Kostenartenrechnung
Die Kostenartenrechnung ist die erste von drei Stufen der Kosten- und Leistungsrechnung. Im Rahmen der Kostenartenrechnung müssen die Kosten von Aufwendungen abgegrenzt und die angefallenen Kosten einer Abrechnungsperiode erfasst und gegegliedert werden.
Gliederung der Kostenarten
Nach der Art der verbrauchten Produktionsfaktoren
- Personalkosten (Löhne, Gehälter, Aufwand für Abfertigung und Pension, Sozialaufwand, etc.)
- Materialkosten (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Vorprodukte usw.)
- Dienstleistungskosten (inklusive öffentlicher Abgaben; Transport, Energie, Beratung, Versicherung, usw.)
- Kapitalkosten (Zinsen, Dividenden)
- Raumkosten (Miete, Pacht, Reinigung)
- kalkulatorische Kosten (kalk. Abschreibung, kalk. Zinsen, kalk .Wagnisse, usw.)
Nach betrieblichen Funktionen
Nach der Art der Kostenerfassung
- aufwandgleiche Kosten (pagatorische Kosten)
- kalkulatorische Kosten (werden für die Zwecke der Kostenrechnung ermittelt)
Nach der Herkunft der Kostengüter
- primäre Kosten (z. B. Lohnkosten, Kosten für Büromaterial)
- sekundäre Kosten (geldmäßiges Äquivalent des Verbrauchs an innerbetrieblichen Leistungen; z. B. selbsterstellter Strom oder Dampf, Reparaturkosten, die in der eigenen Werkstatt entstanden sind)
In den meisten aller Fälle erfasst die Kostenartenrechnung allerdings ausschließlich die Primärkosten. Aufgrund der Kostenstellenbezogenheit und Wiedereinsatzfähigkeit (in Form von innerbetrieblicher Leistungsverrechnung oder in Form von Umlagen) entfallen Sekundärkosten demzufolge in das Aufgabengebiet der Kostenstellenrechnung, einem der drei Teilgebiete der Kostenrechnung.
Nach der Zurechenbarkeit
Einzelkosten (auch direkte Kosten oder Kostenträgereinzelkosten) können direkt den einzelnen betrieblichen Leistungen zugerechnet werden (z. B. Holz bei Möbelherstellung).
Gemeinkosten (auch indirekte Kosten oder Kostenträgergemeinkosten) sind den einzelnen Kostenträgern nur indirekt zurechenbar, indem sie in der Kostenstellenrechnung über Schlüsselgrößen an Kostenstellen verteilt werden (z. B. Gehälter der Geschäfts- und Betriebsleitung, Feuerversicherung für die Produktionsgebäude). Man unterscheidet zwischen echten und unechten Gemeinkosten:
- echte Gemeinkosten können nur über Schlüsselgrößen verteilt werden
- unechte Gemeinkosten sind zwar eigentlich Einzelkosten und ließen sich den einzelnen Kostenträgern direkt zurechnen, werden aus Gründen der abrechnungstechnischen Vereinfachung aber wie Gemeinkosten gehandhabt
Nach dem Verhalten bei Beschäftigungsschwankungen
- fixe Kosten sind in ihrer Höhe unabhängig vom Beschäftigungsgrad (z.B. kalkulatorische Abschreibung auf Gebäude, Zinsen für ein laufendes Darlehen)
- sprung- bzw. intervallfixe Kosten sind auf bestimmten Intervallen des Beschäftigungsgrades konstant und ändern sich beim Überschreiten bestimmter Grenzen sprunghaft (z.B. Kosten für Maschinen, die bis zu einem gewissen Grad intensiver arbeiten können, ab einem bestimmten Grad aber neue Maschinen beschafft werden müssen)
- variable Kosten sind in ihrer Höhe direkt vom Beschäftigungsgrad abhängig (z.B. Materialkosten, Transportversicherungen), man unterscheidet zwischen folgenden Arten von variablen Kosten:
- progressive variable Kosten steigen schneller als der Beschäftigungsgrad
- degressive variable Kosten steigen langsamer als der Beschäftigungsgrad
- proportionale variable Kosten steigen proportional zum Beschäftigungsgrad
- regressive variable Kosten fallen mit steigendem Beschäftigungsgrad
- Mischkosten beinhalten sowohl variable als auch fixe Kosten (z.B. Telefonkosten, Energiekosten, Abschreibungen, Gehälter mit Leistungslohn)
Grundsätze der Kostenartenrechnung
- Eindeutigkeit: Bei der Zuordnung der Kosten zu ihren Kostenarten darf es keine Zweifel geben.
- Einheitlichkeit: Die Kosten sollen in jeder Abrechnungsperiode auch den selben Kostenarten zugeordnet werden.
- Vollständigkeit: Es müssen alle Kosten berücksichtigt werden.
- Wirtschaftlichkeit: Die Kostenarteneinteilung sollte unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen.
Siehe auch
Literatur
- Wolfgang Eisele: Technik des betrieblichen Rechnungswesens. 7. Auflage. Verlag Vahlen, München, 2002, ISBN 3-8006-2799