser angepasste Lizenz die richtige Lösung wäre. --Ce 22:37, 17. Okt 2003 (CEST)
Zur Frage nach dem deutschen Recht/US Recht: Vielleicht kann Dir jemand auf der neuen Mailinglist http://mail.wikipedia.org/pipermail/wikilegal-l/ was dazu sagen. Wäre interessant darauf Antworten zu finden :-) Fantasy 22:11, 10. Nov 2003 (CET)

Liedtexte

Darf ich Liedtexte in die Wikipedia aufnehmen oder ist das eine URV? Die Texte der Nationalhymnen, z.B.God Save the Queen sind offenbar frei genug. Wie ist es mit anderen Liedtexten, wenn ich den Text aus dem Gedächtnis niederschreibe? Das Zitieren eines öffentlich vorgetragenen Textes oder Liedes sollte doch keine URV sein, ansonsten wären ja doch alle Zitate (wie z.B. John F. Kennedys Zitat auf Berliner) URV? Wird beim Urheberrecht zwischen einem gesprochenen und einem gesungenen Text unterschieden? Oder spielt es eine Rolle, dass Kennedy ein Politiker und kein, sagen wir, Dichter war? Wie verhält sich das Zitatrecht zum Urheberrecht? Hintergrund der Frage: Ich würde gerne die Texte der Titelsongs bekannter Kinderserien in Wikipedia aufnehmen, wegen des genialen Wiedererinnerungseffekts bei allen, die diese Serien als Kind gesehen und geliebt haben. -- Neitram 15:01, 9. Mär 2004 (CET)

Hallo Neitram,
Ich denke, "Liedertexte" sind "Texte", auch wenn sie gesungen werden. Ich kann jeden Text singen, auch Wikipedia, dadurch ändert sich nichts an dem Urheberrecht.
Auf unserer Urheberrechtseite findest Du
  • Texte und Lichtbildwerke (§2 UrhG [D]; Art. 2 URG [CH]; §2 URhG [A]) deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§64 UrhG [D]; Art. 29 URG [CH]; §60 UrhG [A]).
Also musst Du rausfinden, ob der Text frei ist. Eine Nationalhymne ist meist relativ alt, also wahrscheinlich deshalb verwendbar. Andere Text eher nicht. Das ist jetzt mal meine Meinung, aber IANAL ;-) Fantasy 19:42, 17. Mär 2004 (CET)
Aber laut Zitate und Urheberrecht sollte Wikipedia, die als Enzyklopädie ja ein wissenschaftliches Werk darstellt, ein Zitatrecht haben. Kennedy ist keine 70 Jahre tot und trotzdem darf man ihn zitieren. Liedtexte nicht? Auch auf Kentucky schreit ficken ist ein umfangreiches Zitat aus einer TV-Sendung; Benutzer:Hafenbar schrieb dazu: "Das (deutsche) Urheberrecht schützt "Werke", also nicht Ideen und Inhalte, sondern ihre konkrete Darstellung, hier eine Fernsehsendung, bzw einen Teil davon. (Nach §2 UrhG Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden). Die Mitschrift eines Teiles einer Fernsehsendung ist davon also keineswegs automatisch betroffen. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren die Rechtslage ist hier zugegebenermaßen voller Fallstricke." -- Neitram 09:58, 18. Mär 2004 (CET)
Ich glaube, Du musst hier klarer unterscheiden.
Du schreibst weiter oben, "Ich würde gerne die Texte der Titelsongs bekannter Kinderserien in Wikipedia aufnehmen". Das ist kein Teil, kein Auszug, sondern ein kompletter Text eines Liedes, wenn ich das richtig verstehe. Also findet das Gesetz zum "Teil" von etwas keine Anwendung (meiner Meinung nach).
Prinzipiell würde ich sagen: Im Zweifelsfall einen Text NICHT in Wikipedia reintun, da es Wikipedia mehr Schaden als nutzen würde, wenn wegen offenen Rechtsfragen der Inhalt von Wikipedia nicht mehr klar frei wäre!
Grüsse  :-) Fantasy 10:48, 18. Mär 2004 (CET)
Nach dem, was Hafenbar schrieb, ist der Text eines Liedes nicht das Lied selbst (so wie der Text eines Sketches nicht der Sketch selbst ist), und damit eventuell schon zitierfähig. Außerdem dürfen Enzyklopädien als wissenschaftliche Werke nicht nur Klein-, sondern auch Großzitate (Vollzitate) verwenden. Ich stimme deinem Rat zur Vorsicht zu, deshalb frage ich ja hier und werde solange hier Unklarheit besteht keine Liedtexte aufnehmen.
Mir ist noch etwas unklar. Ist das deutsche Urheberrecht überhaupt relevant? Oder gilt für Wikipedia das US-Urheberrecht? (Die Frage wurde weiter oben schon mal gestellt, sie ist wohl noch unbeantwortet.) In diesem Artikel steht: Ein Fair Use von Bildern gibt es nur nach US-amerikanischem Recht, Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder unter Fair Use ist in der deutschsprachigen Wikipedia deshalb nicht erwünscht. Das suggeriert, die deutschsprachige Wikipedia unterliege deutschem Urheberrecht??? Das wundert mich - soweit ich weiß, ist de.wikipedia.org doch in den USA gehostet, d.h. sie sollte US-Recht unterliegen. -- Neitram 11:33, 18. Mär 2004 (CET)
Bitte vergesst nie: Wir versuchen ein Werk zu schaffen, das in Deutschland ohne Legale Proble verwendet werden kann. Der Server ist daher unerheblich. Zukünftige Verleger die Wikipedia auf CD herausgeben sollten zB im stande sein, Wikipedia in Deutschland zu verkaufen. Fantasy 20:58, 21. Mär 2004 (CET)
Im deutschsprachigen Raum gelten NICHT die Gesetze der USA. Es ist völlig gleichgültig, wo der Server steht; wichtig ist das Zielpublikum. Und das wird an der Sprache festgestellt. Ferner sind die Werke deutscher Autoren nach deutschem Recht geschützt, so wie die Autoren anderer Länder nach deren Gesetzen geschützt sind. Zusätzlich werden normalerweise auch die Werke geschützt, die im betreffenden Land zum ersten Mal erschienen sind, also auch Werke ausländischer Autoren. Die deutsche Wikipedia unterliegt deutschem Urheberrecht (eigentlich: den Gesetzen entsprechend dem Revidierten Berner Abkommen). Gilt für die anderen Länder entsprechend. --Unscheinbar 20:14, 8. Jun 2004 (CEST)

Frage zu Filmbildern

Habe einen Film vom TV auf VHS aufgenommen, digitalisiere Screenshots - gibt' da ne Urheberrechtsverletzung, oder giltdas, so als hätte ich ein Foto vom Film gemacht. beispiel: http://www.uni-weimar.de/~viehoefe/seminare/noir/anhang.html Würe gerne screenshots in den Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Roger_Rabbit einfügen. Id 18:27, 10. Mär 2004 (CET)

Wikipedia verletzt ihr eigenes Urheberrecht?!

Ich habe den Artikel Bosniaken in der Version von 06:53, 18. Dez 2003 wiederhergestellt. Auf der Webseite, deren Urheberrrecht laut Benutzer 129.187.254.11 angeblich verletzt wurde - nämlich http://www.net-lexikon.de/Bosniaken.html - steht: "Dieser Artikel aus Wikipedia wird durch die GNU FDL lizenziert!" 134.100.172.24 14:55, 25. Mär 2004 (CET)

Excel-Bilder

Moin, was passiert mit Excel-Karten, die von mir erstellt worden sind? Fallen die unter mein Urheberrecht oder unter das von Microsoft? -- EBB 22:58, 25. Apr 2004 (CEST)

Meinst du mit "Excel-Karten" in Excel generierte Diagramme? Ich denke, diese sollten unter dein Urheberrecht fallen. Die Microsoft Office Cliparts dagegen unterliegen (leider) Microsoft-Copyright. -- Neitram 11:06, 28. Apr 2004 (CEST)
Nein, ich meinte: Karten. Excel bietet in einigen Versionen Deutschland-, Schweiz-, Österreich-, Europa- und Weltkarten an, die man dann mit Excel einfärben kann. Diese Karten meine ich. Schon mal danke im Voraus. --EBB 11:24, 28. Apr 2004 (CEST)
Also für alle, die es nicht wissen: es gibt ein Add-In in Excel, mit dem kann schöne Karten machen, zum Beispiel Anzahl der Kunden pro Postleitzahl für ein Einzugsgebiet. Microsoft ist sehr lustig: Mit dem zu kaufenden Access darf man zum Beispiel Datenbanken erstellen, aber nicht verkaufen! Dafür braucht man eine Extralizenz. Aber andererseits könnte man dann ja kein Buch mehr veröffentlichen, dass man mit Word geschrieben hat. Ich tendiere daher zu einem "ok" für Karten. -- Simplicius 12:52, 3. Jul 2004 (CEST)

Frage zum Bildrecht

Kann ich einen Kopf aus einer alten Autogrammkarte (50er Jahre) scannen und als Bild von dem Künstler hochladen, oder bestehen da anderweitige Rechte drauf? --Matthias 11:34, 5. Jun 2004 (CEST)

Ja, da hat der Fotograf noch Rechte dran. Um genau zu sein: seine Erben haben die Rechte bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen; erst danach darf das Foto frei verwendet werden. --Unscheinbar 20:06, 8. Jun 2004 (CEST)
Aber soweit ich weiß trat dieses Recht erst 1965 oder so in Kraft, und zwar nicht rückwirkend. --Matthias 07:36, 9. Jun 2004 (CEST)
Nein, ein Irrtum: das derzeit gültige Urheberrecht stammt vom 9. September 1965, aber es ersetzt ein Gesetz vom 11. Juni 1870 (für Schriftwerke) und ergänzt eines vom 9. Januar 1907 (Bildende Künste und Photographie). Alle Teilbereiche (Photographie fiel unter die bildenden Künste) wurden auch schon zuvor durch Gesetze geregelt. Mit freundlichem Gruß, --Unscheinbar 07:54, 9. Jun 2004 (CEST)
Ja, klar gab es vorher auch schon Gesetze, aber nicht mit so weitreichende Schutzfristen! Ich zitiere mal: Das Photographieschutzgesetz von 1876 sah nur eine Schutzfrist von 5 Jahre für Fotos vor. Also können Fotos um die Jahrhundertwende schon gemeinfrei geworden sein, bevor 1907 das KUG mit zunächst 10 Jahren Schutzfrist für Fotos in Kraft trat. 1940 wurde die Frist dann auf 25 Jahre verlängert und erst 1965 wurden die 70 Jahre pma mit den neuen UrhG eingeführt, aber zugleich die Unterscheidung in Lichtbilder und Lichtbildwerke, weil man die 70 Jahre für alle Fotos als zu lang empfand. Quelle Aber dort steht auch, dass Bilder, deren Schutzfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht abgelaufen war, u. U. davon profitieren. Also sicherheitshaber lass ich es mal ... -- Matthias 09:45, 9. Jun 2004 (CEST)


Eigene Arbeiten die Fremdquellen benutzen

Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich einen eigenen Text habe, der aber auf Fakten (nicht wörtwörtlich oder vielleicht einzelne Zitate, die mit Verfasser etc. genannt werden) anderer Authoren (z.B. Bücher) basiert, in Form einer empirischen Arbeit.

Ist das legitim?

MFG Alex

Ja, das ist in Ordnung. Aber Du musst den Text wirklich selbst formulieren, nicht einfach abschreiben. --Unscheinbar 20:07, 8. Jun 2004 (CEST)

Kategorie Urheberrecht

Ich habe zu dem Thema eine Katgorie:Urheberrecht angelegt und damit zusammenhängende Artikel gesucht (einige auch geschrieben). -- Simplicius 21:41, 3. Jul 2004 (CEST)