Pflegeberufegesetz

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Im deutschen Pflegeberufegesetz werden die bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Ausbildungsberuf zusammengeführt. Dadurch können die Pflegefachkräfte universell in allen Arbeitsbereichen der Pflege eingesetzt werden. Die neue Pflegeausbildung ist für die Auszubildenden kostenlos. Das Pflegeberufegesetz ersetzt das bisherige Krankenpflegegesetz und Altenpflegegesetz.

Basisdaten
Titel: Gesetz über die Pflegeberufe
Kurztitel: Pflegeberufegesetz
Abkürzung: PflBG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht
Fundstellennachweis: 2124-25
Erlassen am: 17. Juli 2017
(BGBl. I S. 2581)
Inkrafttreten am: überw. 1. Januar 2020
GESTA: M018
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz regelt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau geführt werden darf.

Das Pflegeberufegesetz wurde als Artikel 1 des Pflegeberufereformgesetzes erlassen.