Jury (angelsächsisches Rechtssystem)

Gesamtheit der Geschworenen eines Strafprozesses des angelsächsischen Rechtssystems
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{{Dieser Artikel|befasst sich mit Jury im Rechtssystem. Für andere Bedeutungen siehe hier.Jury (dt. [ˈʒyːʁi] oder [ʒyˈʁiː], engl. [ˈdʒʊɹi]) ist die Bezeichnung für die Gesamtheit der Geschworenen in einem Strafprozess des englischen Rechtsystems. Eine Jury entscheidet auf Wunsch der Parteien auch die Zivilverfahren. Ihre Entscheidung heißt verdict (engl. [ˈvɜ˞dɪkt]) und muss vom Richter bestätigt werden. Ausnahmen gelten für zahlreiche Ansprüche, die in den Bereich des Billigkeitsrechts, Equity (engl. [ˈɛkwɪti]), fallen, beispielsweise Scheidungen oder einstweilige Verfügungen. Auch in anderen Rechtssystemen ist die Jury als Rechtsinstitution bekannt, so in den USA, Malta, Frankreich und Österreich (sog. Schwurgerichtshof), doch unterscheiden sich die Kompetenzen der Jury von Land zu Land.

Die Jury besteht im Strafprozess aus sechs, manchmal auch aus zwölf Geschworenen, die „unvoreingenommen“ sein sollen. Sie dürfen mithin über den zu beurteilenden Fall keine Vorkenntnisse haben. Die Auswahl der Geschworenen kann für den Ausgang des Prozesses wesentliche Bedeutung haben und wird daher von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sehr ernst genommen. Nur Personen, auf die sich beide Seiten verständigen, werden in die Jury berufen.

Allein die Geschworenen befinden über Schuld oder Unschuld der oder des Angeklagten. Ihr Beratungsergebnis nach der Beweisaufnahme ist verbindlich. In England besteht die Jury aus 12 Personen, davon mindestens zehn sich über das verdict einigen müssen. In Schottland gibt es 15 Geschworene, davon eine einfache Mehrheit von 8 Stimmen nötig ist.

Der Richter schweigt während der Verhandlung meist. Er entscheidet lediglich über die Zulassung von Anträgen und erläutert den Geschworenen ihre Pflichten. Erklärt die Jury den oder die Angeklagten für schuldig, bestimmt er das Strafmaß.

Siehe auch: Jury (Japan) für den Gebrauch im japanischen Rechtssystem.