Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel sind chemische oder biologische Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind
- Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen oder ihrer Einwirkung vorzubeugen,
- in einer anderen Weise als ein Wirkstoff die Lebenswege von Pflanzen zu beeinflussen (z.B. Wachstumsregulatoren (MBP)),
- unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten oder ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen Wachstum vorzubeugen.
Was Pflanzenschutzmittel sind, ist in § 2 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) geregelt. Die Substanzen dürfen erst in die Praxis eingeführt werden, wenn sie ein langwieriges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Federführend in dem Verfahren ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Zugelassene Pflanzenschutzmittel erhalten eine Zulassungsnummer, die zusammen mit dem Zulassungszeichen (Ährenschlange im Dreieck) auf der Verpackung stehen muss.
Pflanzenschutzmittel sind in der Regel so genannte Zubereitungen, d.h. sie enthalten neben dem eigentlichen Wirkstoff noch Zusätze, die beispielsweise für eine bessere Verteilung des Mittels sorgen sollen.
Bestimmte Wirkstoffe unterliegen in einigen Ländern Anwendungsverboten oder -einschränkungen. In Deutschland werden Einzelheiten hierzu von der Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anw-VO) geregelt. Gründe für ein Anwendungsverbot bzw. eine Anwendungsbeschränkung können z. B. neuere Erkenntnisse zur Gesundheitsgefährdung oder eine starke Anreicherung in der Umwelt sein.
Pflanzenschutzmittelverzeichnis
Alle in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind im Pflanzenschutzmittelverzeichnis der Biologischen Bundesanstalt aufgelistet. Das jährlich herausgegebene Werk umfasst 7 Bände:
- Teil 1: Ackerbau - Wiesen und Weiden - Hopfenbau - Nichtkulturland
- Teil 2: Gemüsebau - Obstbau - Zierpflanzenbau
- Teil 3: Weinbau
- Teil 4: Forst
- Teil 5: Vorratsschutz
- Teil 6: Anerkannte Pflanzenschutz- und Vorratsschutzgeräte
- Teil 7: Haus- und Kleingartenbereich
Zu jedem Pflanzenschutzmittel sind hier auch die darin enthaltenen Wirkstoffe und deren Gehalte, sowie die erlaubten Anwendungsgebiete und die Kennzeichnungsauflagen aufgeführt.
Die zugelassenen Pflanzenschutzmittel können online beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgefragt werden [1].
Anwendungsbereiche
Gemäß Pflanzenschutzmittelverzeichnis gibt es Pflanzenschutzmittel für folgende Bereiche:
- Herbizide gegen Unkräuter
- Insektizide gegen Schadinsekten
- Fungizide gegen pilzliche Krankheitserreger
- Rodentizide gegen Nagetiere
- Nematizide gegen Nematoden
- Akarizide gegen Milben
- Molluskizide gegen Schnecken
- Bakterizide gegen Bakterien
- Mittel gegen Viroide
- Mittel gegen Viren
- Mittel für die Rebveredelung und Veredelung an Obst- und Ziergehölzen
- Mittel zur Verhütung von Wildschäden
- Mittel zum Wundverschluss / Wundbehandlung
- Wachstumsregler
- Mittel zur Behandlung von Saat- und Pflanzgut
- Mittel zur Bodenentseuchung
Es geht auch vollkommen ohne PSM !! Beratung zum Pflanzenbau ohne Pflanzenschutzmittel durch Dr. Friedhelm Berger. Weitere Informationen zur Beratung und deren Kosten unter folgender E-Mail Adresse: president@umweltbund.de (Beratungskosten für Vereinsmitglieder zu Sonderkonditionen, bitte erfragen)
Technik
Das Pflanzenschutzmittel wird auf Feldern von einer Feldspritze verteilt.
Siehe auch
Literatur
- Gerd Fleischer, Hermann Waibel: Externe Kosten des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in der Landwirtschaft - Handlungsbedarf für die Agrarumweltpolitik. Zeitschrift für Umweltpolitik & Umweltrecht 22(3), S. 433 - 448 (1999)