Diskussion:John Doe

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Letzter Kommentar: vor 19 Jahren von AndreasE in Abschnitt aus dem Artikel nach hier verschoben

Ist es sinnvoll, wenn wir jeden John Doe aufführen, der in einem Film aufgetaucht ist? Bei John Doe als Name einer Fernsehserie ist die Erwähnung sinnvoll, aber da John und auch Jane Doe gerade im US-amerikanischen Sprachraum sehr häufig verwendet werden, schlage ich vor darauf zu verzichten und den Artikel diesbezüglich nicht zu erweitern. -- John Doe 09:13, 2. Apr 2004 (CEST)

Ich finde es interessant, über das Auftreten dieses Namens nachzulesen ... das ist sozusagen ein Running Gag in Amerika.

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Herleitung

Der Begriff John Doe leitet sich aus der action of ejectment ab, mittels derer in England bis zum Common Law Procedure Act 1852 Eigentumsrechte an Grundstücken durchgesetzt werden konnten. Common law erlaubte eine Klage ursprünglich nur, wenn sie einer bestimmten Klageform, einem writ, zugeordnet werden konnte. Die richtige Klageform für die Durchsetzung des Eigentumsrechts an einem Grundstück war eigentlich der writ of right, der die Frage des Eigentumsrechts für ein und alle Mal klärte. Die Klage durch writ of right war jedoch so aufwändig, dass nach einem Ersatz gesucht wurde. Dies war die action of ejectment.

Grundlage der action of ejectment war der writ of trespass de ejectione firmae. Ursprünglich diente die action of ejectment nur dem Schutz von Pächtern (lessees). Ihr Zweck war es, eine Person, die gegenüber dem Pächter kein Recht zum Besitz besaß, von dem Grundstück zu verweisen.

Die Klage musste freilich abgewiesen werden, wenn der Beklagte beweisen konnte, dass er selber Pächter des Grundstücks sei und dass sein Verpächter an dem Grundstück ein besseres Recht besitze als der Verpächter des Klägers. So hing der Erfolg der Klage also letztlich von der Frage ab, welcher Verpächter der wahre Eigentümer des Grundstücks sei.

Dies machte man sich im sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert zunutze, um die Schwierigkeiten des writ of right zu umgehen. Wer die Eigentumsverhältnisse geklärt haben wollte (A), verpachtete das Grundstück an einen Freund (D). Dieser nahm das Grundstück in Besitz und ließ sich von ihm wieder vertreiben. Entweder durch denjenigen der das Eigentum für sich reklamierte (B) oder durch einen anderen Freund des A, den casual ejector oder ouster, der als zweiter angeblicher Pächter eigens dazu beauftragt wurde (R).

Der erste angebliche Pächter (D) erhob nun die action of ejectment gegen denjenigen der ihn vertrieben hatte. War dies der casual ejector (R) gewesen, unterrichtete dieser nun den B und riet ihm, dem Verfahren beizutreten um sein vermeintliches Eigentum zu verteidigen, wobei die Nachricht oft ironisch mit „your loving friend“ unterzeichnet wurde.

1656 soll Rolle C.J. dazu übergegangen sein, von B zu verlangen, alle Voraussetzungen der Klage, Verpachtung (lease), Inbesitznahme (entry) und Vertreibung (ouster), außer dem Eigentumsrecht des A zuzugestehen bevor diesem der Beitritt zum Verfahren gestattet wurde. Die tatsächliche Verpachtung an D wurde in der Folge zur reinen Fiktion. Auch der klagende Pächter wurde zur Fiktion und als John Doe bezeichnet. Der beklagte casual ejector wurde ebenfalls zur Fiktion und als Richard Roe bezeichnet. Die Klage lautete daher “Doe upon a demise [lease] from A v Roe upon a demise from B”, kurz Doe d. A v. Roe d. B.

Quellen: Potter's Historical Introduction to English Law, 4. Auflage, London, Sweet & Maxwell, 1958.

Laut The Nuttall Encyclopaedia, Oxford English Dictionary, en:John Doe steht John Doe jeweils für einen Angeklagten/Opfer; Kläger ist analog Roe (vgl. auch Roe vcs. Wade) --Andreas ?! 12:03, 22. Mai 2006 (CEST)Beantworten

1. Was heute in den USA gilt, hat nichts mit dem zu tun, was ursprünglich in England galt. 2. Eine Prozesspartei ist niemals nur Kläger oder nur Beklagter. Der Kläger kann z.B. Berufungsbeklagter sein. Roe v Wade war einmal Wade v Roe. Doe kann schon daher Kläger oder Beklagter sein. Daher kann man allenfalls sagen, dass John Doe, Richard Roe, etc. fiktive Prozessparteien (Kläger oder Beklagter) bezeichnen. 3. Siehe: Encyclopaedia Britannica 11. Auflage, 1911: [1], www.worldwidewords: [2] 4. Beispiel für eine action of ejectment (Canada), Kläger ist Doe: [3] 5. Beispiel Australien:, Kläger ist Doe: [4]