Handelsmarine

Seeschiffe, die in das Schiffsregister des jeweiligen Staates eingetragen sind und der Beförderung von Gütern (Handelsschiffe) und Personen dienen
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. Juni 2003 um 02:46 Uhr durch Plattmaster (Diskussion | Beiträge) (start). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Handelsmarine umfasst im Gegensatz zur Kriegsmarine die Gesamtheit aller Seeschiffe eines Staates, die der Seeschifffahrt zum Zweck der Beförderung von Gütern und Personen sowie dem Fischfang dienen.

Dabei gehören nur solche Seeschiffe zur Handelsmarine, die klassifiziert und im Schiffsregister eingetragen sind. Schiffe der Handelsmarine führen die Flagge des Staates, in dem sie registriert sind.

Der Begriff Handelsmarine wird auch im Seerecht, Völkerrecht, Europarecht, Handelsrecht und als statistischer Terminus verwendet.