Urkunde

Schriftstück, das einen Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert
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Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi Erkenntnis) ist i.d.R. ein amtliches Schriftstück, das einen bestimmten Sachverhalt belegen oder sogar beweisen kann. Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person (Notar, Gerichtsvollzieher, Standesbeamter) innerhalb ihres Geschäftsbereiches ausgestellt worden sind. Wichtige Kaufverträge können daher notariell beurkundet werden, bei Grundstückskaufverträgen ist die Beurkundung durch eine Notar gesetzliche Pflicht. Der Notar dokumentiert die druch ihn beurkundeten Schriftstücke in seiner fortlaufend nummerierten Urkundenrolle.

In der Geschichtswissenschaft wird z.B. das Alter einer Stadt nur nach der ältesten Urkunde angenommen und nicht nach ihrem wahrscheinlichen aber (noch) nicht belegbaren Entstehungsjahr.

Beispiele für Urkunden

  • Rechte betreffende Urkunden