Hamburgisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten

Hamburger Landesgesetz
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Das Hamburgische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, kurz HmbPsychKG, ist ein Landesgesetz in Hamburg.

Basisdaten
Titel: Hamburgisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
Abkürzung: HmbPsychKG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Hamburg
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht
Erlassen am: 27. September 1995 (HmbGVBl. S. 235)
Inkrafttreten am:
Letzte Änderung durch: 21. Februar 2017 (HmbGVBl. S. 47)
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Es regelt die Unterbringung. Es gilt nicht für Personen, bei denen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 Nummer 1 oder 2 des Strafgesetzbuchs vollzogen werden.

2013 wurde die Zwangsbehandlung thematisiert (Änderung vom 1. Oktober 2013, HmbGVBl. S. 425).[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Wolf-Dieter Narr, Thomas Saschenbrecker: Kurzstellungnahme. Zur Frage der Verfassungskonformität der Zwangsbehandlung psychisch Kranker in der geplanten Neufassungen des PsychKGs und des Maßregelvollzugsgesetzes der Hansestadt Hamburg. 19. Mai 2013