Stieffamilie

Familie, bei der ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung mitbringt
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Mai 2006 um 22:55 Uhr durch Nb (Diskussion | Beiträge) (man hat zwei leibliche Elternteile, aber nur die neue Familie des Elternteils, bei dem das Steifkind lebt, wird 'Stieffamilie' ;-) (hatte lange nach passendem Ausdruck gesucht)). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Mit Stieffamilie bezeichnet man die Familie eines neuen Partners des alleine erziehenden leiblichen Elternteils. Entsprechend der üblichen Verwandschaftsbezeichnungen werden auch die einzelnen Familienmitglieder mit einem vorgesetzten „Stief-“ bezeichnet: Stiefmutter, Stiefvater, Stiefgeschwister, etc..

Der Begriff ist nicht an bestimmte Rechtsformen (z. B. Heirat) gebunden, sondern an die soziale Funktion der Familie, in die das Stiefkind (für den neuen Partner des Elternteils) aufgenommen wird.

Der Begriff ist historisch negativ belegt: In Märchen und Erzählungen verhalten sich Stiefelternteile häufig schlecht zu ihren Stiefkindern (z.  B. Hänsel und Gretel, Aschenputtel), diese werden „stiefmütterlich“ behandelt.

Literatur

  • „Stieffamilien in Deutschland. Eltern und Kinder zwischen Normalität und Konflikt“ von Walter Bien, Angela Hartl, Markus Teubner; Vs Verlag ; 2002; ISBN 3810032638
  • „Stieffamilien. Struktur - Entwicklung - Therapie“ von Verena Krähenbühl, Hans Jellouschek, Margarete Kohaus-Jellouschek; Lambertus-Verlag; 2001; ISBN 3784113311