Wirkerei
Herstellung von Gewirken mit Hilfe eines Wirkstuhls oder einer Wirkmaschine
Der Begriff Wirkerei bezeichnet:
- einen Zweig der Textilindustrie,
- Handwerke und Techniken wie
- das dem Weben verwandte Handwerk des kunstvollen Einwirkens oder Durchwirkens von Bildern und Motiven in ein textiles Flächengebilde, siehe Bildwirkerei (französisch: Tapisserie) oder Teppichwirkerei (Flachteppiche),
- das Handwerk der Posamentwirkerei, das u.a. die Band- und Bortenwirkerei beinhaltet, siehe Posament,
- das Handwerk der Spitzenklöppelei, siehe Spitze,
- das Handwerk der Strumpfwirkerei,
- die Techniken der industriellen Herstellung von elastischem Gewirk (Tricot-Jersey-, Stretch, Nylon-Gewirk und dergleichen) sowie von Wirkwaren (Trikots, feine Strümpfe und dergleichen),
- bestimmte Erzeugnisse oben genannter handwerklicher und industrieller Techniken, wie
- Bildwirkereien (französisch: Tapisserien),
- orientalische Wirkteppiche (Flachteppiche), siehe Teppich, Teppichwirkerei,
- Spitzenwirkereien, insbesondere Klöppelspitze, siehe Spitze,
- Posamentwirkereien wie Bänder, Borten, Fransen, Kordeln, Quasten, Zierknöpfe und derbleichen, siehe Posament,
- eine Fabrik in der Gewirke oder Wirkwaren hergestellt werden.
N.B.: Die Bildwirkerei und die Teppichwirkerei erfordern einen Webstuhl, die Spitzenwirkerei ein Wirkkissen, die Trikot- und Strumpfwirkerei einen Wirkstuhl oder eine Wirkmaschine.