Feiertag (Deutschland)

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Übersicht aller Feiertage

Hier werden gesetzliche Feiertage in Deutschland aufgelistet. Feiertage, die stets auf einen Sonntag fallen (also bei Feiertagszuschlägen von Bedeutung sind) werden in Klammern angegeben und nicht mitsummiert. Die Liste gilt, sofern in den Erläuterungen nicht anders angegeben, seit 1991. Bis 1990 galten für die DDR (später die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) einschließlich des Ostteil Berlins andere Regelungen.

Feiertag Datum BW BY BE BB HB HH HE MV NS NW RP SL SN ST SH TH
Neujahrstag 1. Januar
Heilige Drei Könige 6. Januar
Karfreitag Ostersonntag - 2d
Ostersonntag siehe Osterdatum (•)
Ostermontag Ostersonntag + 1d
Tag der Arbeit 1. Mai
Christi Himmelfahrt Ostersonntag + 39d
Pfingstsonntag Ostersonntag + 49d (•)
Pfingstmontag Ostersonntag + 50d
Fronleichnam Ostersonntag + 60d 1) 2)
Augsburger Friedensfest 8. August 3)
Mariä Himmelfahrt 15. August 5)
Tag der Deutschen Einheit 3. Oktober 6)
Reformationstag 31. Oktober
Allerheiligen 1. November
Buß- und Bettag 4) Mittwoch vor dem 23.11.
1. Weihnachtstag 25. Dezember
2. Weihnachtstag 26. Dezember
Gesamtzahl 12 12 9 10 9 9 10 10 9 11 11 12 11 11 9 10

Erläuterungen

bedeutet gesetzlicher Feiertag
1) Fronleichnam ist kein gesetzlicher Feiertag außer in folgenden Gemeinden der Landkreise Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda:
Bautzen (nur in den Ortsteilen Bolbritz und Salzenforst), Crostwitz, Göda (nur im Ortsteil Prischwitz), Großdubrau (nur im Ortsteil Sdier), Königswartha, Nebelschütz, Neschwitz (nur in den Ortsteilen Neschwitz und Saritsch), Panschwitz-Kuckau, Puschwitz, Räckelwitz, Radibor, Ralbitz-Rosenthal und Wittichenau.
2) Der Innenminister kann durch Rechtsverordnung für Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung Fronleichnam als gesetzlichen Feiertag festlegen. Bis zum Erlass dieser Rechtsverordnung gilt der Fronleichnamstag in denjenigen Teilen Thüringens, in denen er 1994 als gesetzlicher Feiertag begangen wurde, als solcher fort. In der Praxis betrifft dies nur den Landkreis Eichsfeld.
3) Das Augsburger Friedensfest ist nur im Stadtkreis Augsburg gesetzlicher Feiertag. Es handelt sich weltweit um den einzigen Feiertag, der auf eine Stadt begrenzt und trotzdem durch ein Staatsgesetz geschützt ist.
4) Der ehemals bundeseinheitlich begangene Buß- und Bettag ist seit 1995 nur noch in Sachsen ein arbeitsfreier Feiertag (dessen Kosten die Arbeitnehmer alleine tragen durch einen – im Vergleich zu anderen Bundesländern – höheren Anteil an den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung). Da er aber auch in allen anderen Bundesländern als wichtiger kirchlicher Feiertag gilt, steht er unter besonderem gesetzlichen Schutz und ein Arbeitgeber darf Arbeitnehmern für diesen Tag beantragte unbezahlte Freistellung nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern.
5) Mariä Himmelfahrt wird in Bayern von den rund 1700 Gemeinden mit überwiegend katholischen Mitgliedern sowie von den Städten Augsburg und München als Feiertag begangen. Die restlichen 356 Gemeinden begehen diesen Tag nicht als Feiertag.
6) Der Tag der Deutschen Einheit wurde bis 1990 in den alten Bundesländern am 17. Juni zum Gedenken an den Volksaufstand 1953 in der DDR begangen. Am Tag der Wiedervereinigung (3. Oktober 1990) war zwar in vielen Betrieben Arbeitsruhe, als arbeitsfreier gesetzlicher Feiertag gilt der 3. Oktober jedoch erst seit 1991.

Bewegliche Feiertage

Ein Feiertag heißt beweglich, wenn er nicht in jedem Jahr zum gleichen Datum stattfindet. Bewegliche Feiertage haben fast immer einen Bezug zum Kirchenjahr, ihr Datum hängt vom Osterdatum ab und hat einen fixen Tagesabstand zu diesem. Der Buß- und Bettag ist der einzige bewegliche gesetzliche Feiertag, für den dies so nicht zutrifft; er ist am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag bzw. 11 Tage vor dem ersten Advent.

Name des Feiertages 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Abstand zum Ostersonntag bundes­einheitlich arbeitsfrei
Karfreitag 25.03. 14.04. 06.04. 21.03. 10.04. 02.04. 22.04. 06.04. 29.03. 18.04. 03.04.      - 2 Tage            ja
Ostermontag 28.03. 17.04. 09.04. 24.03. 13.04. 05.04. 25.04. 09.04. 01.04. 21.04. 06.04.     + 1 Tag            ja
Christi Himmelfahrt 05.05. 25.05. 17.05. 01.05. 21.05. 13.05. 02.06. 17.05. 09.05. 29.05. 14.05.     + 39 Tage            ja
Pfingstmontag 16.05. 05.06. 28.05. 12.05. 01.06. 24.05. 13.06. 28.05. 20.05. 09.06. 25.05.     + 50 Tage            ja
Fronleichnam 26.05. 15.06. 07.06. 22.05. 11.06. 03.06. 23.06. 07.06. 30.05. 19.06. 04.06.     + 60 Tage          nein
Buß- und Bettag 16.11. 22.11. 21.11. 19.11. 18.11. 17.11. 16.11. 21.11. 20.11. 19.11. 18.11.      variabel          nein

Regionale Besonderheiten

Stille Feiertage

Neben den Feiertagen sind in manchen Ländern sogenannte stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. Sportveranstaltungen sind mit Ausnahme von Karfreitag und Buß- und Bettag jedoch erlaubt. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt:

Andere regional begrenzte Festtage

An einer Reihe von Tagen finden in bestimmten Regionen festliche Ereignisse statt, zu denen eventuell die Arbeit ruht oder eingeschränkt ist. Da es sich dabei aber nicht um vom Gesetzgeber festgelegte Feiertage handelt, spricht man in diesem Fall auch von unechten Feiertagen oder Brauchtumstagen. Beispiele für solche Tage sind:

Siehe auch