Folgende Amtsbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung existieren:
Zollbeamte im Vorbereitungsdienst
(Beamtenverhältnis auf Widerruf)
- Einfacher Dienst: Zollwachtmeisteranwärter(in)
- Mittlerer Dienst: Zollanwärter(in) - ZAnw
- Gehobener Dienst: Finanzanwärter(in) - FAnw
- Höherer Dienst: beginnen nicht im Vorbereitungsdienst sondern sofort in der Probezeit
Siehe auch: Anwärter (Beamtenrecht)
Zollbeamte in der Probezeit
(Beamtenverhältnis auf Probe)
In der Regel führen die Zollbeamten in der laufbahnrechtlichen Probezeit die Zusatzbezeichnung "z.A." (zur Anstellung) neben der normalen Dienstbezeichnung. Abweichungen hiervon können sich z. B. aufgrund der Bestimmungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes ergeben, die eine Anstellung (Wegfall der z.A.-Bezeichnung) bereits vor Beendigung der Probezeit vorsehen, was eine Anstellung bereits in der Probezeit bedeutet.
- Einfacher Dienst: Zollwachtmeister(in) zur Anstellung (ZW z.A.)
- Mittlerer Dienst: Zollsekretär(in) zur Anstellung (ZS z.A.), Zollschiffsobersekretär(in) zur Anstellung (ZSOS z.A.)
- Gehobener Dienst: Zollinspektor(in) zur Anstellung (ZI z.A.)
- Höherer Dienst: Regierungsrat zur Anstellung (RR z.A.)
Zollbeamte im einfachen Dienst
Der einfache Dienst läuft aus, es werden keine Neueinstellungen mehr vorgenommen, bisherige Beamte werden in den mittleren Dienst übernommen. In der Zollsportgruppe gibt es aber weiterhin Beamte im einfachen Dienst, da diese Laufbahn bereits mit Hauptschulabschluß und auch von Personen, die das 16 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, begonnen werden kann. Die Sportler können aber nach Beendigung der Sportkarriere bzw. nach dem Erfüllen der Voraussetzungen die Laufbahn des mittleren oder gehobenen Dienstes einschlagen. (Besoldungsgruppe A 2 bis A 6)
- Zollwachtmeister - ZW (A 2)
- Zolloberwachtmeister - ZOW (A 3)
- Zollhauptwachtmeister - ZHW (A 4)
- Erste(r) Zollhauptwachtmeister - EZHW (A 5/A 6)
Zollbeamte im mittleren Dienst
(Besoldungsgruppe A 6 bis A 9)
Besoldungsgruppe | mittlerer Zolldienst | mittlerer nautischer und maschinentechnischer Zolldienst (Wasserzoll) |
A 6 | Zollsekretär - ZS | (im Wasserzoll nicht vorhanden) |
A 7 | Zollobersekretär - ZOS | Zollschiffsobersekretär - ZSOS |
A 8 | Zollhauptsekretär - ZHS | Zollschiffshauptsekretär - ZSHS |
A 9 | Zollbetriebsinspektor - ZBI | Zollschiffsbetriebsinspektor - ZSBI |
Besondere Funktionen im mittleren Dienst (Funktionsbezeichungen, keine Amtsbezeichnungen):
- Abfertigungsbeamter (in einem Zollamt)
- Mitarbeiter/Sachbearbeiter
(in behördenhierachischer Bedeutung sind Beamte des Mittleren Dienstes im Regelfall Mitarbeiter z. B. in einem Hauptzollamt; seltener - je nach Qualifikation und Erfahrung - auch Sachbearbeiter) - Beamter zur besonderen Verwendung (BzbV)
- Hundeführer
- Zollhundelehrwart
- Schießlehrwart
- Sportlehrwart
Zollbeamte im gehobenen Dienst
(Besoldungsgruppen A 9 bis A 13)
- Zollinspektor - ZI (A 9)
- Zolloberinspektor - ZOI (A 10)
- Zollamtmann/Zollamtfrau - ZAM/ZAF - es kann auch die Variante "Zollamtmännin" (ZAM'in) gewählt werden (A 11)
- Zollamtsrat - ZAR (A 12)
- Zolloberamtsrat - ZOAR (A 13)
Besondere Funktionen im gehobenen Dienst (Funktionsbezeichungen, keine Amtsbezeichungen):
- Sachbearbeiter
- Zollkommissar (Leiter eines Zollkommissariates)
- Zollamtsvorsteher (Dienststellenleiter eines Zollamtes)
- Abfertigungsleiter (eines Zollamtes)
- Arbeitsgebietsleiter (innerhalb eines Sachgebietes)
- Sachgebietsleiter (innerhalb eines Hauptzollamtes)
Zollbeamte im höheren Dienst
(Besoldungsgruppen ab A 13)
- Regierungsrat - RR (A 13)
- Oberregierungsrat - ORR (A 14)
- Regierungsdirektor - RD (A 15)
- Leitender Regierungsdirektor - LRD (A 16)
- Finanzpräsident - FP (A 16, B 2, B 3; in B 3 nur als Vertreter eines Oberfinanzpräsidenten der BesGr. B 6 oder 7), Finanzpräsidenten leiten Abteilungen oder Gruppen bei einer Oberfinanzdirektion
- Abteilungspräsident einer großen und bedeutenden Gruppe in einer Oberfinanzdirektion als Vertreter eines Finanzpräsidenten (B 2)
- Direktor bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein als Leiter der Verwertungsstelle oder als Leiter des Bundesmonopolamtes (B 3)
- Oberfinanzpräsident (Präsident einer Oberfinanzdirektion) - OFP (B 5, B6, B 7)
- Präsident des Zollkriminalamtes (B 6)
- Präsident der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (B 6)
Besondere Funktionen im Höheren Dienst (Funktionsbezeichungen, keine Amtsbezeichungen):
- Leiter eines Hauptzollamtes (Dienststellenleiter eines Hauptzollamtes)
- Sachgebietsleiter (eines Hauptzollamtes)
- Leiter eines Zollfahndungsamtes
- Referent bei einer Oberfinanzdirektion
- Referent im Bundesfinanzministerium
- Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium
Dienstgradabzeichen
Im Gegensatz zur Polizei (Ausnahme: Polizei des Landes Hessen bis 2002), Feuerwehr und Bundespolizei gibt es bei den Dienstkleidungsträgern des Zolls keine äußerlichen Abgrenzungsmerkmale. Die letzten dieser Merkmale waren Kragenabzeichen (Kragenpatten/Kragenspiegel) und sind 1972 endgültig abgeschafft worden. Ebenso gibt es keine farbliche Unterscheidung der Kordeln an den Dienstmützen mehr (früher: grün für den einfachen Dienst, grün mit silber durchwirkt für den mittleren Dienst und silbern für den gehobenen Zolldienst); sie sind heute einheitlich silbern.
Weblinks
- Dienstgradabzeichen im Vergleich: BRD 1970 zu DDR 1990
- Kragenspiegel 1
- Kragenspiegel 2
- Copzone-Gemeinschaftsforen - Zoll I: Alles über den Zoll, Einstellung und Ausbildung
- Copzone-Gemeinschaftsforen - Zoll II: -Mitten im Beruf (nur für registrierte Benutzer)
Siehe auch: Amtsbezeichnung, Einfacher Dienst, Mittlerer Dienst, Gehobener Dienst, Höherer Dienst, Dienstgrade, Beamtenrecht, Behörde