Diskussion:Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 19 Jahren von Ulle in Abschnitt Aktuelle Entwicklungen

Allgemein

ÇKennt sich jemand aus: Gibt es die GmbH nur in Deutschland oder auch anderswo? Ist die gegebene Beschreibung auf Deutschland beschränkt? -- Schewek 18:29, 23. Feb 2004 (CET)

Ja, in Österreich gibt es die GmbH genauso, hat jedoch kleinere Unterschiede (Stammkapital) -- MatthiasKabel 12:16, 29. Jun 2004 (CEST)
In der Schweiz gibt es die GmbH auch -- Ein Gast

Interessant wäre auch eine Erläuterung zur GmbH & Co. und zur GmbH & Co. KG --Strangemeister 08:47, 10. Mär 2004 (CET)

Stimmt der Satz, dass ab 500 Arbeitnehmern ein Aufsichtsrat einzurichten ist oder beträgt die Grenze jetzt nicht nach § 1 Nr. 2 MitbestG 2.000 Arbeitnehmer? --Andrsvoss 09:55, 10. Apr 2004 (CEST)

Vielleicht könnte auch jemand etwas über die GmbH in Gründung sagen?

Vielleicht könnte auch jemand etwas über die gGmbH sagen (heisst glaub ich soviel wie "gemeinnützige GmbH")?


Ich habe die Seite überarbeitet und insbesondere die landesspezifisch unterschiedlichen Angaben in jeweils einem Absatz für D, A und CH zusammengefasst. Ich habe den Artikel auf Überarbeiten gesetzt, weil sich in der D und A-Fassung Fehler beim Übertragen eingeschlichen haben könnten, da einige Formulierungen vorher nicht ganz klar gewesen sind. Könnte noch jemand, der sich mit der deutschen und österreichsichen GmbH-Gesetzen auskennt, dies prüfen, korrigieren und dann das überarbeiten wieder entfernen.

Liebe Grüsse --Rabe4127 21:36, 23. Mär 2005 (CET)


Hallo, ich habe mal eine Frage und zwar, weiss jemand wo sich der Paragraph im Gesetz, in dem steht, dass bei Einbringung von Grundstücken der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss, befindet? Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

Sofern sich Deine Frage auf die Schweiz bezieht:
Dies nennt man eine Qualifizierte Gründung und läuft ähnlich ab wie bei der AG. Hier siehst Du die gesetzlichen Grundlagen und dass jede Einbringung in das Geschäft vom Notar erfasst und geprüft werden muss.
Gruss --Flyout 09:55, 29. Mär 2005 (CEST)
Grundstücksgeschäfte sind generell notariell zu beglaubigen, insofern würde ich ins BGB §873(2) sehen. MatthiasKabel 10:15, 29. Mär 2005 (CEST)

Ein Gesellschaftsvertrag ist regelmäßig nicht notariell zu beurkunden. Soweit es sich um eine in das Handelsregister (HR) einzutragende Gesellschaftsform handelt, ist der Antrag zur Eintragung in das HR jedoch nur in notarieller Form möglich, da andernfalls das HR nicht tätig wird. Dies gilt unabhängig davon, ob Grundstücke bei der Gründung eingebracht werden oder nicht. Für die späteren Geschäftstätigkeiten (Einkäufe oder Verkäufe, Vermittlungen, Dienstleistungen) der GmbH ist, vorbehaltlich einiger Ausnahmen im Immobilien- und Gesellschaftrecht, keine notarielle Form vorgeschrieben. Der Kauf oder Verkauf von Grundstücken ist hingegen regelmäßig - d.h. unabhängig von der Rechtsform der Vertragsparteien - notariell zu beurkunden. Andernfalls ist eine Eintragung im Grundbuch nicht zulässig.

--Pietzsch 17:38, 24. Nov 2005 (CET)

Mindesteinlage........

Da es immer wieder Änderungen bei der mind. Höhe der Stammeinlage gibt (einmal 10000; einmal 25000 Euro); hab ich mich mal im Internet umgeschaut und folgendes gefunden:

http://www.bmj.bund.de/enid/4699331aeb82c9f29b1c7fc6c8456442,0/Gesellschaftsrecht/Gesetz_zur_Neuregelung_des_Mindestkapitals_im_GmbH-Recht_ts.html

Ab 1.1.06 gilt also 10000Euro.
Ich hab das auch schon mal vermerkt. Hoffe das dies ok ist!--Topfklao 14:42, 6. Okt 2005 (CEST)
Es ist keineswegs beschlossen, dass ab 1.1.2006 ein Mindestkapital von 10.000 gilt - schließlich ist der Gesetzentwurf in der abgelaufenen Legislaturperiode vom Bundestag nicht mehr verabschiedet worden und muss deshalb erst noch einmal im Bundestag eingebracht werden. Este 18:25, 24. Nov 2005 (CET)


Gemeinnützigkeit (gGmbH)

Leider ist hier nicht so viel über die Gemeinnützige GmbH zu finden. Kennt sich jemand damit aus? Z.B. zählt das normale Gesetz der GmbH (also GmbHG) ? In diesem Gesetz finde ich die Gemeinnützigkeit nicht. Wäre klasse, wenn dazu jemand noch ein paar Takte schreiben könnte. Danke.Axel 10:34, 4. Jan 2006 (CET)

das habe ich gerade gelesen - eine gGmbH hat, wenn nicht einen eigenen Artikel, so doch eine weitergehende Erläuterung hier verdient. Mal sehen, kommt demnächst. Tipp bis dahin: die Gemeinnützigkeit ist in der AO geregelt. --Omi´s Törtchen 23:57, 29. Mär 2006 (CEST)

Neue einleitung

danke an die torte von Oma für die einleitung! .. finde sie ganz gut .. aber "Die GmbH hat selbständige Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum erwerben und vor Gericht klagen und verklagt werden" .. ist das nicht redundant zu "ist eine eigenständige juristische Person" ? ...Sicherlich Post 23:25, 29. Mär 2006 (CEST)

jup, dem ist so; allerdings ist ein kurzer erklärender Satz, was genau eine jur.Pers. ausmacht, nicht ganz verkehrt, denke ich. Vielleicht sollte ich es etwas umstellen? --Omi´s Törtchen 23:57, 29. Mär 2006 (CEST)
okay wenn du es für wichtig hälst .. vielleicht ganz gut im sinne des oma-tests ;) ... ist für mich halt redundant aber wahrscheinlich nicht für alle ... also passt! danke! ...Sicherlich Post 00:49, 30. Mär 2006 (CEST)


Aktuelle Entwicklungen

Folgender Absatz stand bisher unter Aktuelle Entwiklcungen:

"Das Bundeskabinett hatte am 1. Juni 2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG) beschlossen. Der Entwurf sah vor, das Mindeststammkapital der Gesellschaften mit beschränkter Haftung von derzeit 25.000 € auf 10.000 € abzusenken. Das Gesetz sollte zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Es konnte jedoch aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Bundestags nicht mehr in der 15. Legislaturperiode verabschiedet werden. Am 23. September 2005 hat der Bundesrat das sogenannte MindestkapG, BR-Dr 619/05, abgelehnt. In der Praxis war der Gesetzesentwurf ohnehin als völlig unzureichende Reaktion auf die schwindende Konkurrenzfähigkeit der Rechtsform der GmbH (vor allem gegenüber den vermehrt von deutschen Unternehmern genutzten ausländischen Gesellschaftsformen (sog. "Briefkastengesellschaften") gewertet worden.

Für April 2006 ist nun die Vorlage eines Diskussionsentwurfes des Bundesjustizministeriums für eine umfassende Reform des GmbH-Gesetzes geplant. Dem Vernehmen nach wird der Reformentwurf die Problemfelder Mindestkapital, Eigenkapitalersatzrecht, Cash Pooling, Geschäftsführerhaftung, "Firmenbestattungen" und wohl auch den gutgläubigen Erwerb von GmbH-Anteilen und den Wegzug von GmbHs in das europäische Ausland aufgreifen und neu regeln."

Die GmbH-Reform stockt, das ist klar. Nur wie ist der momentane Stand? Ich habe keine Quelle gefunden, die eine Einstellung der o.g. Verfahren belegt. Daher sind die Verfahren m.E. noch aktiv und sollten ggf. mit einem Zusatz geführt werden. --Ulle 18:14, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Das eine Verfahren ist abgeschlossen, weil die 15.Legislaturperiode beendet ist und der Gesetzentwurf bisher nicht erneut eingebracht worden ist. Zum anderen liegt ebenfalls noch kein Gesetzentwurf vor, ein Verfahren ist also noch gar nicht in Gang gebracht - und der April ist längst vorbei. Also nix is aktuell. Falls du aber konkrete Anhaltspunkte hast, dann bitte auch konkret: Gesetzentwurf von wem und wann und wo eingebracht? Este 21:22, 15. Mai 2006 (CEST)
Kenne mich mit den einzelnen Gesetzgebungsverfahren nicht aus, aber die Reform und deren verschiedenste Ausprägung schwebt ständig durch die Fachliteratur. Mich störte aber dein unkommentiertes Löschen ohne selbst etwas Neues einzubringen (siehe Was ist Vandalismus?. Insofern: bevor du wieder einfach etwas löscht, tue dies bitte richtig und kommentiere es entsprechend. --Ulle 21:36, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten