Carl Ludwig Arndts von Arnesberg

deutscher Jurist und Politiker
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Carl Ludwig Arndts (genannt auch von "Arnesberg") *19. August 1803 in Arnsberg, †1. März 1878 in Wien, war ein Deutscher Jurist, Professor und Politiker (Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung).


Familie und Ausbildung

Arndts wurde 1803 als neuntes von zehn Kindern in eine bildungsbürgerliche Familie mit langer juristischer Tradition hineingeboren, die seit dem 17.Jahrhundert in Arnsberg der Hauptstadt des Herzogtums Westfalen ansässig war. Neben seiner Position als kurfürstlicher Hofrat war der Großvater Arndts Posthalter des Thurn und Taxischen Postunternehmens und der Gründer der ersten Arnsberger Zeitung. Der Vater von Carl Ludwig war, in der Zeit als das Herzogtum zu Hessen-Darmstadt gehörte, der Direktor des Hofgerichts (dem späteren Oberlandesgericht bzw. Landgericht) und Mitglied der Gesetzgebungskommission in der Hauptstadt Darmstadt. Seine schulische Ausbildung erhielt Arndts bis zum Abitur im Jahr 1820 am Gymnasium Laurentianum in seiner Heimatstadt.

Arndts studierte an den Universitäten Bonn, Heidelberg und Berlin vor allem Jura und hörte unter anderem bei dem Briloner von Linde und bei Karl Theodor Welcker. In Bonn hat sich Arndts mit anderen Studenten aus Westfalen trotz der "Demagogenverfolgung" sich aktiv an einer Burschenschaft beteiligt. Nach seinem Wechsel nach Heidelberg hörte er unter anderem bei Anton Friedrich Justus Thibaut, der sich zu dieser Zeit einen wissenschaftlichen Disput mit Friedrich Carl von Savigny einen rechtswissenschaftlichen Disput lieferte. Dies war offenbar der Auslöser für einen Wechsel an die Reformuniversität Berlin an der v.Savigny lehrte. Spätestens seit seiner Berliner Zeit war der Beruf des Hochschullehrers Ziel von Arndt. Unmittelbar nach seinem Militärdienst bei den Gardeschützen in Berlin legte Arndt 1825 seine Dissertation in Berlin und 1826 seine Habilitation in Bonn vor. Im Jahr 1830 heiratete Arndts seine Cousine Bertha Arndts und unternahm mit ihr 1834-35 eine Reise nach Rom.

Wissenschaftliche Tätigkeit

Erst nach langer Wartezeit erhielt er 1836 eine außerordentliche Professur für Römisches Recht in Bonn. Der Grund für diese Verzögerung ist jedoch weder in seiner wissenschaftlichen Arbeit (Arndts veröffentlichte in dieser Zeit bereits eine Reihe bedeutender Schriften) noch in der Qualität als Dozent zu suchen. Es war wohl seine "freiheitliche" Gesinnung, die seine universitäre Karriere behinderte. Bereits 1838 wurde er zum ordentlichen Professor in Breslau und fast gleizeitig in München berufen. Er entschied sich für die Münchener Position als Professor für Zivilrecht. Neben seinen Vorlesungen veröffentlichte Arndts zahlreiche Aufsätze und war Autor eines Lehrbuches. Im Jahr 1843 veröffentlichte er seine "Juristische Enzyklopädie und Methodologie", die er seinem Sauerländer Landsmann Johann Suibert Seibertz widmete. Als Mitglied der bayerischen Gesetzgebungskommission war er an dem Entwurf für ein Zivilgesetzbuch und eine Zivilprozessordnung beteiligt. Bevor die Entwürfe praktische Bedeutung erlangen konnten, wurde 1847 die Kommission aufgelöst. Allerdings griff man 1857 bei dem Entwurf für ein Bürgerliches Gesetzbuch für Bayern im Kern auf Arndts Vorarbeiten zurück und diese spielten auch für den Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuches noch ein beachtliche Rolle.

Von der Frankfurter Nationalversammlung zum Österreichischen Herrenhaus

Sowohl seine freiheitliche Gesinnung, wie auch seine juristischen Sachkenntnisse prädestinierten Arndts im Frühjahr 1848 als Kandidaten für die Frankfurter Nationalversammlung. Er vertrat als Mitglied der großdeutschen Fraktion den Wahlkreis Straubing in Frankfurt. Sein Interesse galt innerhalb des Parlaments vor allem juristischen Themen. Im Laufe der Verhandlungen schloss er sich dem ultramontanen "Katholischen Verein" an.

Nach seinem Ausscheiden aus dem Parlament am 19. Mai 1849 setzte Arndts seine Lehrtätigkeit fort. In den frühen 1850er Jahren veröffentlichte er sein "Lehrbuch der Pandekten", dass im Laufe der Zeit etwa 16. Neuauflagen erfuhr. In dieser Zeit war Arndts auch Rektor der Münchener Universität ehe er 1855 einen Ruf nach Wien erhielt. Obwohl König Max II. sich persönlich dafür einsetzte Arndts in München zu halten, ging dieser nach Österreich. In Wien war er 18 Jahre lang Professor. Stand er im Vormärz noch im freiheitlichen Lager vertrat er insbesondere seit seiner Ernennung zum lebenslänglichen Mitglied im Herrenhaus (1867) etwa in der Ehe- und Schulgesetzgebung immer stärker katholische und konservative Anschauungen. Allerdings machte er sich um die Reform der Juristenausbildung in Österreich verdient. Zum Dank erhob ihn Kaiser Franz Joseph 1870 in den Adelsstand und ernannte ihn zum "Ritter von Arnesberg." Im Jahr 1872 wurde er Mitglied der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften und zum Hofrat ernannt. Nach seiner Pensionierung im Jahr 1874 zog er sich auf seine Besitzungen am Ammersee zurück und starb 1878 in Wien.

Literatur

  • Patrick Ernst Sensburg: Karl Ludwig Arndts aus Arnsberg. In: Die großen Juristen des Sauerlandes. Arnsberg, 2002. S.123-136. ISBN 3-930264-45-5