Basisdaten | |
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Bundesland: | Baden-Württemberg |
Regierungsbezirk: | Freiburg |
Verwaltungssitz: | Tuttlingen |
Fläche: | 734,4 km² |
Einwohner: | 134.047 (30.6.2002) |
Bevölkerungsdichte: | 183 Einw./km² |
KFZ-Kennzeichen: | TUT |
Website: | http://www.landkreis-tuttlingen.de |
Karte | |
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Der Landkreis Tuttlingen ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Er gehört zur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg im Regierungsbezirk Freiburg. Er grenzt im Norden an den Landkreis Rottweil und an den Zollernalbkreis, im Osten an den Landkreis Sigmaringen, im Süden an den Landkreis Konstanz und im Westen an den Schwarzwald-Baar-Kreis.
Geographie
Der Landkreis Tuttlingen umfasst überwiegend Teile der Schwäbischen Alb, sowie der Gäulandschaft des Albvorlandes.
Wirtschaft
Verkehr
Das Kreisgebiet wird im äußersten Südwesten von der Bundesautobahn A 81 Stuttgart-Singen berührt. Ferner erschließen mehrere Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den Landkreis. Wichtigste Bundesstraße ist die B 14 Stuttgart-Konstanz, die von Nordwesten nach Südosten das Kreisgebiet durchzieht.
Geschichte
Der Landkreis Tuttlingen geht zurück auf das alte württembergische Oberamt Rottweil, das 1806 errichtet wurde und danach mehrmals verändert wurde (u.a. 1842 Abgabe von Schwenningen an das Oberamt Rottweil). 1938 wurde es in den Landkreis Tuttlingen überführt und die meisten Gemeinden des aufgelösten Oberamts Spaichingen eingegliedert. Bei der Kreisreform zum 1. Januar 1973 erhielt der Landkreis Tuttlingen einige badische Gemeinden der aufgelösten Kreise Donaueschingen und Stockach sowie eine Gemeinde vom Landkreis Sigmaringen, er gab ferner eine Gemeinde an den Schwarzwald-Baar-Kreis ab. Nach Abschluss der Gemeindereform umfasst der Landkreis Tuttlingen 35 Gemeinden, darunter 6 Städte und hiervon wiederum 1 "Große Kreisstadt" (Tuttlingen). Größte Stadt ist Tuttlingen, kleinste Gemeinde ist Bärenthal.
Politik
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Der Kreistag wird von den Wahlberechtigten im Landkreis auf 5 Jahre gewählt. Dieses Gremium wählt den Landrat für eine Amtszeit von 8 Jahren. Dieser ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises. Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.
Die Landräte des Landkreises Rottweil seit 1938:
Wappen
(hier Bild des Wappens einfügen) |
Städte und Gemeinden
Städte (Einwohnerzahl am 30.6.2002)
Verwaltungsgemeinschaften bzw. Gemeindeverwaltungsverbände
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Gemeinden (Einwohnerzahl am 30.6.2002)
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