Arbeitgeber

Person oder Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigen
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Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann. Eine gesetzliche Definition des Begriffs existiert nicht.

Ursprung des Begriffs

Der Begriff Arbeitgeber ist nicht intuitiv einleuchtend, da im Arbeitsverhältnis der Beschäftigte seine Arbeit gegen Geldleistung zur Verfügung stellt - der "Arbeitnehmer" gibt also seine Arbeit, der "Arbeitgeber" gibt Lohn in Form von Geld. Der Ursprung des Begriffes leitet sich jedoch nicht aus dem Lohnarbeitsverhältnis, sondern von den Bezeichnungen "Dienstnehmer" und "Dienstgeber" ab, die im frühneuzeitlichen Österreich des 18ten Jahrhundert die Beziehungen zwischen Herren und Dienstboten kennzeichneten: dem Herren zu dienen war eine Gnade, die dem Untergebenen gewährt wurde - der Herr gab den Dienst, der Untergebene nahm das Dienstverhaältnis an. Mit der Entstehung einer kapitalistischen Industriegesellschaft wandelten sich die Begriffe und wurden auch zur Kennzeichnung des Lohnarbeitsverhältnis benutzt. Sie hielten dort Mitte des 19. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum in Form des Paars "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer" Einzug in Rechtstexte und Verordnungen.[1]

Rechtslage in Deutschland

Rechtsformen

Die Rechtsform des Arbeitgebers kann sein:

Arbeitgeber und Betriebsverfassung

Im Betriebsverfassungsgesetz wird der Arbeitgeberbegriff in zweifacher Weise gebraucht: Zum einen ist der Arbeitgeber Vertragspartner des Arbeitnehmers und zum anderen ist er Organ der Betriebsverfassung. Dabei sind dort die Begriffe Unternehmer und Arbeitgeber deckungsgleich und bezeichnen lediglich unterschiedliche Rechtsbeziehungen, Funktionen und Tätigkeiten derselben Person. Sie fallen aber nicht zusammen. Der pflegebedürftige Rentner, der eine Betreuerin beschäftigt, ist Arbeitgeber, nicht notwendigerweise auch Unternehmer. Der selbständige Schreiner, der keine Arbeitnehmer beschäftigt, ist zwar Unternehmer, aber kein Arbeitgeber. Die Interessen der Arbeitgeber werden von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowie deren angeschlossenen Verbänden wahrgenommen.

Größte Arbeitgeber der Welt

Die größten Arbeitgeber der Welt, gemessen an der Zahl der Angestellten in Millionen, waren 2010:[2]

  1. Volksbefreiungsarmee (2008): 2,3
  2. Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten: 2,1
  3. Walmart: 2,1
  4. McDonald’s (gesamtes Franchisingsystem): 1,7
  5. China National Petroleum Corporation: 1,7
  6. State Grid Corporation: 1,6
  7. National Health Service: 1,4
  8. Indian Railways (2006): 1,4
  9. Foxconn (Mai 2013): 1,23
  10. China Post Group: 0,9

Siehe auch

Wiktionary: Arbeitgeber – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Arbeitgeber – Zitate

Einzelnachweise

  1. Roland Karassek: "Arbeitnehmer" und "Arbeitgeber" - eine begriffsgeschichtliche Spurensuche, in: Arbeit – Bewegung – Geschichte, Heft II/2017, S. 106-127.
  2. Defending jobs. The Economist online, 12. September 2011.