Kreditfähigkeit

Fähigkeit, Kreditverträge abschließen zu können
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Als Kreditfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet rechtswirksam Kreditverträge abschließen zu können.

Kreditfähig sind:

Kreditaufnahmen durch nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (BGB-Gesellschaft, Erbengemeinschaft) sind nur gesamtschuldnerisch möglich.

Siehe auch: Kredit, Kreditzusage, Kreditsicherheiten, Kreditantrag