Wirkerei

Herstellung von Gewirken mit Hilfe eines Wirkstuhls oder einer Wirkmaschine
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Der Begriff Wirkerei bezeichnet:

  • einen Zweig der Textilindustrie,
  • Handwerke und Techniken wie
    • das dem Weben verwandte Handwerk des kunstvollen Einwirkens oder Durchwirkens von Bildern und Motiven in ein textiles Flächengebilde, siehe Bildwirkerei (französisch: Tapisserie) oder Teppichwirkerei (Flachteppiche),
    • das Handwerk der Posamentwirkerei, das u.a. die Band- und Bortenwirkerei beinhaltet, siehe Posament,
    • das Handwerk der Spitzenklöppelei, siehe Spitze,
    • das Handwerk der Strumpfwirkerei,
    • die Techniken der industriellen Herstellung von elastischem Gewirk (Tricot-Jersey-, Stretch, Nylon-Gewirk und dergleichen) sowie von Wirkwaren (Trikots, feine Strümpfe und dergleichen),
  • bestimmte Erzeugnisse oben genannter handwerklicher und industrieller Techniken, wie
    • Bildwirkereien (französisch: Tapisserien),
    • orientalische Wirkteppiche (Flachteppiche), siehe Teppich, Teppichwirkerei,
    • Spitzenwirkereien, insbesondere Klöppelspitze, siehe Spitze,
    • Posamentwirkereien wie Bänder, Borten, Fransen, Kordeln, Quasten, Zierknöpfe und derbleichen, siehe Posament,
  • eine Fabrik in der Gewirke oder Wirkwaren hergestellt werden.


N.B.: Die Bildwirkerei und die Teppichwirkerei erfordern einen Webstuhl, die Spitzenwirkerei ein Wirkkissen, die Trikot- und Strumpfwirkerei einen Wirkstuhl oder eine Wirkmaschine.