Als verwandte Schutzrechte bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ausschließliche Rechte, die eine Beziehung oder Ähnlichkeit zum Urheberrecht aufweisen, also mit diesem "verwandt" sind.
Durch verwandte Schutzrechte werden künstlerische, wissenschaftliche oder gewerbliche Leistungen, die keine individuellen Gestaltungen sind und damit einem urheberrechtlichen Schutz nicht zugänglich sind, ähnlich wie urheberrechtlich geschützte Werke geschützt. Jedoch bleibt die Schutzdauer, zum Teil auch der Schutzumfang, deutlich hinter der des Urheberrechts zurück.
Verwandte Schutzrechte sind insbesondere:
- Schutz wissenschaftlicher Ausgaben nicht (mehr) geschützter Werke.
- Schutz nachgelassener, d. h. nach dem Tod des Autors herausgegebener Werke.
- Schutz der Lichtbilder.
- Schutz des ausübenden Künstlers.
- Schutz des Herstellers von Tonträgern.
- Schutz des Sendeunternehmens.
- Schutz des Datenbankherstellers.
In Deutschland sind die verwandten Schutzrechte zusammen mit dem Urheberrecht im Urheberrechtsgesetz geregelt.