Als Wehrübungen wird in der Bundeswehr der Begriff bezeichnet, wenn ehemalige Soldaten sprich Reservisten auf einer Mobilmachsverwendung eine Übung machen um ihre Fähigkeiten auf ihren Mobilmachungsstelle zu verbessern. Im Verteidigungsfall würde er dann auf diesen Posten zum aktiven Dienst eingezogen. Während der Wehrübung haben die Reservisten die gleichen Rechte und Pflichten wie ihre aktive Kameraden. Bei einer Wehrübung entfällt zudem im dienstlichen Schriftverkehr der Schriftzusatz d. R. Die Wehrübungen werden in der Regel bei aktiven oder nicht-aktiven Truppenteilen abgeleistet. Von letzteren sind aber inzwischen fast alle aufgelöst im Rahmen der Strukturwandlung in der Bundeswehr
Zu Zeiten des kalten Krieges gab es viele Nicht-aktive Truppenteile, deren Material wie Fahrzeuge und Waffen im Frieden von einigen aktiven Soldaten betreut wurden.
Eine Form war die Truppenwehrübung wo in der Regel ein ganzer nicht-aktiver Truppenteil bestehend aus Reservisten eingezogen wurde. Inzwischen sind aber diese nicht-aktiven Truppenteile aufgelöst und diese Form der Wehrübung gehört der Geschichte an.
Eine andere Form der Wehrübung die heute wesentlich verbreiteter ist, ist die sogenannte Einzelwehrübung. Hier wird der entsprechende Reservist bei einem Truppenteil zu einer Wehrübung eingezogen.
Eine weitere Form sind oft die sogenannten Eignungsübungen. Dies betrifft meist spezialisierte Zivilisten, die durchaus vorher nicht in der Bundeswehr gedient haben müssen. Sie bekommen für die Zeit der Eignungsübung einen vorläufigen Dienstgrad verliehen wenn sie auf einen entsprechenden Dienstposten üben, beenden sie die Eignungswehrübung erfolgreich wird ihnen der Dienstgrad entgültig verliehen.
Leistet der Reservist drei Tage zusammenhängenden Tage Wehrdienst gilt es nach dem Soldatengesetz als Wehrübung. Der Reservist hat dann Anspruch auf Wehrsold und er ist Rentenversicherungspflichtig. Zahlt der reguläre Arbeitgeber während der Wehrübung des Reservisten weiter wird ihm kein Wehrsold gezahlt. Dies trifft in der Regel auf Beamte im öffentlichen Dienst.
Wehrübungen können im Inland bis zu 3 Monate dauern. Für ehemalige Berufssoldaten die noch nicht das 65. Lebensjahr überschritten haben, können abweichend auch längere Wehrübungszeiten zulässig sein. Gesonderte Ausnahmen gelten für Auslandseinsätze von Reservisten im Ausland. Hier können auch Zeiten von bis zu einem Jahr gelten, was aber selten durch das BMVg genehmigt wird.