Amtsgericht Höchst im Odenwald

hessisches Amtsgericht mit Sitz in Höchst im Odenwald
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Das Amtsgericht Höchst im Odenwald (bis 1879 Landgericht Höchst) war ein 1822 bis 1968 (als Zweigstelle bis 1977) bestehendes hessisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Höchst im Odenwald.

Geschichte

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfalle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtum Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Höchst“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Höchst. In den standesherrlichen Gebieten der Provinz Starkenburg bestanden weiterhin die Justizkanzlei in Michelstadt für Gerichtsfälle zweiter Instanz, die dem Hofgericht nachgeordnet war. Das Deutsche Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 führte zu einer einheitlichen Gerichtsorganisation im ganzen Reich. Das „Hofgericht Darmstadt“ wurde nun als „Landgericht Darmstadt“ zur übergeordneten Zweiten Instanz in der Provinz, während die Gerichte erster Instanz in Amtsgericht umbenannt wurden.

Landgericht

Aufgrund der vom Großherzoglich Hessischen Ministerium des Innern und der Justiz 1822 verfügten Trennung von Justiz und Verwaltung in den ehedem zur Grafschaft Erbach-Schönberg bzw. zum Fürstentum Löwenstein-Wertheim zählenden Gebieten Starkenburgs kam es zur Bildung des Landgerichts Höchst,[1] dessen Sprengel zu Beginn folgendermaßen zusammengesetzt war:

Als 1823 die Freiherren von Wamboldt die Patrimonialgerichtsbarkeit in Hetschbach an das Großherzogtum abtraten, wurde auch dieser Ort dem Landgerichtsbezirk Höchst zugeteilt.[3] Infolge der Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg mit Wirkung vom 1. Juni 1853[4] mussten die Orte Kimbach, Langenbrombach als auch Vielbrunn an den Bezirk des Landgerichts Michelstadt und die Ortschaften Habitzheim, Nieder- und Ober-Klingen an den Bezirk des Landgerichts Reinheim abgegeben werden[5].

Amtsgericht

Am 1. Oktober 1879 erfolgte aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes die Umbenennung in Amtsgericht Höchst, die Zuteilung zum Bezirk des neu errichteten Landgerichts Darmstadt sowie die Abgabe von Frau-Nauses und Wiebelsbach an das nunmehrige Amtsgericht Groß-Umstadt.[6] Mit Wirkung vom 1. Juli 1904 wurde das Dorf Affhöllerbach einschließlich der Weiler Stierbach und Kilsbach vom Amtsgerichtsbezirk Höchst im Odenwald abgetrennt und dem neu errichteten Amtsgerichtsbezirk Reichelsheim im Odenwald zugeteilt.[7] Ebenso dem Amtsgericht Reichelsheim i. O. zugeteilt wurden am 1. Juli 1957 die Dörfer Höllerbach und Wallbach.[8]

Am 1. Juli 1968 wurde das Amtsgericht Höchst im Odenwald aufgehoben und die Gemeinde Ober-Nauses dem Amtsgericht Dieburg zugelegt.[9] Die restlichen Gemeinden des alten Amtsgerichtsbezirks bildeten nun den Bezirk der Zweigstelle Höchst im Odenwald des Amtsgerichts Michelstadt.[10] Diese Zweigstelle wurde aber bereits am 1. Januar 1977 aufgelöst.[11]

Gerichtsgebäude

Das Amtsgericht befand sich seit dem Jahr 1831 in einem zweigeschossigen Steinbau aus dem 16. Jahrhundert an der Aschaffenburger Straße 2. Das ansehnliche Renaissancebauwerk war ursprünglich als sogenanntes Zenthaus errichtet worden, diente von 1817 bis 1831 als Gaststätte und wird heutzutage als Polizeistation genutzt.[12]

Richter

Einzelnachweise

  1. Die Bildung des Landraths- und Landgerichts-Bezirks Breuberg betr. vom 8. Mai 1822 (Hess. Reg.Bl. S. 199)
  2. a b Birkert wurde bis 1822 von den Ämtern Breuberg und Habitzheim gemeinsam verwaltet
  3. Zutheilung des Freyherrl. von Wamboldtischen Patrimonialgerichts-Orts Hetschbach zum Landrathsbezirk Breuberg und Landgerichtsbezirk Höchst betreffend vom 5. März 1823 (Hess. Reg.Bl. S. 85)
  4. Bekanntmachung, 1. die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt und Waldmichelbach, 2. die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg betr. vom 20. Mai 1853 (Hess. Reg.Bl. S. 377)
  5. Bekanntmachung vom 15. April 1853, betreffend:
    1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. (Hess. Reg.Bl. S. 221–230)
  6. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879 (Hess. Reg.Bl. S. 197–211)
  7. Bekanntmachung, die Erweiterung des Amtsgerichtsbezirks Reichelsheim i. O. betreffend vom 25. Mai 1904 (Hess. Reg.Bl. S. 200)
  8. Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation vom 6. März 1957 (GVBl. S. 16)
  9. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 12. Februar 1968 (GVBl. I S. 41–44)
  10. Anordnung des Hessischen Ministers der Justiz vom 1. Juli 1968 — 3211 — II/4 — 894 — Betrifft: Gerichtsorganisation (Errichtung von Zweigstellen der Amtsgerichte) (StAnz. 28/1968 S. 1037–1039)
  11. Fünfte Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Errichtung und die Zuständigkeit von amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 10. November 1976 (GVBl. I S. 484)
  12. Vorlage:KD-Hessen

Koordinaten: 49° 47′ 58,9″ N, 8° 59′ 39,1″ O