Die Tagsatzung war eine Versammlung von Abgesandten der einzelnen Orte (Kantone) der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besass sowohl exekutive wie auch legislative Kompetenzen, allerdings war ihre Macht sehr beschränkt, da die meisten Kompetenzen bei den Kantonen lagen.
Die Tagsatzung fand an wechselnden Orten statt; der mit der Durchführung beauftragte Kanton hielt zugleich den Vorsitz und wurde als "Vorort" bezeichnet. 1848 erarbeitete die Tagsatzung die erste Schweizer Verfassung. Damit gründete sie den Schweizer Bundesstaat und löste sich selbst auf.