Der Deutsche Bund wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress (siehe Deutsche Bundesakte) als loser Zusammenschluss von 38 deutschen Einzelstaaten - einschließlich Österreichs - gegründet.
1817 wurde die Landgrafschaft Hessen-Homburg als 39. Mitglied aufgenommen. Danach veränderte sich die Zahl der Mitglieder mehrmals, da in einzelnen Herrscherhäusern einige Linien erloschen und 1839 das Herzogtum Limburg neu aufgenommen wurde.
Im Einzelnen veränderte sich der Deutsche Bund wie folgt:
- 1825 Sachsen-Gotha erlosch, daher hieß Sachsen-Coburg ab 1826 Sachsen-Coburg und Gotha
- 1839 Aufnahme des Herzogtums Limburg (in Personalunion mit den Niederlanden)
- 1847 Anhalt-Köthen erlosch; das Land kam zu Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg
- 1849 Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen kamen beide zum Königreich Preußen
- 1863 Anhalt-Bernburg erlosch; das Land kam zu Anhalt-Dessau, das sich somit nur noch Anhalt nannte
Der Deutsche Bund hatte daher 1863 nur noch 35 Mitglieder.
Bundesorgan war die in Frankfurt am Main tagende Bundesversammlung. Entscheidungen, die dort mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen wurden, waren bindend für die Einzelstaaten. Da das 1848 gestartete Unternehmen der Einrichtung einer deutschen Nationalversammlung scheiterte, wurde 1850 der Bund zunächst ohne die Beteiligung Preußens wiederhergestellt. Nach dem preußisch-österreichischen Krieg von 1866 trat Preußen aus dem Bund aus. Damit kam es endgültig zum Ende des Deutschen Bundes.
Die Mitglieder des Deutschen Bundes:
- Kaiserreich Österreich
- Königreich Preußen
- Königreich Bayern
- Königreich Sachsen
- Königreich Hannover (bis 1837 in Personalunion mit Großbritannien)
- Königreich Württemberg
- Kurfürstentum Hessen-Kassel
- Großherzogtum Baden
- Großherzogtum Hessen-Darmstadt
- Großherzogtum Luxemburg (in Personalunion mit den Niederlanden)
- Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
- Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
- Großherzogtum Sachsen-Weimar
- Großherzogtum Oldenburg
- Herzogtum Holstein und Lauenburg (bis 1864 in Personalunion mit Dänemark)
- Herzogtum Nassau
- Herzogtum Braunschwieg
- Herzogtum Sachsen-Gotha
- Herzogtum Sachsen-Coburg
- Herzogtum Sachsen-Meiningen
- Herzogtum Sachsen-Hildburghausen (ab 1826 Herzogtum Sachsen-Altenburg)
- Herzogtum Anhalt-Dessau
- Herzogtum Anhalt-Köthen
- Herzogtum Anhalt-Bernburg
- Fürstentum Hohenzollern-Hechingen
- Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen
- Fürstentum Liechtenstein
- Fürstentum Lippe
- Fürstentum Reuß ältere Linie
- Fürstentum Reuß jüngere Linie
- Fürstentum Schaumburg-Lippe
- Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
- Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
- Fürstentum Waldeck
- Freie Stadt Bremen
- Freie Stadt Frankfurt am Main
- Freie Stadt Hamburg
- Freie Stadt Lübeck
Später wurden aufgenommen:
- Landrafschaft Hessen-Homburg (ab 1817)
- Herzogtum Limburg (ab 1839; in Personalunion mit den Niederlanden)
Dem Deutschen Bund ging das Heilige Römische Reich Deutscher Nation (HRR) voraus, das 1806 bereits erloschen war und es folgte das Deutsche Reich, welches 1871 gegründet wurde.