Unionsgewährleistungsmarke

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Unionsgewährleistungsmarken sind Marken auf EU-Ebene. Mit dem Markenreformpaket vom Januar 2016 des jetzigen Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) begann die Einführung von Unionsgewährleistungsmarken. Seit dem 1. Oktober 2017 ist die neue EU-Markenverordnung ist Kraft.

Unionsgewährleistungsmarken besagen, dass die Waren und Dienstleistungen unter einer Marke einen bestimmten Qualitätsstandard erfüllen, der in der Satzung der Gewährleistungsmarke festgelegt ist und deren Einhaltung von einem Dritten – z.B. einem Verband, der die Erlaubnis zur Verwendung erteilt – kontrolliert wird.

Eintragungsvoraussetzung einer Gewährleistungsmarke ist, dass der Anmelder innerhalb von zwei Monaten nach dem Anmeldetag eine Satzung der Gewährleistungsmarke vorlegen muss.


Amtsblatt der Europäischen Union | L 205/39 COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2017/1431DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1431 DER KOMMISSION

Neue EU-Markenverordnung in Kraft - Blogbeitrag der Patentanwaltskanzlei Dr. Meyer-Dulheuer & Partners LLP