Haustier

Tiere, die wegen ihres Nutzens oder des Vergnügens halber vom Menschen gezüchtet werden
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Ein Haustier ist ein nicht frei lebendes, an den Menschen gewöhntes Tier, das von Menschen überwiegend im Wohnhaus oder im Betrieb gehalten wird.

Haushund - Golden Retriever
Hauskatze mit Halsband

Nach §1 Abs.2 TierSG gehören zu den Haustieren keine Fische, aber Bienen und Gehegewild. Das TierSG ordnet auch Zoo- und Versuchstiere den Haustieren zu. Die meisten Haustiere sind domestizierte Tiere, die seit vielen Generationen von Menschen gehalten und gezüchtet werden. Wenn das Tier aus wirtschaftlichen Gründen gehalten wird, spricht man auch vom Nutztier.

Besonders unter Kindern ist der Wunsch nach einem Haustier groß. Mit der Pflege sind sie dann allerdings oft überfordert und die Eltern müssen die Aufgabe übernehmen. Die Anschaffung eines Haustieres sollte deswegen gut überlegt werden. Haustiere sind dabei kein Ersatz für Spielzeug. Kindern muss klar gemacht werden, dass man mit dem Erwerb eines Haustieres auch die Verantwortung für das Tier übernimmt. Darüber hinaus werden auch die Kosten für die Haltung eines Haustieres, insbesondere die Aufwendungen für den Tierarzt, häufig unterschätzt.

Traurige Realität ist aber auch, dass jedes Jahr, vor allem in der Urlaubssaison, viele Haustiere einfach ausgesetzt werden.

Beispiele für "traditionelle" Haustiere

Beispiele für "besondere" Haustiere

Beispiele für "moderne" Haustiere

§1 Abs.2 TierSG gibt weitere Beispiele:

Verwandte Themen

Literatur

  • Albert Lorz: Mein Haustier, Dt. Taschenbuch-Verl.: München, 1992, Reihe Beck-Rechtsberater, ISBN 3-423-05241-4
  • Hans Nachtsheim: Vom Wildtier zum Haustier, 3. neubearb. Aufl., Parey: Berlin, 1977, 156 S., ISBN 3-489-60636-1
  • Eduard Hepp: Tierhaltung in Miet- und Eigentumswohnungen in der Rechtsprechung: [1975 - 1993], Bund gegen den Mißbrauch der Tiere e.V.: München, 1993, 242 S.
Wiktionary: Haustier – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen