Friedrich von Schuckmann

preußischer Innenminister
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Kaspar Friedrich von Schuckmann, ab 1834 Freiherr von Schuckmann (* 25. Dezember 1755 in Mölln bei Neubrandenburg, Mecklenburg; † 17. September 1834 in Berlin) war königlich preußischer Staatsminister (Innenminister) und Mitglied des Preußischen Staatsrates.

Friedrich von Schuckmann
(Quelle: Stadtmuseum Berlin)

Familie

Er stammte aus einer ursprünglich Osnabrücker Kaufmannsfamilie, aus der die drei Brüder Hermann, Leonhard Heinrich und Johann Friedrich Schuckmann am 7. April 1732 in Wien in den Reichsadelsstand erhoben worden waren.

Schuckmann heiratete in zweiter Ehe Henriette von Lüttwitz (* 18. Februar 1752 in Mölln bei Neubrandenburg, Mecklenburg; † 31. Juli 1824 in Bayreuth, Oberfranken, Bayern).

Erst wenige Monate vor seinem Tod wurde er am 11. Januar 1834 in Berlin in den preußischen Freiherrnstand erhoben.

Leben

Nach dem Besuch der Ritterakademie in Brandenburg studierte Schuckmann Rechtswissenschaften und Staatswissenschaften an der Universität Halle. Seit 1779 stand er in preußischem Staatsdienst und begann zunächst beim Kammergericht Berlin, später am Oberregierungsgericht zu arbeiten. 1786 wurde er Oberamtsregierungsrat in Breslau (Niederschlesien) und 1790 zusätzlich Oberbergrichter beim Oberbergamt Schlesien.

Fünf Jahre später (1791) übernahm er die Verwaltung der Fürstentümer Bayreuth und Ansbach und wurde zugleich Chefpräsident der beiden Kriegs- und Domänenkammern. In diesem Amt bis zum Jahr 1807 erwarb er sich große Anerkennung.

Als die Fürstentümer Ansbach-Bayreuth 1807 von Preußen abgetrennt und Bayern angeschlossen wurde, führten die Franzosen den dortigen höchsten preußischen Beamten Schuckmann in Gefangenschaft auf die Festung Mainz ab.

Ende 1810 nahm er die Tätigkeit als Geheimer Staatsrat im preußischen Innenministerium zu Berlin auf als Chef der Abteilungen für Handel und Gewerbe (dazu gehören auch das Berg-, Hütten- und Salinenwesen ebenso wie das Medizinwesen) sowie für Kultus und öffentlichen Unterricht. In dieser Funktion löste er Wilhelm Freiherr von Humboldt (1767-1835) ab.

Anschließend wurde Schuckmann das erste Mal von 1814 bis 1819 preußischer Staatsminister des Innern. Sein Amtsvorgänger war der spätere Staatskanzler Karl August Fürst von Hardenberg (1750-1822) gewesen, sein Nachfolger nur für ein knappes Jahr 1819 Wilhelm von Humboldt. Anschließend bekleidete Schuckmann erneut das Amt des Innenministers, dem von 1819 bis 1830 auch das Polizeiministerium zugehörte. Ab 1830 beschränkte sich Schuckmann aufgrund seines hohen Alters auf die Aufgaben des Handels und Gewerbes, während Gustav von Brenn sich der Polizeiangelegenheiten annahm (Quelle: Acta Borussia, Die Protokolle des Preußischen Staatsministeriums, Olms-Weidmann 2004, Band 2: 1817-1934/38).

Als Innenminister zeichnete er am 31. Oktober 1816 gemeinsam mit Staatskanzler Fürst von Hardenberg die Urkunde mit den Statuten der Universität Berlin gegen, die zuvor der preußische König Friedrich Wilhelm III. unterzeichnet hatte. Damit wurde der Berliner Universität ihre offizielle Verfassung gegeben, in der die Ziele der Universität, ihre Struktur und Hierarchie, die interne Gerichtsbarkeit, der Vorlesungsbetrieb, die Studienbedingungen und anderes genau festgelegt wurden.

Als Innenminister war Schuckmann auch Leiter des Ministerialausschusses gegen demagogische Umtriebe, der „Königlichen Immediat-Untersuchungskommission zur Ermittlung hochverräterischer Verbindungen und staatsgefährlicher Umtriebe“). Seine Geisteshaltung zeigt sich in seiner Attacke gegen den Dichter E. T. A. Hoffmann: Hoffmann war ebenfalls in dieser Kommission tätig und scheute sich nicht, mit seinem „Meister Floh“ eine Satire gegen die Demagogenschnüffelei zu schreiben. Dafür beschimpfte Schuckmann ihn noch 1828, also Jahre nach Hoffmanns Tod, als böser Geist der Kommission und als Wüstling.

Zu Schuckmanns 50jährgem Dienstjubiläum erhielt er als erst sechste Persönlichkeit die Ehrenbürgerwürde von Berlin, die seit 1808 verliehen wurde.

Erst kurz vor seinem Tod 1834 schied Schuckmann mit 88 Jahren aus Altersgründen aus dem Staatsdienst aus.

Ehrungen

Orden und Ehrenzeichen

Literatur