Im deutschen Pflegeberufegesetz werden die bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Ausbildungsberuf zusammengeführt. Dadurch können die Pflegefachkräfte universell in allen Arbeitsbereichen der Pflege eingesetzt werden. Die neue Pflegeausbildung ist für die Auszubildenden kostenlos. Das Pflegeberufegesetz ersetzt das bisherige Krankenpflegegesetz und Altenpflegegesetz.
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über die Pflegeberufe |
Kurztitel: | Pflegeberufegesetz |
Abkürzung: | PflBG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht |
Fundstellennachweis: | 2124-25 |
Erlassen am: | 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) |
Inkrafttreten am: | überw. 1. Januar 2020 |
GESTA: | M018 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Gesetz regelt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau geführt werden darf.
Das Pflegeberufegesetz wurde als Artikel 1 des Pflegeberufereformgesetzes erlassen.