Technisches Hilfswerk

Zivil- und Katastrophenschutzorganisation der Bundesrepublik Deutschland
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Die deutsche Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wurde am 22. August 1950 als Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes gegründet. Sie untersteht dem Bundesministerium des Innern.

Datei:THW.png
Logo des THW
Dienststellenschild

Aufgaben

Die Aufgaben des THW sind durch das Vorlage:Zitat de §§ festgelegt:

Zivilschutz

Technische Hilfe im Zivilschutz, ist historisch der hauptsächliche Grund für die Schaffung des Technischen Hilfswerks. Im Verteidigungsfall sollen die Einheiten und Einrichtungen im Zivilschutz mitwirken, also die Zivilbevölkerung sowie lebens- und Verteidigungswichtige Betriebe und Einrichtungen schützen und Gefahren beseitigen, und zwar insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst. Das THW ist (geschichtlich gewollt) dem Bundesministerium des Innern (BMI), und nicht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterstellt. Es ist ausdrücklich keine militärische oder paramilitärische Organisation. Im Verteidigungsfall hätten Zivilschutzkräfte wie z.B. auch Sanitätskräfte den sogenannten Nichtkombattanten-Status, d.h. sie dürften nach der Genfer Konvention nicht bekämpft werden.

Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung

Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes.

Auch bei Aufträgen des Bundes zur humanitären Hilfe spielt das THW eine wichtige Rolle. Bei großen Unglücken in aller Welt mit den kleinen Schnelleinsatzeinheiten wie der SEEBA (v.a. bei Erdbeben) und der SEEWA; in europäischen Nachbarländern auch mit regulären Einheiten mit teilweise mehreren hundert Helfern (z.B. Hochwasser in Südfrankreich im Dezember 2003). Zusätzlich werden auch langfristige Entwicklungs- oder Wiederaufbauprojekte durchgeführt, z.B. in Bosnien und Herzegowina beim Aufbau der Stari Most in Mostar oder auf dem afrikanischen Kontinent (z.B. Brunnenbau).

Bekämpfung von Katastrophen auf Anforderung der zuständigen Stellen

Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.

Das THW hält seine bundesweit stationierten Einheiten nicht nur für den Kriegsfall vor, sondern leistet auf Anforderung Amtshilfe für andere Behörden; hauptsächlich in der örtlichen Gefahrenabwehr der Gemeinden und Städte, also den Feuerwehren, aber auch für Rettungsdienste bei Massenanfällen von Verletzten oder der Bundespolizei und dem Zoll (z.B. Beleuchtung).

So hilft das THW bei vielen Unfällen, Unwettern, Erdrutschen oder Hochwassern unterstützend mit einem deutschlandweiten Potenzial an Technik und Organisation.

Geschichte

siehe auch Hauptartikel Geschichte des Technischen Hilfswerks

1919 gründete Otto Lummitzsch die Technische Nothilfe, welche während des Zweiten Weltkrieges im zivilen Luftschutz mitwirkt.

1950 Gründung des THW. Zuerst besaß das THW sogenannte Bergungszüge, aus denen später die Technischen Züge (TZ) wurden.

1953 wurde das THW durch den Errichtungserlass des Bundesministeriums des Innern eine Bundesanstalt.

1984 Teilverselbständigt.

1986 Gründung der Schnelleinsatzeinheit Bergung Ausland (SEEBA)

1990 wurde mit der Verabschiedung des Helferrechtsgesetzes eine rechtliche Grundlage für das Dienstverhältnis der Helfer geschaffen.

Seit 1993 ist das THW selbständige Bundesoberbehörde in Trägerschaft des Bundesinnenministeriums.

1994 wurde der Schwerpunkt wieder mehr auf die technische Hilfeleistung und den Bergungsdienst gelegt.

2004 Aufbau der Schnelleinsatzeinheit Wasserversorgung Ausland (SEEWA)

2005-2006 Aufbau der Spezialeinheit Bergen in ABC Lagen (SEB-ABC)

Organisation

 
Dienstellungskennzeichen eines Ortsbeauftragten

Das THW hat rund 78.000 ehrenamtliche Helfer, etwa 15.000 Junghelfer (Mitglieder der THW-Jugend) und 860 hauptamtliche Mitarbeiter. Es ist möglich, beim THW seinen Wehrersatzdienst abzuleisten. Hierfür beträgt die Mindestverpflichtungsdauer zur Zeit 6 Jahre.

Behördenstruktur

 
Häufigstes Fahrzeug beim THW: Der GKW 1
Datei:FGBEL.JPG
L60 der Fachgruppe Beleuchtung

Als Bundesoberbehörde des Bundesministeriums des Inneren steht dem THW der Präsident mit der THW-Leitung vor. Von Februar 2002 bis März 2006 war dies Dr. Georg Thiel, welcher jedoch mit Wirkung zum 01. April 2006 in das Bundesministerium des Inneren zurückversetzt wurde. Als neuer Präsident wurde der bisherige Leiter der Berliner Feuerwehr, Landesbranddirektor Dipl.- Ing. Albrecht Broemme, mit Wirkung vom 16. Mai 2006 ernannt. Der Sitz der THW-Leitung ist in Bonn-Bad Godesberg zusammen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Acht Landesverbände (für ein Bundesland) bzw. Länderverbände (für mehrere Bundesländer) sind die Ansprechpartner der obersten Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer Organisationen und Stellen. In diesen Landes- bzw. Länderverbänden sind insgesamt 66 Geschäftsführerbereiche eingegliedert, die wiederum die Ortsverbände betreuen.

Das Konzept des THW sieht für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Stadt mindestens einen Ortsverband vor, deutschlandweit gibt es derzeit 667 Ortsverbände.

Einsatzeinheiten

Die operativen Einheiten sind über die Stärke- und Ausrüstungsnachweisung (STAN) definiert, daraus ergibt sich eine bundesweite Einheitlichkeit, die bei großen Einsätzen wie zum Beispiel dem Elbehochwasser 2002 von Vorteil ist. Egal ob eine Einheit aus Bayern oder aus Schleswig-Holstein kommt, der Anforderer kann sich auf vergleichbare Fähigkeiten verlassen.

In den Ortsverbänden sind derzeit 727 Technische Züge (TZ) flächendeckend disloziert. Deshalb ist eine schnelle Einsatzfähigkeit für die vielfältigsten Anforderungen sichergestellt.

Der Technische Zug besteht grundsätzlich aus dem Zugtrupp zur Führungsunterstützung, der 1. Bergungsgruppe für den schnellen und mobilen Einsatz, der 2. Bergungsgruppe für den überwiegend stationären Einsatz mit schwereren Geräten sowie mindestens einer der unten angegebenen Fachgruppen. Die Bergungsgruppen sind flächendeckend in jedem Ortsverband vorhanden und stellen die Basis des THW dar. Verstärkt werden sie von den verschiedenen Fachgruppen, die aber auf Grund des unterschiedlichen Bedarfs in ihrer jeweiligen Spezialisierung in teilweise weit geringerer Zahl vorhanden sind. Durch die auf überörtliche Zusammenarbeit ausgerichtete Struktur der Bundesanstalt THW stellt dies aber kein Problem dar, jede Fachgruppe ist jederzeit deutschlandweit verfügbar. Vorlage:Fachgruppen des THW

THW-Jugend

Die THW-Jugend ist die Jugendorganisation des Technischen Hilfswerks. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt, Jungen und Mädchen ab zehn Jahren spielerisch an die Arbeit des THWs heranzuführen. Die THW-Jugend gehört jedoch nicht zur Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, sondern ist ein eigenständiger Verein. Diese Regelung wurde mit dem Hintergedanken getroffen, keine staatliche Jugendorganisation zu unterhalten (siehe auch: THW-Jugend).

Ausbildung

Die Helferanwärter im THW durchlaufen eine Basisausbildung (Basisausbildung I) in der allgemeine Grundlagen zum Umgang mit Geräten, Sicherheitsmaßnahmen und Wissen über die Struktur und den Aufbau des THW vermittelt werden. Den Abschluss dieser Basisausbildung stellt die Prüfung der Basisausbildung I dar. Diese Prüfung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil, sowie einer Einsatzübung zusammen. Nach der Prüfung wird i.d.R. der Helferanwärter zum "Helfer" ernannt und mit den entsprechenden Dienststellungskennzeichen ausgestattet.

Im Jahr 2005 wurde das bisherige Ausbildungskonzept "Grundausbildung" umgestaltet und umbenannt. Die Grundausbildung schloss bis zur Umgestaltung mit der "Grundscheinprüfung" ab. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhielt man den sogenannten "Grundschein" (Prüfungsnachweis) ausgehändigt. Nach der Neukonzeptierung wurde die Grundausbildung in Basisausbildung I umbenannt und mit neuen Lerninhalten ausgestattet.

Nach der Basisausbildung wird der Helfer seiner Einheit zugeteilt. Der Helfer wird entweder einem Technischen Zug, einer Fachgruppe, oder dem Stab des Ortsverbandes zugeteilt. Dort durchläuft er dann die Basisausbildung II oder kann sich in weiteren Themen durch die Basisausbildung III fortbilden lassen. In den Basisausbildungen II + III wird umfangreicheres Wissen für den speziellen Bedarf der jeweiligen Einheit (Bergung oder Fachgruppe) vermittelt.

Zusätzlich können die ehrenamtlichen Helfer und hauptamtlichen Mitarbeiter des THW an Lehrgängen in einer der Bundesschulen THW-Bundesschule Hoya in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya, Niedersachsen oder THW-Bundesschule Neuhausen in Neuhausen auf den Fildern, Baden-Württemberg teilnehmen.

Einsätze

  • Das Oderhochwasser 1997 war mit 54 Einsatztagen und mehr als 7200 THW-Helfern aus 392 Ortsverbänden der erste große Einsatz seit der deutschen Wiedervereinigung.
  • Zu Beginn des Jahres 2000 hatte das THW den größten Auslandseinsatz in Frankreich. Mehr als 1.500 Helfer halfen bei der Beseitigung von Schäden durch Winterstürme.
  • Der größte Einsatz in der Geschichte des THWs war das Elbehochwasser 2002, bei welchem 24.000 Helfer mit 1.750.000 Stunden und dem technischen Gerät im Einsatz waren.
  • Beim Elbehochwasser im März/April 2006

Literatur

  • Gernot Wittling: Bevölkerungsschutz im 21. Jahrhundert. Verlagsgesellschaft Stumpf & Kossendey, Edewecht 2001, ISBN 3-93-275066-7
  • Gernot Wittling (Hrsg.): Wir Helfen. Das THW - Gestern - Heute - Morgen. Eigenverlag des THW, Bonn 2000, ISBN 3-00-006667-5
  • Leitung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk: THW-Jahresbericht. Jährlich herausgegeben im Eigenverlag des THW
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.): Bevölkerungsschutz. Magazin für Zivil- und Katastrophenschutz. Vierteljährlich erscheinende Zeitschrift (online als PDF-Version erhältlich)
  • Bundessekretariat der THW-Jugend e.V.: Jugend-Journal. Das THW-Jugendmagazin. Halbjährlich erscheinende Zeitschrift (online als PDF-Version erhältlich)

Siehe auch