Devolution (Staatsrechtslehre)

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Unter Devolution versteht man in einem Einheitsstaat die Übertragung administrativer Unabhängigkeit an regionale Körperschaften. Dabei beziehen die regionalen Körperschaften ihre politische Legitimität durch diese Übertragung. Die politische Souveränität verbleibt bei der übertragenden Stelle, die die regionalen Körperschaften auch wieder auflösen oder ihre Kompetenzen verändern kann. Im Gegensatz dazu steht der Begriff des Föderalismus, bei dem die Gliedstaaten eigenständige Legitimität besitzen und diese erst durch ihren Zusammenschluss an eine größere Einheit übertragen.

Der Begriff wird üblicherweise für Maßnahmen der Dezentralisierung in Großbritannien und Italien verwendet (siehe auch: Politisches System des Vereinigten Königreichs).

Für Nordirland gab es bereits seit 1921-1972 ein regionales Parlament (zur Geschichte der Devolution bis 1921 siehe Home Rule, Ereignisse ab 1972 siehe Geschichte Nordirlands).

In Wales existiert seit 1998 eine Nationalversammlung (siehe Geschichte von Wales).

In Schottland gibt es seit 1999 ein regionales Parlament (siehe Geschichte Schottlands). Alle genannten Körperschaften besitzen jeweils unterschiedliche Rechte und Kompetenzen.

In England (wo die meisten Briten wohnen) gibt es keine Devolution. Bei einer Abstimmung im Nordosten Englands sprachen sich im November 2004 78 % der Wähler gegen die Einführung einer Regionalversammlung aus.

Siehe auch: Home Rule