Diskussion:Deutsche Staatsangehörigkeit
Abstammungsfälle (erledigt)
Eine Frage zum Inhalt:
Unter dem Abschnitt "durch Geburt (Abstammungsfälle)" steht folgender Text:
- "Durch Geburt im Ausland wird das Kind eines Deutschen nicht Deutscher, wenn der deutsche Elterteil schon länger als 10 Jahre im Ausland lebt und das Kind nicht staatenlos würde."
So gesehen dürfte ich nicht deutscher Staatsbürger sein... Mein Vater lebt seit fast 50 Jahren in der Schweiz, Mutter ist Schweizerin. Trotzdem besitze ich seit ca. 8 Jahren (damaliges Alter 16 oder 17) einen deutschen Pass (deren Beantragung problemlos verlief trotz vorhandenem Schweizer Pass); Kann mir dies jemand aufklären bzw. den Text anpassen? --Filzstift ✑ 16:18, 27. Apr 2005 (CEST)
- Der Artikel wurde angepasst, weil diese 10-Jahres-Regelung mit dem aktuellen Gesetz liberalisiert wurde, die Regierung fokussiert diese Regel nur auf die "2. ausländische Generation" und der Tatbestand ist für alle leicht überprüfbar (Geburt etc.)... Was deinen Fall angeht, ist vorab zu sagen, dass die Schweizer Staatsbürgerschaft weder nach altem noch nach neuem Recht ein Problem ist. Jedoch der Umstand, dass dein Vater Jahrzehnte vor und während deiner Geburt seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hatte, könnte ungünstig wirken – je nach geltender RuStAG-Version. Psssst ,-) Gruß --Calvin Ballantine 17:24, 27. Apr 2005 (CEST)
Optionsmodell (erledigt)
Ich finde, der Abschnitt "Verfassungsrechtliche Probleme beim Optionsmodell" hält sich kaum am Prinzip des neutralen Gesichtspunkts (NPOV). Er ist eindeutig ein Argument gegen das Optionsmodell. Ich kenne mich in diesem Bereich leider nicht gut genug aus, um das zu verbessern, aber irgend jemand soll sich schon drum kümmern. --Angr/(comhrá) 23:33, 11. Mai 2005 (CEST)
- Die Kritik ist in der Tat massiv. Das WIKI Gebot des NPOV bedeutet jedoch nicht, dass massive Kritik abzumildern, sondern in sachlicher Form widerzugeben ist. Fachlich gesehen gibt es hier keine guten pro-Argumente, das ist der Stand der Dinge… Sollten die einzelnen Formulierungen einseitig wirken, arbeite mit sie auszubalancieren. Ich habe schon einige in Konjunktiv umgeschrieben. --Calvin Ballantine 14:48, 12. Mai 2005 (CEST)
Auch dieser Absatz stellt eine Parteinahme dar und sollte gestrichen oder umformuliert werden: "Die Problematik lässt sich so zusammenfassen: Die Staatsbürgerschaft ist permanent. Die Verfassung erlaubt nicht ein "Geben unter Vorbehalt". -- Beblawie 17:52, 10. Jun 2005 (CEST)
- Ein Wort in eigener Sache: Aktuell merke ich, dass meine Beiträge zu (auch-politischen) Artikeln als konservativ empfunden werden, obwohl ich jenseits von WIKI als ein „ziemlich linkes Stück“ (Zitat) gelte. Vielleicht mag es am trockenen Schreibstil liegen, aber meine eigene politische Meinung ist weder gegen das Optionsmodell noch gehen die schlichteren Sätze (s.o.) in die andere Richtung. Ich war selbst amüsiert von der politischen Debatte in Deutschland und meine, dass einige Vorstöße einen ganz anderen finalen Effekt haben könnten als von ihren Urhebern gewollt (etwa § 29 StAG). Abwarten und Tee trinken =) --CJB 15:54, 7. Aug 2005 (CEST)
BRD/DDR (vergessen)
Hallo!
sehr guter Artikel!
Ich habe gelesen, dass noch die Differenzierund ziwschen der BRD und der DDR fehlt. Ich würde gerne einen ersten Vorschlag machen, jedoch glaube ich nicht, dass der Artikel vollständig ist. Es fehlen noch einige Sachen. Ich muss fairerweise dazu sagen, dass ich (noch) kein Jurist bin und die Informationen aus dem Leistungskurs Geschichte habe. Aber es wäre schön, wenn sich Fachleute finden, die es überprüfen, verbessern und vervollständigen. Daher lasse ich es mal hier stehen und gebe es zur Verbesserung frei:
Differenzierung BRD/DDR
Nach der Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 bekamen beide ein jeweils unterschiedliches Staatsbürgeschafftsrecht. In der Bundesrepublik galt jeder, der auf deutschem Boden lebte (also auch in der DDR), als Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Das hatte zu Folge, dass jeder, der eine Republikflucht aus der DDR erfolgreich geschafft hat und auf bundesdeutschen Boden kam, die Staatsbürgerschafft der Bundesrepublik erwerben konnte. Die Vorstellung der Bundesrepublik, die dahinter steckte, war der Alleinvertretungsanspruch. Dieser besagte, dass der bundesdeutsche Staat der einzige legetime auf deutschem Boden ist. Die Rechtmäßigkeit der DDR war damit natürlich in Frage gestellt. Für die Bundesrepublik exestierten faktische nur bundesdeutsche Bürger, ein Teil von ihnen (die Bevölkerung der DDR) war ledeglich im Augenblick nicht im Eiflussbereich der Bundesregierung. Die DDR hatte ein eigenes Staatsbürgerschafftsrecht. Dort war jeder, der in der DDR lebte, Staatsbürger der DDR, ein Staatsbürger der Bundesrepublik hingegen war im DDR-Recht Ausländer. In der Bundesrepublik gab es die später (wann???) die These, dass es eine deutsche Nation gibt, die in zwei Staaten lebt. Die DDR hingegen unterteilte das deutsche Volk in zwei Nationen, wobei der reaktionäre auf bundesdeutschem, der Fortschrittliche auf DDR Boden lebte. - Benutzer:I am what I am
- Die Geschichte darzustellen, ist keine schlechte Idee. Die o.a. Formulierungen sollten aber dem sonst recht stringenten Stil des Artikels angepasst undeindeutiger werden. Inhaltlich will ich das nicht anfassen, da bereits mein Baujahr nach der Zeit liegt, als Willy Brandt diesen Konflikt löste. Aber ich denke zur Geschichte der Staatsaneghörigkeit ab 1913/1945 kann Benutzer:Beblawie weiter helfen, von dem diese Baustelle aufgemacht wurde... --Calvin Ballantine 23:40, 8. Jun 2005 (CEST)
"Geschichte" ausgelagert (erledigt)
Benutzer:Beblawie hat mehrere Abschnitte kommentarlos gelöscht und sie hier als "Geschchte" ausgelagert. Dies ist unzulässig:
- Der Artikel trägt das gegenwärtig relevante und anzuwendende Staatsbürgerschaftsrecht zusammen. Dazu gehören Normen aus der Zeit vor 2005.
- Dieses umfangreiche Löschen von Content dient nicht der Weiterntwickung des Artikels. Es verstößt gegen die WIKI Regeln massiv und grenzt an Vandalismus.
Sachliche Überlegngen über Straffung u.ä. sollten hier vorher zusammengeführt werden. --Calvin Ballantine 17:03, 10. Jun 2005 (CEST)
- Wenn historische Entwicklungen nicht Gegenstand des Artikels sein sollen, dann sollte das konsequent umgesetzt werden. Das alte Erwerbs- und Verlustrecht macht den Artikel zudem ziemlich übersichtlich. Wenn aber ältere rechtliche Regelungen Gegenstand des Artikels sein sollen, dann muß auch die Entstehung der deutschen Staatsangehörigkeit behandelt werden sowie die Frage der deutschen Staatsangehörigkeit zur Zeit der deutschen Teilung. Aber vielleicht sollte das in einem eigenständigen Artikel behandelt werden. -- Beblawie 17:11, 10. Jun 2005 (CEST)
Wieso sollen denn historische Entwicklungen nicht Gegenstand des Artikels sein?? Schreibt doch was drüber... Sollte dieser Baustein gemeint sein, den ich entfernte, bedeutet es nicht, dass man über diesen "BRD/DDR Konflikt" schrieben kann. Wie die dt. Staatsangehörigkeit entstanden ist, also die Kodifizierung 1913, ist genauso ein Punkt. Wäre spannend drüber zu lesen, da habe ich als Jurist keine Ahnung...
Was auf keinen Fall geht, ist das für Fälle bis 2005 geltende Recht zu entfernen. Diese Darstellung ist nicht historisch, sondern weiterhin ziemlich aktuell! --Calvin Ballantine 17:20, 10. Jun 2005 (CEST)
- Unter "Altes Erwerbs-Recht" steht: "Obwohl heute unerheblich, war früher die bestehende oder nicht bestehende Ehe zweier Menschen für viele Rechtsbereiche relevant. Dies galt auch für die Staatsbürgerschaft. Mit den Gleichstellungsgesetzen ist diese Komponente jedoch kein Bestandteil des Staatsbürgerschaftsrechts mehr." Das heißt, daß diese Normen nur noch von historischem Interesse sind. Wenn solche detaillierten Regelungen Bestandteil des Artikels sein sollen (wogegen ich nichts habe), dann sollte auch die Geschichte des deutschen Staatsangehörigkeitsrecht zumindest in Grundzügen dargestellt werden. Hier hat der Artikel noch eine Lücke. Es wäre auch sinnvoll, die veralteten Regelungen zum Erwerbs- und Verlustrecht am Ende anzufügen und nicht in die Ausführungen zur gegenwärtigen Rechtslage einzubetten. -- Beblawie 17:43, 10. Jun 2005 (CEST)
Dazu lässt sich sagen
- Geschichte - schreib doch...
- Die Gliederung at schon ihren Sinn und das ist nicht nur rein historisch. Denn diese Regeln betreffen Menschen, die heute leben (das Volk besteht ja nicht nur aus Staatsbürger Jahrgangt 2005, also aus Babys ,-). Dass ab 2005 mehrere Kodifikationen zusammengeführt wurden, bedeutet nicht, dass alte Erwerb- & Verlust-Regeln außer Kraft getreten sind. Es ist lesefreundlicher, dies wie in der jetzigen Fassung auszulisten, anstatt mit Übergangsregelungen einen Extra-Abschnitt nach unten zu stellen.
--Calvin Ballantine 17:54, 10. Jun 2005 (CEST)
1. Es ist auch nur von historischem Interesse, wie die heutige Deutschen Deutsche geworden sind.
2. Die jetzige Gliederung ist wenig lesefreundlich. Insbesondere der Abschnitt "Verlust der Staatsbürgerschaft" ist dadurch im alten Recht versteckt.
- Ich finde es klar, dass Punkt 5 nich tzu Punkt 4 gehört... --Calvin Ballantine 18:35, 10. Jun 2005 (CEST)
3. Die Geschichte des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts sollte am Anfang des Artikels, nicht am Ende stehen. Am Anfang des Artikels ist der Baustein außerdem auffälliger, so daß er eher zu einer Ergänzung des Artikels animiert. -- Beblawie 18:17, 10. Jun 2005 (CEST)
Neutralisierung der Rechtsproblematik beim Optionsmodell (erledigt)
Auch hier sollte abgestimt werden, wie wir weiter editieren... --Calvin Ballantine 17:20, 10. Jun 2005 (CEST)
- Jedenfalls sollte die Kritik an den Pro-Argumenten nicht in demselben Abschnitt stehen, weil das eine Parteinahme bedeutet. -- Beblawie 17:36, 10. Jun 2005 (CEST)
Den Abschnitt Deutsche Staatsangehörigkeit#Argumente gegen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Optionsmodells können wir streichen. Das ist eher eine Duplik. --Calvin Ballantine 17:42, 10. Jun 2005 (CEST)
- Wenn der gesamte Abschnitt ersatzlos gestrichen wird, habe ich nichts dagegen. Der diente nur dazu, die Gegenargmente aus dem Absatz mit den Pro-Argumenten zu übernehmen. -- Beblawie 17:54, 10. Jun 2005 (CEST)
Einleitung (erledigt)
Ich finde, es sollte eine bessere Formulierung gefunden werden, als dass der Staat über das Volk verfüge. Strange.... --Calvin Ballantine 17:25, 10. Jun 2005 (CEST)
- Es heißt nicht, daß der Staat über das Volk verfügt, sondern daß er über eines verfügt (daß also das Merkmal Staatsvolk vorhanden ist). -- Beblawie 17:34, 10. Jun 2005 (CEST)
Es ist klar, was gesagt werden soll. Das Verb verfügen ist aber unglücklich und nuanciert das in Richtung einer Denke aus nichtso angenehmen Zeiten. formuliere es neutral. - --Calvin Ballantine 17:38, 10. Jun 2005 (CEST)
- Wenn klar ist, was gesagt werden soll, verstehe ich nicht, warum das Verb verfügen an dieser Stelle unpassend sein soll. Aus stilistischen Gründen fand ich an dieser Stelle das Wort hat nicht so gut. -- Beblawie 17:46, 10. Jun 2005 (CEST)
Es ist der Stil: verfügen doch viel colorierter. Formuliere es halt um ohne hat und ohne verfügen...--Calvin Ballantine 17:58, 10. Jun 2005 (CEST)
Argumente gegen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Optionsmodells (erledigt)
Folegnden Passus habe ich entfernt, weil er zum Abschnitt nicht passt oder zumindest missverständlich sein dürfte:
- Die meisten Gegner des Optionsmodells lehnen dieses jedoch deshalb ab, weil es zumindest vorübergehend Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaft schaffe.
Der Abschnitt behandelt die Bedenken gegen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Erklärungspflicht. Ich wollte auch nicht Optionsmodell-Gegner bauchpinseln... Vielleicht sollten aber die Formulierungen umgestellt werden, damit die Meinungen eindeutig zugeordnet sind: Bedenken gegen das ganze Otionsmodell und Bedenken gegen einzelne Punkte wie die Erklärungspflicht. --CJB 17:27, 5. Aug 2005 (CEST)
- Mißverständlich sind meines Erachtens die Ausführungen zur verfassungsrechtlichen Problematik, weil unterschlagen wird, daß die meisten Gegner des Modells nicht gegen die Entscheidung für eine einzige Staatsangehörigkeit sind, sondern auch die vorübergehende Doppel- oder Mehrfachstaatsangehörigkeit ablehnen. Deshalb ist zumindest obiger Satz notwendig, solange die Stoßrichtung der Kritik nicht aus dem vorherigen Text hervorgeht. -- Beblawie 19:09, 5. Aug 2005 (CEST)
Aha? Die hier zitierten Herzog und Papier haben sich nicht gegen das Optionsmodell im rechtspolitischen Sinne, sondern dahin gehend geäußert, das die Erklärungspflicht aus juristischen Gründen ziemlich zweifelhaft ist. Also eine Art handwerklicher Fehler...
Dass die meisten Gegner des Modells u.a. wegen der multiplen Staatsbürgerschaft diese Position beziehen, ist klar. Aber wo bringen wir das konsitent unter...? Es ist kein verfassungsrechtliches Problem - was macht der (rechts)historische Abschnitt, da könnte man sicher etwas über die Genese des StAG sagen?? Gruß --CJB 19:28, 5. Aug 2005 (CEST)
- Die rechtspolitische Motivation sollte man aber schon nennen. Die Kritik an der Erklärungspflicht ist bei den Gegnern des Optionsmodells schließlich kein Argument, das völlig isoliert vorgebracht wird. -- Beblawie 19:34, 5. Aug 2005 (CEST)
Wenn die rechtspolitische Motivation wichtig sei, sollte dies am passenden Ort und separat erwähnt werden. Rechtlage/-probleme (Ist-Zustand) sollten nicht mit Ansichten, wie es (nicht) sein sollte, also dem Soll-Zustand, vermengt werden. Dies ist dem enzyklpädischen Anspruch nicht gerecht. Auch sollte man den oben Genannten nichts in den Mund legen, mir ist nicht bekannt und es würde mich wundern, dass sie die Regierung gestaltungspolitisch kritisierten.
Formulierungen zu Anfang des Abschnitts hingegen sind ein anderes Argument: Dort ist das Rechtsproblem klar umrissen, sollte die Bezugnahme zum "Optionsmodell" zu allgemein sein, kann man sie natürlich "omakompatibler" machen...--CJB 21:19, 5. Aug 2005 (CEST)
- Der Satz "Manche Gegner des Optionsmodells betonen, es möge ein öffentliches Interesse daran geben, Mehrfachstaatsbürgerschaften zu vermeiden, es habe aber keinen Verfassungsrang und könne eine Grundrechtseinschränkung nicht rechtfertigen." erweckt den Eindruck, den Kritikern am Optionsmodell ginge es darum, Mehrfachstaatsbürgerschaften verfassungsrechtlich zu begründen. Am besten sollte dieser Satz geändert werden. Dann braucht man diesen Satz auch nicht durch einen weiteren relativieren. -- Beblawie 21:29, 5. Aug 2005 (CEST)
Achso, ist das das Problem... so ist der Satz nicht stimmig, da hast du Recht. Ich fürchte durch die vielen Edits sind da zwei Sachen in einer Formulierung vermengt worden. Sollte man trennen, das sehe ich auch so. ...Und den Abschnitt ganz auflösen.--CJB 09:59, 6. Aug 2005 (CEST)
- Die beiden Punkte zu "Argumente gegen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Optionsmodells" und "Argumente gegen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Optionsmodells" sind schon ziemlich lange im Artikel.
- Danke für Deine Umformulierung. Die hat das Problem geklärt. Ich habe noch die "Argumente für eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Optionsmodells" weiter oben in den Text eingebaut. Es sind ebenfalls eher rechtspolitische als verfassungsrechtliche Argumente. Außerdem wäre es ungleichgewichtig, nur die "Argumente für eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Optionsmodells" unter eigener Überschrift zu erwähnen, die "Argumente gegen eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Optionsmodells" aber nicht. -- Beblawie 01:03, 7. Aug 2005 (CEST)
Yep, ich habe sogar noch ein Tick mehr mehr gestrafft. Das politische ist je kanpper desto besser. --CJB 15:27, 7. Aug 2005 (CEST)
Gliederung
Wieso wurde die knappere Gliederung, die ich vorgeschlagen hatte, revertiert? Brauchen wir wirklich vollwertige Abschnitte für Regelungen, die nicht mehr angewandt werden? Dann bräuchten wir auch vollwertige Abschnitte für Regelungen aufgrund der rechtlichen Situation vor 1934, etc. Meiner Meinung nach gehört das doch alles in den Abschnitt (rechtspolitische) Geschichte. Was spricht denn dagegen? --Bhuck 11:48, 19. Aug 2005 (CEST)
- Naja Geschichte?... das ist vorschnell, vielmehr ist das gelebte Gegenwart. Aber die Gleiderung ist auch technisch sehr unpraktisch - ausführlich hatte ich schon auf deiner Diskussionsseite geschrieben. --CJB 12:55, 19. Aug 2005 (CEST)
Ach so...das hatte ich übersehen. Habe dort jetzt auch geantwortet. Aber die jetzige Gliederung überzeugt noch weniger.--Bhuck 13:50, 19. Aug 2005 (CEST)
Erwerb ≠ Seinszustand
Ok, ok, der Satz ist verschnorkelt. Aber mit "Bei Fällen bis 1.1.2000 gilt weiterhin die bisherige Gesetzgebung:" habe ich ein Problem, denn es ist nicht klar für was die bisherige Gesetzgebung gilt. Sie gilt nämlich nicht für den Erwerb (bzw. Verlust), sondern es ist eigentlich der Erwerb der dann noch Gültigkeit behält, und nicht die Gesetzgebung an sich. Bevor ich den Kopf zerbreche mit einem weiteren Vorschlag, wie das so heißen könnte, versuch Du doch einmal eine Formulierung zu finden, die diesen Unterschied klarstellt... --Bhuck 14:35, 7. Sep 2005 (CEST)
Kleinigkeit: 6.4 Adoption
Hier ist irgendwie ein Satz defekt; der über Deutsche, die von Ausländern adoptiert werden. Ich selber weiß nicht, was da eigentlich stehen müsste, aber vielleicht könnte das jemand flicken, der sich damit auskennt?
Wer ist für Einbürgerung verantwortlich?
Ich bin kein deutscher Staatsbürger, wohne aber seit mehr als acht Jahren in Deutschland und bin mit einem Deutschen verheiratet. Wenn ich also eingebürgert werden möchte, besteht bei mir sowohl die Muss-Einbürgerung als auch die Soll-Einbürgerung. Aber bei wem melde ich mich? Welche Behörde ist für die Einbürgerung verantwortlich? --Angr/ʁeːdə 18:44, 20. Nov 2005 (CET)
- Ich würde mich immer noch auf eine Antwort freuen! Angr/häh? 10:31, 12. Mai 2006 (CEST)
Zuständig ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, dies ist je nach Wohnort unterschiedlich. Staatsangehörigkeitsbehörde sind Ordnungbehörden und werden als Abteilungen der unteren Verwaltung eingerichtet, also entweder Stadt oder Landkreis, in Bayern jedoch beim Regierungspräsidium. In Berlin, wo du wohnst, gibt es in jedem Bezirk ein Amt für Bürgerdienste/Wohnen und da ist eine Abteilung als Staatsangehörigkeitsbehörde eingerichtet.
Zu deiner Frage nach den Muss-Soll-Regeln: Wenn beide bei dir einschlägig sind, kannst du natürlich die Rechtsgrundlage nach Oppportunität wählen, sie sind jedoch nicht kombinierbar, da die Kriterien nicht deckungsgleich sind. Also es besteht kein bloß gradueller Unterschied. Juristen würden sicherheitshalber natürlich den Rechtsanspruch wählen (§ 10 StAG), aber es gibt mehr Voraussetzungen zu erfüllen... --CJB 11:15, 12. Mai 2006 (CEST)
- Eigentlich habe ich in der Zwischenzeit herausgefunden, dass meine eingetragene Lebenspartnerschaft noch nicht lange genug gedauert hat: man muss schon zwei Jahre verheiratet sein und ich bin erst seit knapp einem Jahre verheiratet. Aber die andere Regelung trifft zu, da ich inzwischen auch schon fast neun Jahre in Deutschland bin. Und vielen Dank für die Infos! Angr/häh? 17:17, 12. Mai 2006 (CEST)
Smile, Heiraten und Lebenspartnerschaft sind nicht deckungsgleich. Zu diesem Problem steht ja was im Artikel... Bei US-Bürgern dürfte eher problematisch sein, dass sie die amerikanische Staatsbürgerschaft vor der Einbürgerung verlieren müssen – (sofern natürlich der Antragsteller Bauchschmerzen hat, die alte Staatsbürggeschaft zu verlieren). Dies fordern die deutschen Staatsbürgerschaftsbehörden ganz strikt ein, während etwa das US State Department nicht wirklich ensthaft die analoge Regelung umsetzt. --CJB 12:14, 13. Mai 2006 (CEST)
- So weit ich weiß, sind Heiraten und Lebenspartnerschaft schon gleichgestellt, was das Einbürgern angeht (nur steuerrechtlich nicht). Aber wie gesagt, es sind noch keine zwei Jahre, also irrelevant. Ich weiß, dass ich meine US-amerikanische Staatsbürgerschaft erstmal abgeben muss, aber die nutzt mir eh nichts mehr. Sie zu verlieren wird mir keine Bauchschmerzen verursachen. Angr (D • B) 20:44, 13. Mai 2006 (CEST)
Staatenlosigkeit durch deutsche Behörden?
Laut dieser Seite http://islam.de/4401.php steht im "Baden-Württemberg: Gesprächsleitfaden für die Einbürgerungsbehörden" folgendes:
" Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unwahre Angaben als Täuschung der Einbürgerungsbehörde gewertet werden und - auch noch nach Jahren - zur Rücknahme der Einbürgerung führen können, selbst wenn ich dadurch staatenlos werden sollte."
Und das ist ja wohl nicht rechtens, laut http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsb%C3%BCrgerschaft
"Staatenlos sind Personen, die die Staatsbürgerschaft keines Staates besitzen. Staatenlosigkeit soll nach Völkerrecht vermieden werden, da Staatenlose bezug- und schutzlos sind. Daher ist jeder Staat völkerrechtlich verpflichtet, in seinem Hoheitsgebiet befindliche Staatenlose nicht in einen anderen Staat auszuweisen, vielmehr muss er ihnen Schutz gewähren."
Internationale Regelungen der Staatenlosigkeit sind
- Internationales Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September
- Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August
Deutschland ist beiden Abkommen beigetreten.
Also was jetzt? --Chrisqwq 22:08, 15. Mär 2006 (CET) ...der oben zitierte Text aus dem WIKI Artiel zur Staatsbürgerschaft ist valide (deiser behandelt übrigens das allgemeine Lemma und nicht die deutsche Rechtslage). Dieser Leitfaden ist rechtlich problematisch und zwar aus massiveren Bedenken wegen Art. 16 GG, jedoch enzyklopädisch uninteressant - wir brauchen ja nicht jedes nervöse Gewusel der Verwaltung zu kommentieren, solange sich nicht eine spezifischhe Rechtstendenz manifestiert. --CJB 13:18, 16. Mär 2006 (CET)
Ethnischer Hintergrund / Zahlen
Ich weiß nicht, ob dieser Aspekt bei einem sehr verrehctlichten Institut wie die D.S. interessant ist, aber ich habe folgende Passage aus dem Übergeordneten Lemma hierher verschoben: :In Deutschland bilden zwar ethnische Deutsche mit etwa 70 Mio. die Mehrheit, aber auch viele Menschen anderer Völker (Nationalitäten, Ethnie), etwa 14 Mio., darunter ethnische Minderheiten in angestammten Siedlungsgebieten (z.B. Dänen in Südschleswig, Sorben in der Lausitz), Zigeuner (darunter Sinti, Roma, u.a.), zahlenmäßig weit überwiegend jedoch Zugewanderte und deren Abkömmlinge haben die Deutsche Staatsangehörigkeit und gehören damit zum Staatsvolk. Stimmen die Zahlen? Gibt es z.z. 84 Mio. Einwohner... Hat jemand eine ordentliche & aktuelle Quelle? Dann kann ggf. weiter unten ein neuer Absatz ausgebaut werden... --CJB 13:36, 16. Mär 2006 (CET)
Soll-Einbürgerung
Wie kann man sich denn anders als bloß geduldet rechtmäßig 8 Jahre lang hier aufhalten ohne die Staatsangehörigkeit zu haben? Morgenstar 00:59, 12. Mai 2006 (CEST)
- Ich denke, du meinst die Regeln zur Anspruchseinbürgerung (da sind die 8 Jahre relevant). Die Terminologie in der deutschen Verwaltungspraxis ist:
- Duldung = Aussetzung der Abschiebung bei illegalem Aufenthalt
- rechtmäßiger Aufenthalt = Aufenthaltserlaubnis oder Niederlasungserlaubnis, bis 2005 eine Aufenthaltsgenehmigung nach dem alten Gesetz in Form von befristetter AErlaubnis, unbefristeter AErlaubnis, ABerechtigung, ABefugnis, AGestattung, ABewilligung.
--CJB 08:49, 12. Mai 2006 (CEST)
- Illegal hier aufhalten heißt über die EU-Außengrenze bis nach Deutschland gehüpft sein? Gibt es nicht Flüchtlinge, die auch nur geduldet sind, ohne dass sie etwas Illegales getan haben? Morgenstar 15:22, 12. Mai 2006 (CEST)
Naja... Illegaler Aufnethalt ist nicht von einem Hüpfvorgang abhängig udn schon gar nicht hat es etwas mit der EU zu tun, sondern erfasst alle Fälle des Aufenthalts ohne Auftennthaltstitel obwohl eine Genehmigungspflicht besteht. Aber diese Details gehören nicht zum Thema. --CJB 12:05, 13. Mai 2006 (CEST)